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   OLG Köln, 06.03.2014 - III-2 Ws 61/14   

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https://dejure.org/2014,5160
OLG Köln, 06.03.2014 - III-2 Ws 61/14 (https://dejure.org/2014,5160)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2014 - III-2 Ws 61/14 (https://dejure.org/2014,5160)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2014 - III-2 Ws 61/14 (https://dejure.org/2014,5160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch des Angeklagten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigergebühren können auf Erstattungsanspruch des Angeklagten voll anzurechnen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 17497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 28.04.1998 - 2 Ws 77/98
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2014 - 2 Ws 61/14
    Grundsätzlich bestimmt sich der Kostenerstattungsanspruch eines Angeklagten für ein erfolgreich geführtes Beschwerdeverfahren dadurch, dass die Gebühr für die Vorinstanz - hier : die Verfahrensgebühr nach VV 4112 - wegen der zusätzlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren zu erhöhen ist und die Staatskasse bei erfolgreicher Beschwerde den Unterschiedsbetrag zwischen der Gesamtvergütung und der Gebühr ohne Beschwerdeverfahren zu ersetzen hat, mithin die durch die Erhöhung des Gebührenrahmens entstandenen zusätzlichen Kosten aus den Gesamtgebühren anteilig auszusondern sind (vgl. Senat, Beschluss vom 28.04.1998 - 2 Ws 77/98 -).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20

    Anspruch gegen den Beschuldigten, Pflichtverteidigergebühren, Anrechnung,

    Um den Zweck des § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG zu erreichen, dass ein Beschuldigter insgesamt nicht mehr als die Gebühren eines Wahlverteidigers schuldet, sind die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang anzurechnen (vgl. OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413 = JurBüro 2000, 205; OLG Köln BeckRS 2014, 17497).
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