Rechtsprechung
VG Berlin, 18.05.1999 - 9 A 40.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Gebühren wegen Umsetzung eines PKW; Verkehrswidriges Abstellen eines Fahrzeuges auf dem Radweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abschleppen auch bei Teilblockade
- archive.org (Kurzinformation und Auszüge)
§ 12 Abs. 4 S. 1 StVO; §§ 11, 15, 17 ASOG Berlin
Abschleppen vom Radweg auch ohne Ausweichen des Radverkehrs erlaubt
Papierfundstellen
- DAR 2000, 182
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89
2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim …
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 5 A 954/10
Verhältnismäßigkeit des Abschleppens eines nicht nur unerheblich in einen Radweg …
vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Mai 1999 - 9 A 40/99 -, DAR 2000, 182. - VG Saarlouis, 19.09.2016 - 6 L 1336/16
Abschleppkosten für ein auf einem Radweg abgestelltes Fahrzeug
VG Berlin, Urteil vom 18.05.1999 - 9 A 40.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1995 - 1 S 3083/94 -, Rn. 25, zitiert nach juris.
Rechtsprechung
VG München, 22.05.1998 - M 17 K 97.1030 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortbestand einer Halteverbotszone (Feuerwehranfahrtszone einschl. Gehweg) trotz einer sich hinter dem Gehweg befindenden Baustelle
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RA Kotz (Kurzinformation)
Halteverbot: Sinn eines Halteverbotes darf ein Autofahrer nicht selbst beurteilen
Papierfundstellen
- DAR 2000, 182
Wird zitiert von ...
- VG Würzburg, 31.03.2008 - W 5 K 07.1397
Abschleppen eines Pkw im Halteverbot; Feuerwehrzufahrt; wirksame Kennzeichnung
Ein Urteil des VG München vom 22. Mai 1998 (M 17 K 97.1030, DAR 2000, S. 182) betraf ein in einer Feuerwehranfahrtszone geparktes Auto, dessen Abschleppen das VG München (trotz eines hinter der "Parkfläche" stehenden, die Zufahrt u.U. hindernden 2 m hohen Bauzaunes) für rechtens hielt u.a. mit der Begründung, die Anfahrtszone diene zumindest als mögliche Parkfläche für die Löschfahrzeuge.