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   BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96   

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https://dejure.org/1997,1343
BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96 (https://dejure.org/1997,1343)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 AZR 228/96 (https://dejure.org/1997,1343)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 (https://dejure.org/1997,1343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. V c Fallgr. 1; ; VergGr. V b Fallgr. 5; ; VergGr. IV b Fallgr. 4 und 5 Teil III Abschn. L (sonstige Angestellte im Bereich des Bundesminis... ters der Verteidigung) Unterabschn. XII (Angestellte im Bereich Film-Bild-Ton) der Anlage 1 a zum BAT; ; BAT § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 70
    Tarifliche Verfallklausel: Verneinung der ausreichenden "Geltendmachung" bei bloßer Bitte des Arbeitnehmers, die Voraussetzungen eines bestimmten Anspruchs zu prüfen (hier: § 70 BAT)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1063
  • BB 1998, 596
  • DB 1998, 682
  • NZA-RR 1998, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Zur Eingruppierung eines Angestellten im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr, der bei Studioaufzeichnungen von Diskussionen im Verbund eine Videokamera bedient, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975.

    5.2.1.1 Mit dem Tatbestandsmerkmal "Kameramann" hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1996 (- 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975) befaßt.

    An dieser Unterscheidung hält der Senat fest und nimmt wegen der näheren Begründung auf seine Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - (aaO) Bezug.

    Auf diese Anforderung ist der Senat ebenfalls bereits in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - (aaO) eingegangen.

    Denn, wie der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 -, aaO (dort S. 27 f.) ausgeführt hat, liegen nach dem Wortlaut der VergGr.

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hinweis des Gläubigers, er behalte sich die Verfolgung von Ansprüchen vor (LAG Köln Urteil vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 59), ebensowenig ausreicht wie die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, eine Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Zulage "in schriftlicher Form zu begründen" und eine solche Anrechnung "noch einmal zu überdenken" (BAG Urteil vom 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Köln, 24.07.1984 - 6 Sa 509/84

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schadensersatzforderung; Tarifliche

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hinweis des Gläubigers, er behalte sich die Verfolgung von Ansprüchen vor (LAG Köln Urteil vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 59), ebensowenig ausreicht wie die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, eine Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Zulage "in schriftlicher Form zu begründen" und eine solche Anrechnung "noch einmal zu überdenken" (BAG Urteil vom 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tatbestandsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse -

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer lediglich "um Prüfung" bittet, ob die Voraussetzungen eines näher bezeichneten Anspruchs vorliegen, weil er damit nicht zum Ausdruck bringt, den Arbeitgeber auch unabhängig vom Ergebnis der Prüfung auf Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. zu § 70 BAT BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - zu II 6 der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Dabei ist die Klarstellung gegenüber dem Anspruchsschuldner gemeint, dass an ihn ein näher bestimmter Anspruch gestellt wird, wobei unmissverständlich hervortreten muss, dass auf der Anspruchserfüllung bestanden wird (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - zu II 6 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

    Gleiches gilt für den Hinweis, sich "die Geltendmachung der Ansprüche vorzubehalten" (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - aaO; 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111).

    Eine bloße Überprüfungsbitte stellt jedoch kein abschließendes Erfüllungsverlangen dar (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Dazu ist es erforderlich, unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass eine bestimmte Forderung geltend gemacht und auf deren Erfüllung bestanden wird (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 234).
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