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   FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14   

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FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14 (https://dejure.org/2014,53224)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2014 - 7 V 7013/14 (https://dejure.org/2014,53224)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 7 V 7013/14 (https://dejure.org/2014,53224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag nicht umsatzsteuerbefreit BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag nicht umsatzsteuerbefreit - BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 94440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.03.2014 - V R 3/13

    Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen - Sachlicher Anwendungsbereich von Art.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Auf der Grundlage von Art. 132 Abs. 1 Buchstabe j) MwStSystemRl umsatzsteuerfrei zu stellende Tätigkeiten von Privatlehrern im Bereich des Schul- und Hochschulunterrichts dürfen auf der anderen Seite aber nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (EuGH, Urteile vom 14. Juni 2007 - C-445/05 [Haderer] -, aaO. S. 594 Rn. 26; vom 28. Januar 2010 - C-473/08 [Ingenieurbüro Eulitz GbR] -, aaO. S. 177 Rn. 29; BFH, Urteil vom 24. März 2014 - V R 3/13 - DStR 2014, 1160, 1161 Tz. 17).

    Auch ein Lehrplan ist für die Steuerfreiheit nicht zwingend vonnöten (BFH, Urteil vom 20. März 2012 - V R 3/13 - aaO. S. 1161/1162 Tz. 20).

    Darüber hinaus steht der auf Unterrichtsleistungen von Privatlehrern bezogenen Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe j) 6. EG-Richtlinie bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchstabe j) MwStSystemRl nicht entgegen, dass dieser mehreren Personen gleichzeitig Unterricht erteilt und dass die der Unterrichtserteilung zugrunde liegende Rechtsbeziehung auch zu einer anderen Person (hier: der den Antragsteller als Dozent heranziehende Deutsche Bundestag) als den Unterrichtsteilnehmern besteht (BFH, Urteil vom 24. März 2014 - V R 3/13 - aaO. S. 1162 Tz. 23).

    Dem entsprechend besteht keine Privatlehrereigenschaft in den Fällen, in denen der Auftraggeber der Lehrperson deren Leistung dazu verwendet, als eigenständige Bildungseinrichtung Unterrichtsleistungen zu erbringen, soweit und solange es dem Auftraggeber nicht um die Aus-, Fort- oder Weiterbildung seines eigenen Personals, das heißt [d.h.] der bei ihm selbst beschäftigten Arbeitnehmer geht (BFH, Urteil vom 20. März 2014 - V R 3/13 - aaO. S. 1162 Rn. 24).

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 7 K 7122/08

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Honorarleistungen im Besucherdienst des Deutschen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Er stützte sich darauf, dass die vom Antragsteller in den Vorjahren 2001 und 2002 für gleichliegende Tätigkeiten vereinnahmten Honorare zu dessen steuerpflichtigen Umsätzen zu zählen gewesen seien (Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Januar 2011 - 7 K 7122/08 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1747; Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen durch Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 2012 - V B 22/11 -, nicht veröffentlicht).

    Nach diesen Grundsätzen hat das FG Berlin-Brandenburg (rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Januar 2011 - 7 K 7122/08 - aaO.) die (Honorar-)Tätigkeit des Antragstellers für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages in den den Streitjahren 2003 bis 2010 vorhergehenden Veranlagungszeiträumen 2001 und 2002 als unternehmerisch angesehen.

    Ungeachtet dessen, dass nicht zuletzt auch das SG C... in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2014 - S 89 KR 1744/10 -, juris) den Besucherdienst beim Deutschen Bundestag als selbständige Tätigkeit eingestuft haben soll, besteht hinsichtlich des Umstandes, dass im Bereich des Arbeitsoder auch Sozialversicherungsrechts von einem nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen wird, keine Bindungswirkung für die steuerrechtliche Einstufung (FG Berlin-Brandenburg, rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Januar 2011 - 7 K 7122/08 - aaO. S. 1748).

