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   AG Dresden, 20.04.2004 - 111 C 11644/03   

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AG Dresden, 20.04.2004 - 111 C 11644/03 (https://dejure.org/2004,30662)
AG Dresden, Entscheidung vom 20.04.2004 - 111 C 11644/03 (https://dejure.org/2004,30662)
AG Dresden, Entscheidung vom 20. April 2004 - 111 C 11644/03 (https://dejure.org/2004,30662)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 456
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 75/05

    Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung als unzulässig durch einstimmigen

    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist bereits mehrfach die Ansicht vertreten worden, der Geschäftsbesorgungsvertrag eines Geschädigten mit dem Anwalt und die diesem erteilte Prozessvollmacht seien nichtig, wenn sie von einem Unfallhelferring veranlasst seien bzw. der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch ein Mietwagenunternehmen auf dessen Kostenrisiko dienten (LG Frankenthal, VersR 1996, 777 f.; LG Zwickau, VersR 2000, 1037 f.; AG Dresden, DAR 2004, 456, 457; AG Koblenz, VersR 2003, 788 f.; AG Sinzig, VersR 2004, 393, 394).
  • LG Dresden, 09.12.2004 - 7 S 285/04

    Erforderliche Mietwagenkosten während der Reparaturzeit als erstattungsfähige

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 20.04.2004 -111 C 11644/03- wie folgt abgeändert:.
  • AG Dippoldiswalde, 06.12.2005 - 1 C 401/05
    Zu den Ausführungen des Beklagten im Einzelnen hierzu wird auf III. der Klageerwiderung vom 24.05.2005 verwiesen, wo der Beklagte sich u. a. auf ein Urteil des Amtsgerichts Dresden, Az. 111 C 11644/03 vom 2 0.04.2004 beruft, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das Urteil des Amtsgerichts bereits durch Urteil des Landgerichts vom 09.12.2004 unter dem Aktenzeichen 7 S 285/04 abgeändert worden war.
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