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   OLG Zweibrücken, 05.01.1982 - 3 W 89/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5884
OLG Zweibrücken, 05.01.1982 - 3 W 89/81 (https://dejure.org/1982,5884)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.01.1982 - 3 W 89/81 (https://dejure.org/1982,5884)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Januar 1982 - 3 W 89/81 (https://dejure.org/1982,5884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung einer Grunddienstbarkeit; Erfordernis der Bestimmtheit der Nutzungsberechtigung; Bestellung eines umfassenden Nutzungsrechtes an einem Grundstück; Abgrenzung zwischen Grunddienstbarkeit und Nießbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1982, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    bb) Nach einer anderen Ansicht ist zwischen Nießbrauch und Dienstbarkeit unabhängig von dem Wortlaut der Bewilligung danach zu unterscheiden, ob dem Eigentümer des dienenden Grundstücks neben dem Berechtigten eine wirtschaftlich sinnvolle Restnutzung seines Grundstücks verbleibt (sog. materielle Abgrenzung; vgl. BayObLGZ 1965, 180, 181; BayObLGZ 1979, 444, 448 f.; OLG Köln, MDR 1982, 318; OLG Zweibrücken, DNotZ 1982, 444 f.) bzw. ob dem Eigentümer des belasteten Grundstücks die wirtschaftlich wesentlichen Nutzungen verbleiben (vgl. Hub, Der Inhalt von Dienstbarkeiten, 1966, S. 47; unklar Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1018 Rn. 12).
  • OLG Köln, 06.08.2013 - 2 Wx 199/13

    Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Unzulässig wäre eine Grunddienstbarkeit lediglich dann, wenn sie den Inhalt hätte, ein Grundstück "zu nutzen oder nutzen zu lassen"; (nur) ein solches Recht lässt sich allein als Nießbrauch gemäß § 1030 BGB eintragen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 5.1. 1982 - 3 W 89/71 - DNotZ 1982, 444, 445).".
  • OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Unzulässig wäre eine Grunddienstbarkeit lediglich dann, wenn sie den Inhalt hätte, ein Grundstück "zu nutzen oder nutzen zu lassen"; (nur) ein solches Recht lässt sich allein als Nießbrauch gemäß § 1030 BGB eintragen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 5.1. 1982 - 3 W 89/71 - DNotZ 1982, 444, 445).
  • OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92

    Keine Umgehung von §§ 3 Abs. 2, 5 WEG durch Bestellung von Grunddienstbarkeiten

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu bislang nicht abschließend Stellung genommen (vgl. BGH NJW 1992, 1101 m. w. N.; vgl. auch Senat, RPfleger 1982, 98 = DNotZ 1982, 444).
  • BayObLG, 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84

    Terrassenalleinnutzungsrecht als zulässige Grunddienstbarkeit

    Für die Beurteilung dieser Frage ist dabei aber auf das belastete Gesamtgrundstück (Wohnungseigentum) und nicht nur auf den tatsächlich beanspruchten Teil abzustellen (OLG Zweibrücken Rpfleger 1982, 98 [= DNotZ 1982, 444]; LG Passau Rpfleger 1972, 135; MünchKomm aaO).
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