Weitere Entscheidung unten: VG München, 22.05.1998

Rechtsprechung
   VG Berlin, 18.05.1999 - 9 A 40.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10827
VG Berlin, 18.05.1999 - 9 A 40.99 (https://dejure.org/1999,10827)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 A 40.99 (https://dejure.org/1999,10827)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 A 40.99 (https://dejure.org/1999,10827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Gebühren wegen Umsetzung eines PKW; Verkehrswidriges Abstellen eines Fahrzeuges auf dem Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschleppen auch bei Teilblockade

  • archive.org (Kurzinformation und Auszüge)

    § 12 Abs. 4 S. 1 StVO; §§ 11, 15, 17 ASOG Berlin
    Abschleppen vom Radweg auch ohne Ausweichen des Radverkehrs erlaubt

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   VG München, 22.05.1998 - M 17 K 97.1030   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19769
VG München, 22.05.1998 - M 17 K 97.1030 (https://dejure.org/1998,19769)
VG München, Entscheidung vom 22.05.1998 - M 17 K 97.1030 (https://dejure.org/1998,19769)
VG München, Entscheidung vom 22. Mai 1998 - M 17 K 97.1030 (https://dejure.org/1998,19769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestand einer Halteverbotszone (Feuerwehranfahrtszone einschl. Gehweg) trotz einer sich hinter dem Gehweg befindenden Baustelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Halteverbot: Sinn eines Halteverbotes darf ein Autofahrer nicht selbst beurteilen

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 182
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Würzburg, 31.03.2008 - W 5 K 07.1397

    Abschleppen eines Pkw im Halteverbot; Feuerwehrzufahrt; wirksame Kennzeichnung

    Ein Urteil des VG München vom 22. Mai 1998 (M 17 K 97.1030, DAR 2000, S. 182) betraf ein in einer Feuerwehranfahrtszone geparktes Auto, dessen Abschleppen das VG München (trotz eines hinter der "Parkfläche" stehenden, die Zufahrt u.U. hindernden 2 m hohen Bauzaunes) für rechtens hielt u.a. mit der Begründung, die Anfahrtszone diene zumindest als mögliche Parkfläche für die Löschfahrzeuge.
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