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   EuGH - C-340/90   

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EuGH - C-340/90 (https://dejure.org/9999,74899)
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Ausserdem legte er dem Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung von Artikel 48 des Vertrages im Hinblick auf die Regelung über den Transfer von Berufsspielern (im folgenden: Transferregeln) zur Vorabentscheidung vor (Rechtssache C-340/90).

    Mit Beschluß vom 19. Juni 1991 wurde die Rechtssache C-340/90 im Register des Gerichtshofes gestrichen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

    Der Gerichtshof gab dieser Rechtssache die Nummer C-340/90.

    Der Gerichtshof strich daraufhin mit Beschluß vom 19. Juni 1991 die Rechtssache C-340/90 aus seinem Register.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof hat sie jedoch unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme in der Rechtssache C-340/90, in der sie diese Ansicht bereits vertreten hatte, zum Ausdruck gebracht, daß sie die hier vertretene Auffassung teilt.

  • VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 5676/09

    Anspruch auf vollständigen bzw. teilweisen Erlass schriftlicher und mündlicher

    Damit wurde dem Aufnahmestaat die aus der Vlassopoulou-Rechtsprechung, vgl. EuGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - Rs C - 340/90 -, u.a. in NJW 1991, 2073, resultierende Gleichwertigkeitsprüfung auch in Bezug auf die in der Berufspraxis erworbenen Kenntnisse auferlegt, was bedeutet, dass nach dem Inhalt der Richtlinie nur solche Berufsausübungen berücksichtigt werden müssen, die nach Erlangung des Befähigungsnachweises erworben wurden, vgl. auch Lörcher in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl. 2010, Vorbem. zu § 1 ff EuRAG, Rdnr. 76 m.w.N., hier also nach Absolvierung der Anwaltsprüfung in Griechenland.
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