    Unter diesen Umständen kommt dem Antragsteller betreffend seiner Besucherdienste beim Deutschen Bundestag keine Privatlehrereigenschaft zu, wie es der Senat bereits für die gleichliegenden (Lehr-)Verhältnisse in den den hiesigen Streitjahren 2003 bis 2010 vorangegangenen Veranlagungszeiträumen 2001 und 2002 entschieden hat (rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Januar 2011 - 7 K 7122/08 -, aaO. S. 1750).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der europäischen Union - EuGH - zur Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen von Privatlehrern (Urteile vom 14. Juni 2007 - C-445/05 [Haderer] - Sammlung der Entscheidungen des EuGH - EuG-HE - 2007, 4841, und vom 28. Januar 2010 - C-473/08 [Ingenieurbüro Eulitz GbR] - EuGHE 2010, 907, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2010, 174, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2010, 218 ) könne sich der Antragsteller auch unionsrechtlich auf keinen Umsatzteuerbefreiungstatbestand berufen, da er seine Unterrichtstätigkeiten nicht in der Stellung eines Privatlehrers unmittelbar gegenüber den zu weiterbildenden Personen erbringe.

    Auf der Grundlage von Art. 132 Abs. 1 Buchstabe j) MwStSystemRl umsatzsteuerfrei zu stellende Tätigkeiten von Privatlehrern im Bereich des Schul- und Hochschulunterrichts dürfen auf der anderen Seite aber nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (EuGH, Urteile vom 14. Juni 2007 - C-445/05 [Haderer] -, aaO. S. 594 Rn. 26; vom 28. Januar 2010 - C-473/08 [Ingenieurbüro Eulitz GbR] -, aaO. S. 177 Rn. 29; BFH, Urteil vom 24. März 2014 - V R 3/13 - DStR 2014, 1160, 1161 Tz. 17).

    Dieser Umstand schließt es ggf. aus, die (unmittelbar) unterrichtende (Lehr-)Person als "Privatlehrer" im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j 6. EG-Richtlinie bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchstabe j) MwStSystemRl (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - C-473/08 - aaO. S. 222 Rn. 52 ff.) anzusehen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7002/13

    Umsatzsteuer 2003 bis 2010

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Die vom Antragsteller hierauf am 2. Januar 2013 eingereichte Klage ist unter dem Aktenzeichen [Az.] 7 K 7002/13 noch anhängig.

    die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2010 alle vom 9. Oktober 2012, sämtlich in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. November 2012 ab Fälligkeit bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung einer erstinstanzlichen Entscheidung im Klageverfahren zum Az. 7 K 7002/13 in Höhe von 31.688,74 EUR auszuzusetzen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten ausgetauschten Schriftsätze nebst deren Anlagen sowie auf die von dem Antragsgegner im parallelen Klageverfahren zum Az. 7 K 7002/13 vorgelegten Umsatzsteuerakten (1 Band) zur St.-Nr. ... Bezug genommen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12

    Aussetzung der Vollziehung: Selbständige Musiklehrerin als Privatlehrerin i.S.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Unterricht in einen organisatorischen Rahmen eingebunden ist, der letztlich zu einem Ausbildungsabschluss führt (FG Berlin-Brandenburg, rechtskräftiger Beschluss vom 26. März 2013 - 7 V 7361/12 - EFG 2013, 1074, 1075, DStRE 2013, 1186).

    Daran hat der Franchisegeber ein ausgeprägtes Interesse, weil auf diese Weise das Akquisitions- und Beitreibungsrisiko beim Franchisenehmer liegt (vergleiche [vgl.] hierzu: FG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 26. März 2013 - 7 V 7361/12 - aaO. S. 1075/1076).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der europäischen Union - EuGH - zur Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen von Privatlehrern (Urteile vom 14. Juni 2007 - C-445/05 [Haderer] - Sammlung der Entscheidungen des EuGH - EuG-HE - 2007, 4841, und vom 28. Januar 2010 - C-473/08 [Ingenieurbüro Eulitz GbR] - EuGHE 2010, 907, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2010, 174, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2010, 218 ) könne sich der Antragsteller auch unionsrechtlich auf keinen Umsatzteuerbefreiungstatbestand berufen, da er seine Unterrichtstätigkeiten nicht in der Stellung eines Privatlehrers unmittelbar gegenüber den zu weiterbildenden Personen erbringe.

