Rechtsprechung
EuGH, 26.07.2011 - C-162/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Publikumsrat des Österreichischen Rundfunks
Streichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- lehofer.at (Kurzinformation)
ORF-Publikumsrat
- lehofer.at (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kurzberichterstattungsrecht als entschädigungslose Enteignung? ORF gegen Sky Österreich erreicht den EuGH
- lehofer.at (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zweiter Anlauf zum EuGH: Ist Eigenwerbung Werbung im Sinne der FernsehRL?
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundeskommunikationssenats (Österreich) eingereicht am 4. April 2011 - Publikumsrat des Österreichischen Rundfunks gegen Österreichischer Rundfunk
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Publikumsrat des Österreichischen Rundfunks
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1476/07
Verkehrsunternehmen; Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen
Die Verordnung Nr. 1191/69 wäre somit grundsätzlich auch auf Genehmigungen nach § 13 PBefG für eigenwirtschaftlichen Verkehr anzuwenden, wenn der deutsche Gesetzgeber nicht von der Ausnahmemöglichkeit des Art. 1 Abs. 1 UA 2 der Verordnung Gebrauch gemacht hätte (siehe zur Anwendung der Verordnung auch auf eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen: Stellungnahme der EU-Kommission vom 30. Mai 2007 - 2007-C 162/11 -, ABl. C 162, 19). - VGH Hessen, 18.08.2009 - 2 A 1515/08
Quersubventionierung kommunaler Verkehrsbetriebe
Die Verordnung Nr. 1191/69 wäre somit grundsätzlich auch auf Genehmigungen nach § 13 PBefG für eigenwirtschaftlichen Verkehr anzuwenden, wenn der deutsche Gesetzgeber nicht von der Ausnahmemöglichkeit des Art. 1 Abs. 1 UA 2 der Verordnung Gebrauch gemacht hätte (siehe zur Anwendung der Verordnung auch auf eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen: Stellungnahme der EU-Kommission vom 30. Mai 2007 - 2007-C 162/11 -, ABl. C 162, 19).