Weitere Entscheidung unten: ArbG Wuppertal, 23.10.1975

Rechtsprechung
   LAG München, 03.11.1975 - 5 Ta 105/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,9388
LAG München, 03.11.1975 - 5 Ta 105/75 (https://dejure.org/1975,9388)
LAG München, Entscheidung vom 03.11.1975 - 5 Ta 105/75 (https://dejure.org/1975,9388)
LAG München, Entscheidung vom 03. November 1975 - 5 Ta 105/75 (https://dejure.org/1975,9388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigungsschutzklage - Erkrankung des Arbeitnehmers - Nachträgliche Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 732
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG München, 13.02.2006 - 4 Ta 441/05

    Nachträgliche Klagezulassung

    Lediglich eine Konkretisierung, Ergänzung oder Vervollständigung der fristgerecht vorgetragenen Gründe ist auch noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist zulässige - substantiell neues Vorbringen und die Bezugnahme auf/Nachreichung neuer Mittel zur Glaubhaftmachung können dagegen nach Ablauf der Zweiwochenfrist nicht nachgeschoben werden (vgl. nur LAG München, B. v. 03.11.1975, DB 1976, S. 732; KR-Friedrich, 7. Aufl. 2004, § 5 KSchG Rz. 86 f m. w. N. insbesondere zur instanzgerichtlichen Rechtsprechung).
  • LAG Hessen, 19.12.1986 - 13 Ta 347/86

    Antrag auf nachträgliche Zulassung der verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage

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  • LAG Hamburg, 11.04.1989 - 3 Ta 3/89

    Prüfung im Zulassungsverfahren; Verspätete Klageerhebung; Beschwerdeinstanz;

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Rechtsprechung
   ArbG Wuppertal, 23.10.1975 - 2 Ca 3572/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,9434
ArbG Wuppertal, 23.10.1975 - 2 Ca 3572/75 (https://dejure.org/1975,9434)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 23.10.1975 - 2 Ca 3572/75 (https://dejure.org/1975,9434)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 23. Oktober 1975 - 2 Ca 3572/75 (https://dejure.org/1975,9434)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1976, 732
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

    Die Frage, ob die tarifvertraglichen Kündigungsfristen gesetzliche Kündigungsfristen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 KO sind, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten und wird von der wohl herrschenden Meinung verneint (ArbG Wuppertal, Urteil vom 23. Oktober 1975, DB 1976, 732; Henckel, in Jaeger/Henckel, KO, 9. Aufl., § 22 Rz 24; Bleistein, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 2. Aufl., Rz 175 sowie HzA, Gruppe 5, 132; Brill/Matthes/Oehmann, Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht, S. 22; dieselben, AR-Blattei (D), Konkurs I, Übersicht, unter D I 1 a; Uhlenbruck, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht, 1979, Rz 179; Hanau, Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen, Gutachten E zum 54. Deutschen Juristentag 1982, S. 63; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1, 614 Fn. 6; Granzow, Die Behandlung von Dienst- und Arbeitsverträgen im Konkurs des Dienstberechtigten bzw. Arbeitgebers, Diss.
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