Rechtsprechung
EuGH, 18.07.2007 - C-517/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/98/EG - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - Nicht fristgerechte Umsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/98/EG - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - Nicht fristgerechte Umsetzung
- EU-Kommission
Kommission / Österreich
Vertragsverletzungsklage
- EU-Kommission
Kommission / Österreich
Industriepolitik
- Wolters Kluwer
Beurteilungszeitpunkt für die Feststellung einer Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaates bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
- Judicialis
Richtlinie 2003/98/EG; ; Richtlinie 2003/98/EG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Industiepolitik: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/98/EG - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - Nicht fristgerechte Umsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 20. Dezember 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Österreich
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.09.2004 - C-168/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-517/06
10 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung jedoch anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2004, Kommission/Spanien, C-168/03, Slg. 2004, I-8227, Randnr. 24, und vom 14. April 2005, Kommission/Griechenland, C-299/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 6). - EuGH, 14.04.2005 - C-299/04
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-517/06
10 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung jedoch anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2004, Kommission/Spanien, C-168/03, Slg. 2004, I-8227, Randnr. 24, und vom 14. April 2005, Kommission/Griechenland, C-299/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 6).