Rechtsprechung
OLG Rostock, 28.01.2004 - I Ws 20/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2005, 9620
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12
Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO; …
Dann reicht es - solange das vollständig abgefasste Urteil noch nicht vorliegt - regelmäßig aus, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Haftfortdauerbeschluss dargelegt werden, so dass dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297; Hamm NStZ 2008, 649; Rostock v. 28.1.2004 - I Ws 20/04 (BeckRS 2005, 09620); Thüringen StV 2005, 559; Graf-Krauß Rn 7, 10). - OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08
Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung
Der Umstand der Verurteilung ist regelmäßig schon ein wichtiges Indiz für sein Vorliegen, so dass es regelmäßig (und so lange das vollständig abgefasste Urteil noch nicht vorliegt) ausreicht, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Beschluss dargelegt werden, so dass dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297; Senat NStZ 2008, 649; OLG Rostock Beschl. v. 28.01.2004 - I Ws 20/04 = BeckRS 2005, 09620; ThürOLG StV 2005, 559). - OLG Rostock, 29.11.2022 - 20 Ws 293/22
Haftbefehl, Neufassung, prozessuale Überholung
Es sei bei zulässiger Beschwerde möglich, den Mangel einer nicht begründeten Fortdauerentscheidung noch im Rahmen der Nichtabhilfeentscheidung beziehungsweise im Beschwerdeverfahren insgesamt zu heilen (Senat, Beschluss vom 28.01.2004 - I Ws 20/04 -).