Rechtsprechung
EuGH, 15.01.1991 - C-215/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Eddelbüttel / Bezirksregierung Lüneburg
Verordnung Nr. 1078/77 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 in der Fassung der Verordnung Nr. 1041/78; Verordnung Nr. 1391/78 der Kommission, Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und die Umstellung der Bestände - Betrag - Berechnung unter Zugrundelegung der Milchmengen, die während des der Stellung des Prämienantrags ... - EU-Kommission
Eddelbüttel / Bezirksregierung Lüneburg
- Wolters Kluwer
Auslegung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) durch den EuGH; Einführung einer Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen; Ersetzung von Milchkühen durch Schlachtkühe
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 1078/77/EWGV Art. 3; ; VO Nr. 1391/78/EWG Art. 1 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO Nr. 1078/77 i.d.F.d. VO Nr. 1041/78 Art. 3 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 461
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor …
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat die vom erkennenden Senat mit Beschluß vom 27. April 1989 vorgelegten Rechtsfragen im Wege der Vorabentscheidung mitUrteil vom 15. Januar 1991 - C-215/89 - wie folgt beantwortet:. - OVG Niedersachsen, 24.02.1992 - 3 A 24/84
Landwirtschaftlicher Betrieb; Rückforderung; Milchkühe; Umstellungsprämie; …
Die Vorlagefragen hat der EuGH mit Urteil vom 15. Januar 1991 (Rs. C-215/89) wie folgt beantwortet:.Das gilt nach Art. 1 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 1391/78, wie der EUGH im Urteil vom 15. Januar 1991 (Rs. C-215/89) dargelegt hat, auch im Falle der Umstellungsprämie.
- BVerwG, 17.01.1994 - 3 B 61.93
Voraussetzungen zur Erlangung der Nichtvermarktungsprämie eines Landwirts für …
Der Europäische Gerichtshof selbst hat in seinem auf Veranlassung des beschließenden Senats ergangenen Urteil vom 15. Januar 1991 - Rs C-215/89 - (…Slg. 1991 I-16 Rdnr. 16) ausgeführt, daß die Prämie in dem Maße zu kürzen ist, in dem der bei der Genehmigung des Prämienantrags im Betrieb gehaltene Kuhbestand weniger leistungsfähig ist als der Bestand, mit dem die Milchliefermengen erreicht werden konnten, die der Berechnung der Prämie zugrunde liegen.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1990 - C-215/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Friedel Eddelbüttel gegen Bezirksregierung Lüneburg.
Prämien für die Umstellung der Milchkuhbestände