Rechtsprechung
KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
Generalvollmachten genügen zur Auflassung an GbR
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Berechtigung innerhalb einer Gesellschaft aus Familienmitgliedern, die sich untereinander notarielle Generalsvollmachten erteilt haben, gegenüber dem Grundbuchamt
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vollmacht, Generalvolmacht, Grundbuchsachen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- notar-drkotz.de
Generalvollmacht unter Familienmitgliedern - Auflassung an GbR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Nachweis der Berechtigung innerhalb einer Gesellschaft aus Familienmitgliedern, die sich untereinander notarielle Generalsvollmachten erteilt haben, gegenüber dem Grundbuchamt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Generalvollmacht unter Familienmitgliedern: Was ist bei der Auflassung nachzuweisen?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Nachweis der Auflassung an eine GbR aus Familienmitgliedern mit untereinander erteilten notariellen Generalvollmachten zur Vertretung in vermögensrechtlicher Hinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 134
- NJ 2017, 25
- Rpfleger 2017, 331
- BeckRS 2016, 20407
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung …
Auszug aus KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2015, 645, 646;… NJW 1995, 1081, 1082, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 172;… Demharter, GBO , 30. Aufl., § 19 , Rdn. 28). - BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10
Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller …
Auszug aus KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16
Die Gesellschafter können sich ihrerseits dabei durch von ihnen Bevollmächtigte vertreten lassen (BGH, MittBayNot 2011, 494, 495). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des …
Auszug aus KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2015, 645, 646; NJW 1995, 1081, 1082, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 172;… Demharter, GBO , 30. Aufl., § 19 , Rdn. 28). - KG, 26.11.2013 - 1 W 291/13
Grundbuchverfahren: Auslegung einer zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16
Bei der Auslegung von Vollmachten im Grundbuchverkehr ist wie bei der Auslegung von Grundbucheintragungen auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (Senat, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 W 291/13 - MittBayNot 2015, 134, 135).
- KG, 13.11.2018 - 1 W 323/18
Widerruflich erteilte Generalvollmacht durch den Testamentsvollstrecker
Das ist nicht erforderlich, weil bereits die Bezeichnung als "Generalvollmacht" für eine umfassend erteilte Vertretungsmacht spricht (Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - 1 W 562/16 - MittBayNot 2017, 368, 369). - KG, 12.09.2017 - 1 W 326/17
Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsmacht durch Vorlage eines …
Ebenfalls kommt es nicht darauf an, dass die Gesellschafter grundsätzlich nicht gehindert sind, sich ihrerseits bei der Vertretung der Gesellschaft durch von ihnen Bevollmächtigte vertreten zu lassen (BGH, MittBayNot 2011, 494, 495; Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - 1 W 562/16 - MittBayNot 2017, 368). - OLG Frankfurt, 27.01.2020 - 20 W 145/19
Zur Frage, inwieweit die von einem Gesellschafter erteilte Generalvollmacht im …
Das Grundbuchamt will dies offenkundig auch im Grundsatz nicht in Zweifel ziehen, wie sich daraus ergibt, dass es lediglich eine der beiden Vollmachten beanstandet hat und auch lediglich die Genehmigung durch einen Gesellschafter, nämlich Vorname1 D, und nicht eine solche der Gesellschaft bürgerlichen Rechts für erforderlich erachtet.Ob eine von dem Bevollmächtigten vorgelegte Vollmacht auch für eine Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausreicht, ist dann im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH DNotZ 2011, 361; KG RPfleger 2017, 331, zitiert nach juris).Dem hat sich in der Folge auch das vom Grundbuchamt für seine abweichende Auffassung in Bezug genommene Kammergericht (in RPfleger 2017, 331, zitiert nach juris) angeschlossen.