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   LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85   

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https://dejure.org/1986,11175
LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85 (https://dejure.org/1986,11175)
LSG Berlin, Entscheidung vom 26.11.1986 - L 9 KR 8/85 (https://dejure.org/1986,11175)
LSG Berlin, Entscheidung vom 26. November 1986 - L 9 KR 8/85 (https://dejure.org/1986,11175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauskrankenpflegerin; Häusliche Krankenpflege; Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Papierfundstellen

  • Breith 1987, 345
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85
    Mitteln also ungewiß ist (BSGE 35, 20, 25; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 51).

    Abhängigkeit (vgl. BSG SozR 2200 § 165 Nr. 51).

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85
    Er unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, das sich in Weisungen über Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der Arbeit äußert oder durch funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozeß unter Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation deutlich wird (BSG 16, 289, 294 = Breith. 1962, 953; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 31).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85
    Mitteln also ungewiß ist (BSGE 35, 20, 25; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 51).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Als Ausgangsüberlegung richtig ist schließlich, dass eine Tätigkeit wie die eines hauswirtschaftlichen Familienbetreuers bzw einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin grundsätzlich sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden kann (vgl zur Möglichkeit der Ausübung einer Tätigkeit als Hauskrankenpflegerin auch im Rahmen abhängiger Beschäftigung aus der Zeit vor Einführung der Pflegeversicherung LSG Berlin, Urteil vom 26.11.1986 - L 9 Kr 8/85 - Breith 1987, 345; ferner zur Möglichkeit der Ausübung einer Tätigkeit als Tagesmutter als Beschäftigte und Selbstständige Urteil des Senats vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - Juris RdNr 11, mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05

    Krankenversicherung

    Hierzu habe das Landessozialgericht (LSG) Berlin bereits mit Urteil vom 26.11.1986 (Az.: L 9 Kr 8/85, Breithaupt 1987, 345) entschieden, dass daraus rechtlich lediglich folge, es sei kein Dauerrechtsverhältnis, sondern es seien jeweils befristete Rechtsverhältnisse begründet worden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 1 KR 26/08

    Sozialversicherungspflicht - Bild- und Toningenieur - Fernsehen - Liveübertragung

    Innerhalb des abgeschlossenen Vertrages bzw. übernommenen Auftrages sei der Kläger gebunden gewesen und habe seine Arbeitskraft im vereinbarten Umfang zur Verfügung stellen müssen (Bezugnahme auf LSG Berlin, Urteil vom 26. November 1986 - L 9 KR 8/85 - Breithaupt 1987, 345).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Bezüglich des von der Klägerin angeführten Arguments, dass der Beigeladene Ziff. 1 über die eigene Arbeitskraft frei verfügen könne, weil es ihm freistehe, sich in den Bereitschaftsplan einzutragen oder nicht, habe das Landessozialgericht Berlin mit Urteil vom 26.11.1986 (L 9 KR 8/85) überzeugend dargelegt, dass daraus rechtlich lediglich folge, dass kein Dauerrechtsverhältnis, sondern jeweils befristete Rechtsverhältnisse begründet würden.
  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 R 1105/13

    Büroservice als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

    Das LSG habe bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 26.11.1986 (L 9 KR 8/85) überzeugend dargelegt, dass daraus rechtlich lediglich folge, dass kein Dauerrechtsverhältnis, sondern jeweils befristete Rechtsverhältnisse begründet würden.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2014 - L 4 R 3828/12
    Wie das Landessozialgericht Berlin bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 26. November 1986 - L 9 Kr 8/85 - in juris) überzeugend dargelegt habe, sei kein Indiz für das Nichtbestehen eines Beschäftigungsverhältnisses, dass der Beigeladene über die eigene Arbeitskraft verfügt habe, weil es ihm freigestanden habe, Einzelaufträge anzunehmen oder abzulehnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 454/12
    Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass das BSG (Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - zitiert nach Juris) für den Fall eines hauswirtschaftlichen Familienbetreuers ausgeführt hat, dass eine solche Tätigkeit sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden kann (vgl. insoweit auch zur Möglichkeit der Ausübung einer Tätigkeit als Hauskrankenpflegerin auch im Rahmen abhängiger Beschäftigung aus der Zeit vor Einführung der Pflegeversicherung LSG Berlin, Urteil vom 26. November 1986 - L 9 KR 8/85 - Breithaupt 1987, 345; ferner zur Möglichkeit der Ausübung einer Tätigkeit als Tagesmutter als Beschäftigte und Selbständige - BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 12 R 13/09 R - zitiert nach Juris).
  • SG Düsseldorf, 13.12.2005 - S 12 (14) RJ 55/99
    Im übrigen sieht sich die Kammer in ihrer Wertung bestätigt durch die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin vom 26.11.1986 (L 9 Kr 8/85) dass in einem vergleichbaren Fall Versicherungspflicht angenommen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2020 - L 4 KR 15/18
    Die Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten, insbesondere die Tätigkeiten in pflegerischen oder medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheimen, Pflegeeinrichtungen), erfolgt regelmäßig in einem Beschäftigungsverhältnis (vgl. Landgericht [LG] Hamburg v. 11. Januar 1995 - 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585 ff.; LSG Berlin v. 26. November 1986 - L 9 Kr 8/85, Breithaupt 1987, 345; LSG Baden-Württemberg v. 17. Dezember 1999 - L 4 KR 2023/98; LSG Baden-Württemberg v. 11. Oktober 2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8; SG Braunschweig v. 28. Oktober 2008 - S 6 KR 320/05, PflR 2009, 300 ff.).
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