Rechtsprechung
OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sofortige Zurückweisung eines Eintragungsantrags statt fristsetzender Zwischenverfügung bei fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für die begehrte Eintragung (hier: fehlende Vereinigung von Grundstücken bei Aufteilung in Wohnungseigentum, fehlende Abschreibung eines ...
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 18
Zurückweisung statt Zwischenverfügung; nicht behebbares Eintragungshindernis (fehlende Grundstücksvereinigung, fehlende Abschreibung eines Grundstücksteils) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren des Grundbuchamts bei unheilbar fehlenden rechtlichen Voraussetzungen der beantragten Eintragung
- notar-drkotz.de
Sofortige Antragszurückweisung im Grundbucheintragungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren des Grundbuchamts bei unheilbar fehlenden rechtlichen Voraussetzungen der beantragten Eintragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 24206
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10
Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des …
Auszug aus OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11
Es kann in diesem Zusammenhang auch dahinstehen, ob eine vom Grundbuchamt beabsichtigte sofortige Antragszurückweisung einen vorherigen rechtlichen Hinweis entsprechend § 139 ZPO geboten hätte (dazu OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 m. Anm. Lorbacher). - OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an …
Auszug aus OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11
Liegen aber die zu dieser Eintragung zunächst vorrangig erforderlichen Erklärungen betreffend die Vereinigung/Bestandteilszuschreibung bzw. die Abschreibung nicht vor, scheidet eine Zwischenverfügung nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligter Ansicht aus (siehe etwa Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 116/09 = FGPrax 2010, 68; auch BayObLGZ 1984, 136/137 f.; 1991, 97/102;… Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 18 Rn. 17;… Demharter § 18 Rn. 6, § 77 Rn. 14). - OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 20 W 277/01
Grundbucheintragung: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit zugunsten der …
Auszug aus OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11
Soll für den jeweiligen Eigentümer eines realen Grundstücksteils eine Grunddienstbarkeit bestellt werden, erfordert dies eine Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 GBO (OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 515/516;… Palandt/Bassenge BGB 70. Aufl. § 1018 Rn. 3).
- BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90
Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht
Auszug aus OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11
Liegen aber die zu dieser Eintragung zunächst vorrangig erforderlichen Erklärungen betreffend die Vereinigung/Bestandteilszuschreibung bzw. die Abschreibung nicht vor, scheidet eine Zwischenverfügung nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligter Ansicht aus (siehe etwa Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 116/09 = FGPrax 2010, 68; auch BayObLGZ 1984, 136/137 f.; 1991, 97/102;… Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 18 Rn. 17;… Demharter § 18 Rn. 6, § 77 Rn. 14). - BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84
Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten
Auszug aus OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11
Liegen aber die zu dieser Eintragung zunächst vorrangig erforderlichen Erklärungen betreffend die Vereinigung/Bestandteilszuschreibung bzw. die Abschreibung nicht vor, scheidet eine Zwischenverfügung nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligter Ansicht aus (siehe etwa Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 116/09 = FGPrax 2010, 68; auch BayObLGZ 1984, 136/137 f.; 1991, 97/102;… Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 18 Rn. 17;… Demharter § 18 Rn. 6, § 77 Rn. 14). - BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt
Auszug aus OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11
Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob die in Abschnitt 8 der Teilungserklärung enthaltene Notarvollmacht ("...zum grundbuchamtlichen Vollzug erforderliche Anträge zu stellen, abzuändern oder zurückzunehmen und in Form einer Eigenurkunde verändernde, ergänzende oder berichtigende Erklärungen abzugeben") eine etwaige Erklärung des Notars zur Vereinigung der beiden Grundstücke abdeckt (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1972, 18; 1996, 332).