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   EuGH, 01.04.2004 - C-229/03   

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https://dejure.org/2004,80832
EuGH, 01.04.2004 - C-229/03 (https://dejure.org/2004,80832)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.2004 - C-229/03 (https://dejure.org/2004,80832)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 2004 - C-229/03 (https://dejure.org/2004,80832)
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Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Herbstrith

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Insoweit sei in Punkt 7 der Mitteilung 98/C 229/03 der Kommission vom 22. Juli 1998 über die gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren für Arzneimittel (ABl. C 229, S. 4) klargestellt worden, dass der "Grundsatz der Aufrechterhaltung einer Harmonisierung ... nicht auf Präparate beschränkt [ist], die dem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung unterzogen wurden.
  • OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 162/01

    Zur Erforderlichkeit eigener Umverpackungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung zur

    Die anderweitige Ansicht der Antragsgegnerinnen findet in der von ihnen herangezogenen Mitteilung 98/C 229/03 der EG-Kommission über die gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren für Arzneimittel vom 16. Juli 1998 (vgl. Anlage AG 1) keine Stütze.

    Vielmehr ergibt sich aus der Mitteilung 98/C 229/03, dass die EU-Zulassung alle "verfügbaren, zugelassenen Packungsgrößen umfasst" (Anlage AG 1).

    Eine Änderung der Packungsgröße beim Parallelimport müsste allerdings "hinreichend begründet sein" (Anlage AG 1: Mitteilung 98/C 229/03 unter Buchstabe D 1.), die Notwendigkeit ergibt sich vorliegend aber aus dem Umstand, dass es in Griechenland nicht die inländische Packungsgröße N 3 (98 Tabletten) gibt, so dass eine entsprechende Aufstockung unter Verwendung der in Griechenland erhältlichen Packungsgrößen erforderlich ist.

  • EuG, 26.11.2002 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

    Insoweit sei in Punkt 7 der Mitteilung 98/C 229/03 der Kommission vom 22. Juli 1998 über die gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren für Arzneimittel (ABl. C 229, S. 4) klargestellt worden, dass der "Grundsatz der Aufrechterhaltung einer Harmonisierung ... nicht auf Präparate beschränkt [ist], die dem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung unterzogen wurden.
  • BPatG, 21.06.1999 - 15 W (pat) 71/97

    Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel - Grenzen

    In der "Mitteilung der Kommission über die gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren für Arzneimittel" (98/C 229/03) vom 16. Juli 1998 ABl Nr. 229/4 vom 22. Juli 1998 (abgedruckt In PharmR 1999 (Heft 6) ,S 177 bis 184) gibt die Kommission einen Überblick über diese Zulassungsverfahren, kündigt für das Jahr 2000 eine umfassende Prüfung des neuen Systems an, insbesondere im Hinblick auf eventuell nötige Änderungen der aktuellen Rechtstexte, um das Funktionieren der Verfahren zu verbessern und schließt mit der Aufforderung: "Zur Vorbereitung dieser Maßnahme nimmt die Kommission gerne Anregungen der nationalen Behörden, der EMEA und aller anderen betroffenen Parteien (Verbraucher- und Patentorganisationen, Pharmaunternehmen, Industrieverbände usw) entgegen.".
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