Rechtsprechung
LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingriff in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht durch unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken; Zurechnung des Verhaltens von Subunternehmer als Störer durch Veranlassung von Telefonwerbung; Bewusstsein über die Abgabe einer ...
- adresshandel-und-recht.de
- antispam-ev.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wb-law.de (Kurzinformation)
Lästige Werbeanrufe
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Anforderungen an Einwilligungen für Werbeanrufe
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Lästige Werbeanrufe
- beck.de (Leitsatz)
Unverlangte Telefonwerbung nach Teilnahme an einem Internetgewinnspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anforderungen an Einwilligungen für Werbeanrufe
Papierfundstellen
- MMR 2008, 258
- BeckRS 2008, 6465
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 11.03.1988 - 5 W 13/88
Passive Parteifähigkeit eines Kreisverbands i.S.v. § 50 Abs. 2 …
Auszug aus LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615; LG Berlin, MDR 2003, 873 - zu SMS-Werbung). - LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02
Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung
Auszug aus LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615; LG Berlin, MDR 2003, 873 - zu SMS-Werbung).
- LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08
Anspruch auf Unterlassung von unerlaubten Werbeanrufen
Insoweit bedarf es der Klärung der Frage nicht, ob - wie es teilweise vertreten wird (vgl. Urteil des LG Heidelberg vom 11.12.2007, Az. 2 0 173/07, BeckRS 2008, 06465) - die Vorschrift des § 8 Abs. 2 UWG unmittelbar oder entsprechend auch auf Handlungen außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses anwendbar ist.Ein Verbot von Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis des Angerufenen ist in der Rechtsprechung auch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bekannt gewesen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 0 173/07).
Mit dieser Einschätzung befindet sich die Kammer im Einklang mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung (beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2006, Az. 9 U 167/06 [2.000,00 EUR], LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 O 173/07 [3.000,00 EUR], AG Schöneberg vom 23.05.2006, Az. 4 C 218/05 [4.000,00 EUR]).