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   OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - I-3 W 72/12   

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https://dejure.org/2012,26273
OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - I-3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,26273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2012 - I-3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,26273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2012 - I-3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,26273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 O 348/11
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - I-3 W 72/12

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 19185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Es tritt hinzu, dass angesichts der jetzigen Entscheidung BGH NJW 2012, S. 1065 f. zweifelhaft geworden ist, ob an der zuvor dargestellten herrschenden Meinung jedenfalls für den Bereich der - hier in Rede stehenden - Haustürgeschäfte festgehalten werden kann; dies bedürfte eingehender Betrachtung (ablehnend möglicherweise Staudinger - Kessal-Wulf a.a.O., Rdnr. 31).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Insbesondere darf eine Unterinstanz - hier das Landgericht - die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass eine höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG FamRZ 2007, S. 1876 f.; BVerfG NJW 2008, S. 1060 ff.).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Die vom Bundesgerichtshof (in: NJW 2002, S. 2391 ff.) vertretene Auffassung zu § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F., es genüge, wenn dem Verbraucher die Postfachanschrift mitgeteilt werde, war nach herrschender Meinung durch § 14 Abs. 1 und 4 BGB-InfoV a.F. überholt gewesen, denn danach musste die Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift angeben (Staudinger-Kaiser, BGB, Neubearb. 2004, § 355 Rdnr. 34 sowie Neubearb. 2012, § 360 Rdnr. 23; eingehend OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2010 in Sachen 8 U 347/09).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Insbesondere darf eine Unterinstanz - hier das Landgericht - die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass eine höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG FamRZ 2007, S. 1876 f.; BVerfG NJW 2008, S. 1060 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.08.2010 - 8 U 347/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Angabe der Postfachanschrift in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Die vom Bundesgerichtshof (in: NJW 2002, S. 2391 ff.) vertretene Auffassung zu § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F., es genüge, wenn dem Verbraucher die Postfachanschrift mitgeteilt werde, war nach herrschender Meinung durch § 14 Abs. 1 und 4 BGB-InfoV a.F. überholt gewesen, denn danach musste die Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift angeben (Staudinger-Kaiser, BGB, Neubearb. 2004, § 355 Rdnr. 34 sowie Neubearb. 2012, § 360 Rdnr. 23; eingehend OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2010 in Sachen 8 U 347/09).
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

    in: Staudinger (2004) § 355 Rn. 34; wohl auch: Palandt/Grüneberg, 68. Aufl., § 355 Rn. 14; a. A.: OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2005, juris Tz. 33 ff.; Staudinger/Kessal-Wulf (2012) § 495 Rn. 31; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2012 - 3 W 72/12, juris Tz. 15 ff.).
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