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   AG Sömmerda, 19.08.1998 - 2 C 390/98   

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https://dejure.org/1998,13892
AG Sömmerda, 19.08.1998 - 2 C 390/98 (https://dejure.org/1998,13892)
AG Sömmerda, Entscheidung vom 19.08.1998 - 2 C 390/98 (https://dejure.org/1998,13892)
AG Sömmerda, Entscheidung vom 19. August 1998 - 2 C 390/98 (https://dejure.org/1998,13892)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfahrenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • DAR 1999, 78
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs

    Unter diesem Aspekt wird die Auffassung des Berufungsgerichts auch von Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Hamm, StVE Nr. 22 zu § 10 StVO - Zeichen 326 ca. 30 m vor der Einmündung; LG Koblenz, NJWE-VHR 1998, 260; AG Sömmerda, DAR 1999, 78 f. - Zeichen 326 ca. 24 m vor der Einmündung; Janiszewski, NStZ 1997, 267, 270; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2004, 607).
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