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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74   

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https://dejure.org/1975,1845
BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74 (https://dejure.org/1975,1845)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1975 - I ZR 59/74 (https://dejure.org/1975,1845)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1975 - I ZR 59/74 (https://dejure.org/1975,1845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 204
  • GRUR 1976, 197
  • DB 1976, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55

    Klasen-Möbel

    Auszug aus BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    In der Rechtsprechung ist für den abweichenden Fall, daß sich jemand nur als "Hersteller" bezeichnete, festgestellt worden, daß diese Bezeichnung schon dann irreführe, wenn der Hersteller in mehr als nur geringfügigem Ausmaß auch Waren aus fremder Produktion führe (vgl. RG GRUR 1940, 585 - Trockengemüse; BGH GRUR 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel), daß der Verkehr also aus der Bezeichnung "Hersteller" schließe, das Angebot werde im wesentlichen selbst hergestellt.
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Aus der von der Revision angesprochenen Rechtsprechung ( BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36 - Fichtennadelextrakt; GRUR 1967, 600 - Rhenodur) läßt sich dagegen nichts herleiten, weil es dort nur um die Vorstellung über Eigenschaften der Ware, nicht über die Herstellereigenschaft ging.
  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

    Auszug aus BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Aus der von der Revision angesprochenen Rechtsprechung ( BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36 - Fichtennadelextrakt; GRUR 1967, 600 - Rhenodur) läßt sich dagegen nichts herleiten, weil es dort nur um die Vorstellung über Eigenschaften der Ware, nicht über die Herstellereigenschaft ging.
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 54/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Denn der Eindruck, man kaufe beim Hersteller, ruft im allgemeinen zumindest bei einem nicht unerheblichen Teil des Publikums, auch des geschäftserfahrenen, die Vorstellung gewisser Vorteile hervor, mögen diese in der besseren Qualität, in der Preisstellung, in erleichterter Garantieleistung oder ähnlichem gesehen werden (vgl. BGH GRUR 1955, 409, 410 - Vampyrette; BGH a.a.O. -lasen-Möbel; Baumbach/Hefermehl, 11. Aufl. § 3 UWG Anm. 316).
  • BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59
    Auszug aus BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Aus der von der Revision angesprochenen Rechtsprechung ( BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36 - Fichtennadelextrakt; GRUR 1967, 600 - Rhenodur) läßt sich dagegen nichts herleiten, weil es dort nur um die Vorstellung über Eigenschaften der Ware, nicht über die Herstellereigenschaft ging.
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Dabei kann eine gewisse Verallgemeinerung hingenommen werden, wenn dabei das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1957, 606 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1958, 348, 350 - Spitzenmuster; GRUR 1963, 430, 431 - Erdener Treppchen; GRUR 1964, 33, 34 - Bodenbeläge; GRUR 1976, 197 - Herstellung und Vertrieb).
  • LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01

    Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe, Eheleute als Arbeitgeber,

    Vielmehr kommt ein Handeln in eigenem und in fremdem Namen im Sinne des § 164 BGB auch dann in Betracht, wenn sich dies aus den Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 13.10.1975 - II ZR 159/74 - DB 1976, 143).
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Eine gewisse Verallgemeinerung ist zwar unter dem Gesichtspunkt ausreichender Schutzgewährung zulässig, jedoch nur, soweit darin das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1976, 197 - Herstellung und Vertrieb).
  • BGH, 05.02.1980 - KZR 2/79

    Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht - Verurteilung zur

    Abweisung dieser Anträge als unbegründet, sondern als unzulässig (vgl. BGH GRUR 1976, 197 = WRP 1976, 44, 45 - Herstellung und Vertrieb; BGH GRUR 1975, 75 = WRP 1974, 394, 395 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations).
  • BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79

    Veröffentlichung eines Boykottaufrufs - Anspruch auf Schadensersatz -

    Das führt jedoch nicht, wie das Berufungsgericht offenbar gemeint hat, zu einer Abweisung dieser Anträge als unbegründet, sondern als unzulässig; die zu weitgehende Verallgemeinerung der Anträge unter Abstrahierung des konkreten Verletzungstatbestands betrifft nicht die materielle Klagebegründung, sondern die von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderte Bestimmtheit des Klageantrags (vgl. BGH GRUR 1976, 197 = WRP 1976, 44, 45 - Herstellung und Vertrieb; BGH GRUR 1975, 75 = WRP 1974, 394, 395 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations).
  • OLG Köln, 14.04.1999 - 6 U 8/99

