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   EuGH - C-84/97   

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EuGH - C-84/97 (https://dejure.org/9999,73731)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Grafoplast

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte d'appello Turin - Erstattung von Abgaben, die unter Verletzung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital erhoben wurden - Jährliche Eintragungsabgabe der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 15.02.2001 - C-99/98

    DIE KOMMISSION MUSS DIE VORPRÜFUNG STAATLICHER BEIHILFEN BINNEN EINER FRIST VON

    wegen Nichtigerklärung der Entscheidung SG(98)D/1124 der Kommission vom 9. Februar 1998 über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG) betreffend die staatliche Beihilfe Nr. C 84/97 (ex N 509/96) zugunsten der Siemens Bauelemente OHG, Villach (Österreich), erlässt DER GERICHTSHOF.

    Die Republik Österreich hat mit Klageschrift, die am 7. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) die Nichtigerklärung der Entscheidung SG(98)D/1124 der Kommission vom 9. Februar 1998 (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG) betreffend die staatliche Beihilfe Nr. C 84/97 (ex N 509/96) zugunsten der Siemens Bauelemente OHG, Villach (Österreich) (im Folgenden: Siemens) beantragt.

    Der Betreff dieses Schreibens lautete: "Staatliche Beihilfe Nr. C 84/97 (ex N 509/96) - Österreich; Maßnahmen zugunsten der Siemens Bauelemente OHG".

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung SG(98)D/1124 der Kommission vom 9. Februar 1998 über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG) betreffend die staatliche Beihilfe Nr. C 84/97 (ex N 509/96) zugunsten der Siemens Bauelemente OHG wird für nichtig erklärt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-99/98

    Österreich / Kommission

    In der vorliegenden Rechtssache begehrt die Republik Österreich die Nichtigerklärung der Entscheidung SG(98)D/1124 der Kommission(2), ein förmliches Untersuchungsverfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG) im Hinblick auf die staatliche Beihilfe C 84/97 (ex N 509/96) zugunsten der Siemens Bauelemente OHG (im Folgenden: Siemens) für die Umstellung ihrer Halbleiterfabrikation in Villach einzuleiten.

    Als Betreff wurde angegeben: .Staatliche Beihilfe Nr. C 84/97 (ex N 509/96) - Österreich Maßnahmen zugunsten der Siemens Bauelemente OHG'.

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