Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2000 - C-117/99   

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https://dejure.org/2000,6788
EuGH, 13.07.2000 - C-117/99 (https://dejure.org/2000,6788)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - C-117/99 (https://dejure.org/2000,6788)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - C-117/99 (https://dejure.org/2000,6788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Erzeugerorganisationen - Erhebung von Beiträgen von den nicht angeschlossenen Erzeugern frischer Erzeugnisse - Befreiung der nicht angeschlossenen Erzeuger von für die Verarbeitung bestimmten Erzeugnissen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Unilet und Le Bars

  • EU-Kommission PDF

    Unilet und Le Bars

    Verordnung Nr. 1035/72 des Rates, Artikel 15b Absätze 1 und 8
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Erzeugerorganisationen - Erhebung von Beiträgen von den nicht angeschlossenen Erzeugern frischer Erzeugnisse - Befreiung der nicht angeschlossenen Erzeuger für die Verarbeitung bestimmter Erzeugnisse - ...

  • EU-Kommission

    Unilet und Le Bars

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1035/72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 1035/72
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Erzeugerorganisationen - Erhebung von Beiträgen von den nicht angeschlossenen Erzeugern frischer Erzeugnisse - Befreiung der nicht angeschlossenen Erzeuger für die Verarbeitung bestimmter Erzeugnisse - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de Cassation - Auslegung des Artikels 15b Absatz 8 der Verordnung Nr. 1035/72 des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse - Befugnis der Mitgliedstaaten, bestimmte Produktions- und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.09.1988 - 212/87

    Unilec / Larroche Frères

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-117/99
    Die Cerafel macht geltend, der Gerichtshof habe im Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 212/87 (Unilec, Slg. 1988, 5075, Randnr. 13) entschieden, die Verordnung Nr. 1035/72 müsse, sollten die mit ihr verfolgten Ziele erreicht werden, ihre Wirkungen nach der Obst- und Gemüseernte ohne Rücksicht auf die Bestimmung dieser Erzeugnisse entfalten können.

    Zwar gelte die Verordnung Nr. 1035/72 für alle Erzeuger von Obst und Gemüse ohne Rücksicht auf die Bestimmung der Ernte (Urteil Unilec, Randnr. 13), doch habe sich der Gerichtshof nicht zu der Frage geäußert, ob die Beitragssätze zu Lasten der Erzeuger einheitlich festzusetzen seien oder von der jeweiligen Bestimmung dieser Erzeugnisse abhängen könnten.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-117/99
    Nach ständiger Rechtsprechung besagt das Diskriminierungsverbot, daß vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95, National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61).
  • EuGH, 29.01.2004 - C-381/02

    Cerafel

    Die Cour de cassation beanstandete, dass die Cour d'appel Rennes nicht geprüft habe, ob die Gemüseerzeugung nach den Methoden des ökologischen Landbaus nicht durch andere Produktions- und Vermarktungsvorschriften geregelt sei als die von der Cerafel erlassenen; der Gerichtshof habe aber in seinem Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-117/99 (Unilet und Le Bars, Slg. 2000, I-6077) für Recht erkannt, dass ein Mitgliedstaat auf der Grundlage von Artikel 15b Absatz 8 der Verordnung Nr. 1035/72 bestimmte Erzeuger von der Beitragspflicht ausnehmen dürfe, wenn die Produktions- und Vermarktungsvorschriften, die von einer Erzeugerorganisation für bestimmte Erzeugnisse erlassen und für nicht angeschlossene Erzeuger verbindlich gemacht worden seien, nur teilweise oder sogar überhaupt nicht für Erzeugnisse gälten, die anderen Produktions- und Vermarktungsmethoden unterlägen.

    Die Cerafel hat geltend gemacht, dass die Antwort auf die Vorlagefrage, die die Heranziehung bestimmter Erzeuger zu Agrarbeiträgen betreffe, sich nicht aus dem Urteil Unilet und Le Bars ableiten lasse, in dem es um eine völlige Befreiung von der Zahlung derartiger Beiträge gegangen sei.

