Rechtsprechung
EuGH, 19.11.1998 - C-149/98 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
- Europäischer Gerichtshof
Toller / Kommission
- EU-Kommission
Toller / Kommission
EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Toller / Kommission
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel wegen Ablehnung eines Antrags auf Überprüfung der Entscheidung der Kommission über eine Entfernung aus dem Dienst ohne Kürzung oder Aberkennung des Anspruchs auf Ruhegehalt sowie auf erneute Prüfung der Situation durch den Invaliditätsausschuss; Zur ...
- Judicialis
EG-Satzung Art. 49; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 90; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 91
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 168a - EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-142/96 - Zulässigkeit - Vorliegen neuer Tatsachen - Ausschlußfrist für die Einreichung (eines Antrags oder) einer Beschwerde mit dem Ziel, eine Entscheidung über die Entfernung aus dem Dienst überprüfen zu lassen
Verfahrensgang
- EuG, 19.02.1998 - T-142/96
- EuGH, 19.11.1998 - C-149/98 P
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuG, 19.02.1998 - T-142/96
Anne-Marie Toller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-149/98
betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-142/96 (Toller/Kommission, Slg. ÖD 1998, II-179) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater Julian Currall und Christine Berardis-Kayser, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt Denis Waelbroeck, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Erste Kammer).Die Rechtsmittelführerin hat mit Rechtsmittelschrift, die am 17. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-142/96 (Toller/Kommission, Slg. ÖD 1998, II-179; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. November 1995 als unzulässig abgewiesen hat, durch die die Kommission ihren Antrag vom 15. September 1995 auf Überprüfung der Entscheidung der Kommission vom 1. Juli 1993 über ihre Entfernung aus dem Dienst ohne Kürzung oder Aberkennung des Anspruchs auf Ruhegehalt sowie auf erneute Prüfung ihrer Situation durch den Invaliditätsausschuß ausdrücklich abgelehnt hat.
- EuGH, 17.09.1996 - C-19/95
San Marco / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-149/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann das Rechtsmittel gemäß Artikel 168a EG-Vertrag und Artikel 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. insbesondere Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco Impex/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnrn. - EuGH, 01.10.1991 - C-283/90
Vidrányi / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-149/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann das Rechtsmittel gemäß Artikel 168a EG-Vertrag und Artikel 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. insbesondere Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco Impex/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnrn.
- EuG, 18.09.2002 - T-29/01
Carlos Puente Martín gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
p. I-3577, y auto del Tribunal de Justicia de 19 de noviembre de 1998, Toller/Comisión, C-149/98 P, Rec.