Rechtsprechung
BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Herabsetzung der Gesamtversorgungsobergrenze
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Zugrundelegung einer Gesamtversorgungsobergrenze von 75 Prozent des versorgungsfähigen Entgelts bei der Berechnung einer Betriebsrente - Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Gesamtversorgungsobergrenze von 75 auf 70 Prozent - Auslegung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Obergrenze der Gesamtversorgung langjährig beschäftigter Arbeitnehmer bei betrieblicher Altersversorgung - Geltung auch für weniger schutzbedürftige Anwartschaftsinhaber
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässige Reduzierung einer Gesamtversorgungsobergrenze durch Betriebsvereinbarung ? Dynamische Verweisung auf die jeweiligen Richtlinien einer Unterstützungskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 14.03.2002 - 3 Ca 353/01
- LAG Niedersachsen, 24.03.2004 - 6 Sa 949/02
- BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Papierfundstellen
- NZA 2006, 880 (Ls.)
- DB 2006, 1016
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Als Rechtsnachfolgerin der Arbeitgeberin des Klägers kann grundsätzlich auch die Beklagte zu 1) in Anspruch genommen werden, wenn die Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse nicht den Verpflichtungen aus dem arbeitsvertraglichen Grundverhältnis entsprechen (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B III 2 b bb und cc der Gründe; vgl. auch § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Soweit Rechtsansprüche von der Unterstützungskasse ausdrücklich ausgeschlossen wurden, steht den Arbeitnehmern gleichwohl ein Anspruch auf die zugesagte Leistung zu, weil der Ausschluss als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen ist (BAG 18. Juni 1996 - 3 AZR 275/95 -, zu B I der Gründe; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129). - BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Soweit Rechtsansprüche von der Unterstützungskasse ausdrücklich ausgeschlossen wurden, steht den Arbeitnehmern gleichwohl ein Anspruch auf die zugesagte Leistung zu, weil der Ausschluss als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen ist (BAG 18. Juni 1996 - 3 AZR 275/95 -, zu B I der Gründe; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129).
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie
Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Es ist daher regelmäßig von einer dynamischen Verweisung auf die Richtlinien der Unterstützungskasse auszugehen (BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34, zu I 1 b der Gründe). - BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99
Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht
Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Deren Auslegung hat nach objektiven, vom Einzelfall unabhängigen Kriterien zu erfolgen (BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 275/95
Betriebliche Altersversorgung: Berechnung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Soweit Rechtsansprüche von der Unterstützungskasse ausdrücklich ausgeschlossen wurden, steht den Arbeitnehmern gleichwohl ein Anspruch auf die zugesagte Leistung zu, weil der Ausschluss als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen ist (BAG 18. Juni 1996 - 3 AZR 275/95 -, zu B I der Gründe; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129). - BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 282/96
Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04
Nach VI Abs. 1 RL 82 richtet sich der Wert dieser unverfallbaren Anwartschaft, soweit er bis zum 30. April 1984 erdient wurde, nach III Abs. 5 und 6 RL 75. Dabei handelte es sich um ein Redaktionsversehen; es sollte auf III Abs. 4 und 5 verwiesen werden (BAG 26. August 1997 - 3 AZR 282/96 -, zu B II 1 a der Gründe).
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
Arbeitnehmer, denen eine Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt wird, müssen aufgrund des typischen Ausschlusses eines Rechtsanspruchs (vgl. § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG iVm. § 2 Nr. 4 Satzung 1975), der in der ständigen - vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligten - Rechtsprechung des Senats dahin verstanden wird, dass der Versorgungsanspruch unter dem Vorbehalt eines Widerrufs aus sachlichem Grund steht (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu I 1 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34), stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen (vgl. BAG 15. November 2005 - 3 AZR 481/04 - Rn. 14, DB 2006, 1016). - ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12
Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer …
Insofern kann ein Betriebsrentner die Unterstützungskasse direkt in Anspruch nehmen (…vgl. BAG v. 16.02.2010 - 3 AZR 216/09 - juris Rn. 69; v. 15.11.2005 - 3 AZR 481/04 - juris Rn. 12).Vielmehr gibt es nur eine Versorgungszusage der Beklagten zu 2, die von der Beklagten zu 1 - und davor von dem RGK e.V. - durchgeführt wird (so im Ergebnis auch BAG v. 15.11.2005 - 3 AZR 481/04 - juris Rn. 12 f.).
- LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
Änderung der Versorgungsordnung
Arbeitnehmer, denen eine Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt wird, müssen aufgrund des typischen Ausschlusses eines Rechtsanspruchs davon ausgehen, dass der Versorgungsanspruch unter dem Vorbehalt eines Widerrufs aus sachlichem Grund steht (BAG 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37) und insofern stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen (BAG 15.11.2005 - 3 AZR 481/04 - DB 2006, 1016). - LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 978/10
Änderung der Versorgungsordnung
Arbeitnehmer, denen eine Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt wird, müssen aufgrund des typischen Ausschlusses eines Rechtsanspruchs davon ausgehen, dass der Versorgungsanspruch unter dem Vorbehalt eines Widerrufs aus sachlichem Grund steht (BAG 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37) und insofern stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen (BAG 15.11.2005 - 3 AZR 481/04 - DB 2006, 1016).