    18 Das GAEC Kerlidou, die französische Regierung und die Kommission sind sich in der Sache darin einig, dass das genannte Urteil Unilet und Le Bars dahin auszulegen sei, dass Artikel 15b der Verordnung Nr. 1035/72 den Mitgliedstaaten einen Entscheidungsspielraum einräume, von dem sie nur unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung der Erzeuger Gebrauch machen könnten, der verlange, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürften.

    Nach Absatz 8 kann der Mitgliedstaat bei Anwendung von Absatz 1 beschließen, dass die nicht angeschlossenen Erzeuger der Organisation oder der Vereinigung zur Gänze oder teilweise die Beiträge schulden, die von den angeschlossenen Erzeugern entrichtet werden (Urteil Unilet und Le Bars, Randnr. 19).

    22 Die Mitgliedstaaten verfügen somit unter den Voraussetzungen des Artikels 15b der Verordnung Nr. 1035/72 über einen Entscheidungsspielraum, von dem sie innerhalb der Grenzen des Gemeinschaftsrechts Gebrauch machen können (Urteil Unilet und Le Bars, Randnr. 20).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt dieser Grundsatz, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, sofern dies nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C354/95, National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I4559, Randnr. 61, und Urteil Unilet und Le Bars, Randnr. 23).

    25 Der Gerichtshof hat diese Auslegung damit begründet, dass, da es sich um objektiv unterschiedliche Fallgestaltungen handelt, ihre unterschiedliche Behandlung nicht den allgemeinen Grundsatz der Nichtdiskriminierung verletzt (Urteil Unilet und Le Bars, Randnr. 27).

    28 Hierbei ist daran zu erinnern, dass nach Artikel 15b Absatz 8 der Verordnung Nr. 1035/72 die Befugnis eines Mitgliedstaats, zu entscheiden, dass die nicht angeschlossenen Erzeuger einer Erzeugerorganisation oder einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen zur Gänze oder teilweise die Beiträge schulden, die von den angeschlossenen Erzeugern entrichtet werden, nur die Beiträge betrifft, die zur Deckung bestimmter Kosten dienen, nämlich der Verwaltungskosten, die sich aus der Allgemeinverbindlichkeit der Vorschriften dieser Organisation oder Vereinigung ergeben, sowie der Kosten, die sich aus den von der Organisation oder der Vereinigung betriebenen Forschungsaufgaben, Marktstudien und Maßnahmen zur Verkaufswerbung ergeben (Urteil Unilet und Le Bars, Randnr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04

    Franz Egenberger - Gültigkeit der Artikel 25 Absatz 1 und 35 Absatz 2 der

    11 - Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 25, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-117/99, Unilet, Slg. 2000, I-6077, Randnr. 23, vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-126/04, Heineken Brouwerijen, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 16, und vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-91/03, Spanien/Rat, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 43.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2001 - C-507/99

    Denkavit

    120 und 121.28: - Siehe als Beispiel aus der jüngsten Zeit das Urteil vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01 (Jippes), Slg. 2001, I-0000, Randnr. 129, und die dort zitierte Rechtsprechung) oder das Urteil vom 13.7.2000 in der Rechtssache C-117/99 (Unilet und Le Bars, Slg. 2000, I-6077, Randnr. 23).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-117/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23949
Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-117/99 (https://dejure.org/2000,23949)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.02.2000 - C-117/99 (https://dejure.org/2000,23949)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - C-117/99 (https://dejure.org/2000,23949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Unilet und Le Bars

  • EU-Kommission PDF

    Union nationale interprofessionnelle des légumes transformés (Unilet) und Gilles Le Bars gegen Association Comité économique régional agricole fruits et légumes de Bretagne (Cerafel).

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Erzeugerorganisationen - Erhebung von Beiträgen von den nicht angeschlossenen Erzeugern frischer Erzeugnisse - Befreiung der nicht angeschlossenen Erzeuger von für die Verarbeitung bestimmten Erzeugnissen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.09.1988 - 212/87

    Unilec / Larroche Frères

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-117/99
    Die UNILET geht schließlich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 212/87(6) ein.

    4: - Rechtssache 212/87 (Slg. 1988, 5075).

    L 73, S. 1.9: - Urteil in der Rechtssache 212/87 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 13).

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