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   VGH Baden-Württemberg, 09.03.1992 - D 17 S 13/91   

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VGH Baden-Württemberg, 09.03.1992 - D 17 S 13/91 (https://dejure.org/1992,11682)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.1992 - D 17 S 13/91 (https://dejure.org/1992,11682)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 1992 - D 17 S 13/91 (https://dejure.org/1992,11682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06

    Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung

    Insofern ist auch nicht von Bedeutung, dass die Gelder zu keinem Zeitpunkt dem Dienstherrn gehörten und öffentliches Vermögen daher nicht beeinträchtigt wurde (vgl. Disziplinarsenat, Urt. v. 09.03.1992 - D 17 S 13/91 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte führt ein Zugriffsdelikt "regelmäßig" zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, weil hierdurch das für einen ordnungsgemäßen Verwaltungsablauf unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn "regelmäßig" nachhaltig und unheilbar zerstört sein wird (vgl. Senat, Urt. v. 25.11.2004 - DL 21/03 - m. w. N., Urt. v. 09.03.1992, a.a.O.; DH, Urt. v. 17.08.1987 - DH 2/87 - BVerwG, Urt. v. 05.03.2002 - BVerwG 1 D 8.01 -, Urt. v. 09.05.2001, BVerwGE 114, 240 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 19.02.2003, NVwZ 2003, 1504 f.).

    Sie betrifft auch sonst Beamte, welche dienstliche Aufgaben oder dienstlich bedingte Möglichkeiten dazu nutzen, der in § 73 Satz 2 LBG festgelegten Pflicht eines Beamten zur Uneigennützigkeit zuwider ihren finanziellen Vorteil zu suchen, und damit ein innerdienstliches Fehlverhalten von nicht geringem disziplinaren Unrechtsgehalt zeigen (vgl. VGH, Urt. v. 09.03.1992, a.a.O.); dies gilt jedenfalls dann, wenn hierbei von einem Versagen im Kernbereich der ihnen obliegenden Pflichten auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005, BVerwGE 124, 252).

    Letzteres ist hier der Fall, da der Aufgabenbereich eines Lehrers nicht nur durch die (fach-) unterrichtliche Wissensvermittlung, sondern auch durch das pädagogische Wirken im gesamten schulischen Bereich und die damit verbundenen zahlreichen organisatorischen Aufgaben geprägt wird, zu denen vielfach auch die treuhänderische Verwaltung und Verwendung eingesammelter Gelder oder überwiesener Geldbeträge für unterschiedliche schulbezogene Zwecke - auch zur Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen - gehört (vgl. Disziplinarsenat, Urt. v. 09.03.1992, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.1997 - 31 K 3482/97.0 - Brägelmann in: Schütz/Schmiemann, DiszR, 4. A. , § 13 BDO Rn. 241).

    Dass im Hinblick auf die ihm darüber hinaus anzulastende Veruntreuung von Vereinsgeldern auch nicht von einer "persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat" (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.09.1999, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 20; Disziplinarsenat, Urt. v. 09.03.1992 - D 17 S 13/91 -) auszugehen war, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt.

    Dass der Beamte die zunächst vorenthaltenen Gelder letztlich erstattet, seinen Dienst bis 2003 im Wesentlichen beanstandungsfrei versehen hat und vor seiner Beförderung zuletzt gut beurteilt worden war, rechtfertigt für sich allein noch keine mildere Beurteilung (vgl. Disziplinarsenat, Urt. v. 09.03.1992, a.a.O.; DH, Urt. v. 17.08.1987, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - BVerwG 1 D 33.95 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2003 - DL 17 S 2/03

    Versagung des Unterhaltsbeitrags - Loslösung von Dienstherrn

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte führt der Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld und Gut zu eigennützigen Zwecken regelmäßig zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, weil hierdurch das für einen ordnungsgemäßen Verwaltungsablauf unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn nachhaltig und unheilbar zerstört wird (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.6.1996 - D 17 S 8/96 - und vom 9.3.1992 - D 17 S 13/91 - BVerwG, Urteil vom 22.11.1993 - 1 D 57.92 -, NVwZ-RR 1994, 216; Urteil vom 7.12.1993 - 1 D 32.92 -, BVerwGE 103, 54; vgl. jüngst BVerwGE 114, 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 - DL 17 S 24/04

    Gehaltskürzung; Schulleiter einer Sonderschule; Angabe überhöhter Schülerzahlen

    Das Verfahren war nicht etwa wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels auszusetzen (vgl. § 85 Abs. 1, § 63 Abs. 4 Satz 1 LDO); zu Recht hat das Verwaltungsgericht die unterbliebene Bekanntgabe des wesentlichen Ergebnisses der Vorermittlungen (vgl. § 27 Abs. 5 Satz 1 LDO) als durch die später ordnungsgemäß durchgeführte Untersuchung und das anschließende disziplinargerichtliche Verfahren als geheilt angesehen (vgl. DH Bad.-Württ., Urt. v. 16.07.1990 - DH 6/89 - Senat, Urt. v. 09.03.1992 - D 17 S 13/91 -).
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