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   EuGH - C-149/90   

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EuGH - C-149/90 (https://dejure.org/9999,73010)
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 29.01.1993 - T-86/91

    Robert Wery gegen Europäisches Parlament. - Voraussetzungen für die Gewährung der

    33 Für die Ansicht, nach Artikel 3 von Anhang VII des Statuts gelte nur die Bedingung, daß das Kind, für das Erziehungszulage beantragt wird, "regelmässig und vollzeitig eine Lehranstalt besuch[e]", auch wenn ein Teil der Ausbildung ausserhalb der Lehranstalt erfolge, beruft sich der Kläger auch auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-149/90 (Costacurta/Kommission, Slg. 1991, I-5463).

    51 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes wie auch des Gerichts kann es im Hinblick auf den mit Artikel 3 Absatz 1 von Anhang VII verfolgten Zweck gerechtfertigt sein, ein ausserhalb einer Lehranstalt absolviertes Praktikum dem regelmässigen und vollzeitigen Besuch der Lehranstalt gleichzustellen, wenn das Praktikum als wesentlicher Bestandteil des Lehrplans der Lehranstalt angesehen wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. März 1990 in den Rechtssachen T-34/89 und T-67/89, Costacurta, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-149/90, Randnr. 8).

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