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   OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06   

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https://dejure.org/2007,17837
OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06 (https://dejure.org/2007,17837)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.04.2007 - 6 U 734/06 (https://dejure.org/2007,17837)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. April 2007 - 6 U 734/06 (https://dejure.org/2007,17837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Anforderung an einen faktischen Geschäftsführer; Entzug des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaft unter Außerachtlassung der gebotenen Rücksichtnahme auf die Zweckbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1758
  • NZI 2008, 38
  • NZI 2008, 43
  • BeckRS 2007, 10949
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61 = ZIP 2002, 848 , dazu EWiR 2002, 679 (Blöse) ; BGHZ 104, 44 = ZIP 1988, 771 , dazu EWiR 1988, 905 (K. Schmidt) ; BGH ZIP 2005, 1414; BGH ZIP 2005, 1550, dazu EWiR 2005, 731 (Bork) ).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61 = ZIP 2002, 848 , dazu EWiR 2002, 679 (Blöse) ; BGHZ 104, 44 = ZIP 1988, 771 , dazu EWiR 1988, 905 (K. Schmidt) ; BGH ZIP 2005, 1414; BGH ZIP 2005, 1550, dazu EWiR 2005, 731 (Bork) ).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61 = ZIP 2002, 848 , dazu EWiR 2002, 679 (Blöse) ; BGHZ 104, 44 = ZIP 1988, 771 , dazu EWiR 1988, 905 (K. Schmidt) ; BGH ZIP 2005, 1414; BGH ZIP 2005, 1550, dazu EWiR 2005, 731 (Bork) ).
  • BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03

    Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61 = ZIP 2002, 848 , dazu EWiR 2002, 679 (Blöse) ; BGHZ 104, 44 = ZIP 1988, 771 , dazu EWiR 1988, 905 (K. Schmidt) ; BGH ZIP 2005, 1414; BGH ZIP 2005, 1550, dazu EWiR 2005, 731 (Bork) ).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06
    Entziehen die Gesellschafter unter Außerachtlassung der gebotenen Rücksichtnahme auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen Vermögenswerte und beeinträchtigen sie dadurch in einem ins Gewicht fallenden Ausmaß die Fähigkeit der Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten, so liegt darin ein Missbrauch der Rechtsform der GmbH, der zum Verlust des Haftungsprivilegs führt, soweit nicht der der GmbH durch den Eingriff insgesamt zugefügte Nachteil schon nach §§ 30, 31 GmbHG vollständig ausgeglichen werden kann oder kein ausreichender Ausgleich in das Gesellschaftsvermögen erfolgt (BGHZ 151, 181 = ZIP 2002, 1578 (m. Bespr. Altmeppen, S. 1553) - KBV ).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 302/02

    Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger wegen planmäßiger Entziehung und Verlagerung

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06
    Allerdings genügt es für die Annahme einer Existenzvernichtung, wenn der Eingriff den Gläubigerausfall vergrößert bzw. die Überschuldung vertieft, mit der Folge, dass die Stellung der Gläubiger schlechter ist als ohne die schädigende Handlung (BGH ZIP 2004, 2138, dazu EWiR 2005, 169 (Wiesbrock) ).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    Dies würde selbst dann gelten, wenn - was hier allerdings nicht ersichtlich ist - der bestellte Geschäftsführer dadurch zum reinen Befehlsempfänger degradiert wird (OLG Jena: Urteil vom 18.04.2007 - 6 U 734/06 zitiert nach: BeckRS 2007 10949).
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