    Sonderveranstaltung

    Er individualisiert in hinreichender Weise den Streitgegenstand und legt die Vollstreckungsmöglichkeiten des erstrebten Verbots in der erforderlichen Klarheit fest (vgl. BGH GRUR 1976, 197 - "Herstellung und Vertrieb" - BGH GRUR 1963, 33/34 - "Bodenbeläge" - BGH GRUR 1962, 310/313 - "Gründerbildnis" -).
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 97/80

    Erwartung des angesprochene Verkehr hinsichtlich des Vorhandenseins des

    Eine gewisse Verallgemeinerung ist zwar unter dem Gesichtspunkt ausreichender Rechtsschutzgewährung zulässig, jedoch nur soweit darin das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (st. Rspr. BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1976, 197 - Herstellung und Vertrieb).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 162/77

    Begriff des genehmigungspflichtigen Fährbetriebes - Wasserrechtlicher Begriff der

    Würde dem Antrag so stattgegeben, könnte dies zu einer nicht zulässigen Verlagerung des Streits über die entscheidende Rechtsfrage in die Vollstreckungsinstanz führen, was die Vollstreckungsfähigkeit des Urteils überhaupt in Frage stellen würde (vgl. BGH GRUR 1976, 197 - Herstellung und Vertrieb; GRUR 1978, 649 - Elbe-Markt).
  • LG Berlin, 25.08.1994 - 16 O 454/94

    Unterlassungsanspruch aufgrund Zuwiderhandlungen gegen Regelungen des

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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1975 - II ZR 159/74   

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https://dejure.org/1975,8027
BGH, 13.10.1975 - II ZR 159/74 (https://dejure.org/1975,8027)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1975 - II ZR 159/74 (https://dejure.org/1975,8027)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1975 - II ZR 159/74 (https://dejure.org/1975,8027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Willenserklärung aus Sicht des Empfängers - Verpflichtung des Firmeninhabers auf Grund der Verwendung firmeneigenen Briefpapiers und firmeneigenen Stempels im Rechtsverkehr durch den Geschäftsführer einer GmbH&Co. KG - Rechtsscheinhaftung durch falsche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72

    Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 13.10.1975 - II ZR 159/74
    An diesen Grundsätzen, die der Senat insbesondere in der Entscheidung BGHZ 62, 216, 219 ff ausgesprochen hat, wird trotz der dagegen vom Berufungsgericht erhobenen Einwände festgehalten (vgl. dazu u.a. H. P. Westermann JZ 1975, 327 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar in BGHZ 62, 216, 226 ff entschieden, daß eine Kommanditgesellschaft auch dann zur Führung des Firmenzusatzes "GmbH & Co" verpflichtet ist, wenn es sich dabei um eine abgeleitete Firma handelt.

    Wie aber dort (a.a.O. S. 228, 230) ebenfalls dargelegt worden ist - und hieran wird festgehalten -, führt die Verletzung dieser Verpflichtung jedenfalls dann nicht zur Rechtscheinhaftung desjenigen, der unter dem ohne den betreffenden Zusatz verwendeten Namen der Firma einer solchen Gesellschaft eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, wenn, wie hier, dies vor Veröffentlichung der Entscheidung BGHZ 62, 216 geschehen ist.

  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 128/73

    Anwendung der Auslegungsregel bei möglichem Handeln im fremden Namen

    Auszug aus BGH, 13.10.1975 - II ZR 159/74
    In Fällen wie dem vorliegenden ist aber der entscheidende Umstand, der dazu führt, nicht den Wechselunterzeichner, sondern den Inhaber der Firma, unter deren Namen die Wechselerklärung abgegeben worden ist, als den Erklärenden erscheinen zu lassen, aus der Wechselurkunde ersichtlich (vgl. dazu auch die Entscheidung des Senats BGHZ 64, 11).
  • LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01

    Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe, Eheleute als Arbeitgeber,

    Vielmehr kommt ein Handeln in eigenem und in fremdem Namen im Sinne des § 164 BGB auch dann in Betracht, wenn sich dies aus den Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 13.10.1975 - II ZR 159/74 - DB 1976, 143).
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