Rechtsprechung
EuGH, 27.05.1993 - C-33/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Gausepohl-Fleisch / Oberfinanzdirektion Hamburg
Gemeinsamer Zolltarif; Tarifpositionen; Gesalzenes Rindfleisch; Zuweisung zur Position 0210 der Kombinierten Nomenklatur; Voraussetzungen; Gesamtsalzgehalt von 1,2 Gewichtshundertteilen, erreicht durch tiefgehendes und in allen Teilen gleichmässiges Salzen des Fleischs ...
- EU-Kommission
Gausepohl-Fleisch / Oberfinanzdirektion Hamburg
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; Kombinierte Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung des Anhangs I der Verordnung Nr. 2587/91 der Kommission vom 26.07.1991 Position 0210
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Gesalzenes Rindfleisch - Zuweisung zur Position 0210 der Kombinierten Nomenklatur - Voraussetzungen - Gesamtsalzgehalt von 1,2 Gewichtshundertteilen, erreicht durch tiefgehendes und in allen Teilen gleichmässiges Salzen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an dieTarifierung von als "Fleisch von Rindern, gesalzen" bezeichneten Waren ; Voraussetzungen für eine Ware in der Position 0210 der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs; Höhe des Mindestsalzgehalts für die Einreihung von Fleisch in die ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinsamer Zolltarif - Gesalzenes Fleisch.
Verfahrensgang
- BFH, 22.10.1991 - VII K 22/90
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92
- EuGH, 27.05.1993 - C-33/92
- BFH, 17.08.1993 - VII K 22/90
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.03.1983 - 175/82
Dinter
Auszug aus EuGH, 27.05.1993 - C-33/92
9 Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren nach dem GZT generell in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse in dem Zustand, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden, zu suchen (Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969).
- BFH, 01.03.2001 - VII R 90/99 0210 KN einzureihen (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Mai 1993 Rs. C-33/92 --Gausepohl-Fleisch-- EuGHE 1993, I-3047; sowie die Anm. 8 zu Kap. 2 KN).
Bei Fleisch, das stärker gesalzen ist und den natürlichen Salzgehalt, der etwa 0, 15 % beträgt (vgl. EuGH in EuGHE 1993, I-3047, 3067 Rdnr. 16), um ein Vielfaches überschreitet, ist folglich vorrangig die Einreihung in die Pos.
- EuGH, 27.09.2007 - C-208/06
Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
Außerdem hat der Gerichtshof festgestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren nach der KN in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse in dem Zustand, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden, zu suchen ist (vgl. Urteile vom 17. März 1983, Dinter, 175/82, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, und vom 27. Mai 1993, Gausepohl-Fleisch, C-33/92, Slg. 1993, I-3047, Randnr. 9). - EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
FTS International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung …
Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 17. März 1983, Dinter (175/82, Slg. 1983, 969), und vom 27. Mai 1993, Gausepohl-Fleisch (C-33/92, Slg. 1993, I-3047). - FG Düsseldorf, 30.08.1999 - 4 K 2159/96
Würzstoff; Fleisch; Tarifierung - Tarifierung von gewürztem Fleisch
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27.05.1993 Rs. C - 33/92, ZfZ 1993, S. 238 f.) und gemäß Anmerkung 8 zu Kapitel 2 KN gilt u. a. Fleisch nur dann als "gesalzen" im Sinne der Position 02.10 KN, wenn es tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen ist, daß es einen Gesamtkochsalzgehalt von 1, 2 GHT oder mehr aufweist.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Gausepohl-Fleisch GmbH gegen Oberfinanzdirektion Hamburg.
Gemeinsamer Zolltarif - Gesalzenes Fleisch
Verfahrensgang
- BFH, 22.10.1991 - VII K 22/90
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92
- EuGH, 27.05.1993 - C-33/92
- BFH, 17.08.1993 - VII K 22/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.03.1983 - 175/82
Dinter
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92
Alle diese Erwägungen werden sowohl dadurch, daß die anderen Verfahren im Sinne der Position 0210, also das Einlegen in Salzlake, das Trocknen und das Räuchern, einer längeren Haltbarmachung dienen, als auch durch das bereits angeführte Urteil Dinter bestätigt, nach dem das Kapitel 2 Fleisch umfaßt, das zur Haltbarmachung behandelt worden ist, und daß insbesondere Fleisch, dem Salz nur zum Zweck des Würzens zugefügt wurde, nicht als "gesalzenes" Fleisch unter Kapitel 2 fällt, sondern als "anders zubereitet" zu Kapitel 16 gehört.( 3 ) Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82 (Dinter, Slg. 1983, 969, Randnr. 6).
- FG Bremen, 25.02.1993 - I 120/90
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92
( 1 ) Z. B. Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache 120/90 (Post, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 11). - EuGH, 07.05.1991 - C-120/90
Post / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92
( 1 ) Z. B. Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache 120/90 (Post, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 11).