    Auf der Grundlage von Art. 132 Abs. 1 Buchstabe j) MwStSystemRl umsatzsteuerfrei zu stellende Tätigkeiten von Privatlehrern im Bereich des Schul- und Hochschulunterrichts dürfen auf der anderen Seite aber nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (EuGH, Urteile vom 14. Juni 2007 - C-445/05 [Haderer] -, aaO. S. 594 Rn. 26; vom 28. Januar 2010 - C-473/08 [Ingenieurbüro Eulitz GbR] -, aaO. S. 177 Rn. 29; BFH, Urteil vom 24. März 2014 - V R 3/13 - DStR 2014, 1160, 1161 Tz. 17).

  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen kann (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 7. September 2011 - I B 157/10 - Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 235, 215, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2012, 590, 591 Rn. 12, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2012, 89 ).

    Die Aussetzung der Vollziehung setzt hierbei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH, Beschluss vom 7. September 2011 - I B 157/10 - aaO. S. 591 Rn. 12).

  • SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Honorarkraft im Bereich der mobilen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Nicht zuletzt habe das Sozialgericht - SG - C... in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2014 - S 89 KR 1744/10 -) den Besucherdienst beim Deutschen Bundestag als selbständige Tätigkeit eingestuft.

    Ungeachtet dessen, dass nicht zuletzt auch das SG C... in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2014 - S 89 KR 1744/10 -, juris) den Besucherdienst beim Deutschen Bundestag als selbständige Tätigkeit eingestuft haben soll, besteht hinsichtlich des Umstandes, dass im Bereich des Arbeitsoder auch Sozialversicherungsrechts von einem nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen wird, keine Bindungswirkung für die steuerrechtliche Einstufung (FG Berlin-Brandenburg, rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Januar 2011 - 7 K 7122/08 - aaO. S. 1748).

  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Ebenso wenig ist Bedingung, dass die einzelne Unterrichtsleistung auf eine Berufsausbildung oder Prüfung vorbereitet (BFH, Urteil vom 20. August 2009 - V R 25/08 - BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15, 17, DStR 2009, 2249).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14
    Daher vermag insbesondere auch die neuere Rechtsprechung zur sogenannten [sog.] Scheinselbständigkeit die steuerrechtliche Beurteilung nicht vorzuprägen (BFH, Urteil vom 2. Dezember 1998 - X R 83/96 - BFHE 188, 101 , BStBl II 1999, 534, 537; Beschluss vom 1. Februar 2007 - III B 165/05 - BFH/NV 2007, 954 ; Urteil vom 25. Juni 2009 - V R 37/08 - BFHE 226, 415 , BStBl II 2009, 873, 875).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

  • BFH, 01.02.2007 - III B 165/05

    NZB: unterschiedliche Auslegung der "Scheinselbstständigkeit"; Divergenz

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7002/13

    Umsatzsteuer 2003 bis 2010

    Rn. 32) und Eulitz (Urteil vom 28.01.2010 C-473/08, Slg. I 2010, 910) und ein nicht veröffentlichtes Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 29.03.2011 (Az.: 5 K 5152/07, BeckRS 2015, 94440) betreffend eine Honorarkraft, die für eine Gedenkstätte arbeitete.

    Am 14.01.2014 hat der Kläger einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der klagegegenständlichen Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2010 (Az. 7 V 7013/14) und 2011 (Az. 7 V 7051/14) gestellt.

    Hierzu hat der Kläger Meldebescheinigungen nach § 25 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV - vom 20.03.2013 (Bl. 10ff. der Akte 7 V 7013/14) vorgelegt.

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