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OLG Celle, 06.12.1983 - 3 W 6/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1984, 256 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.03.1998 - IX ZR 242/97
Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das …
Mit einer im Schrifttum und in der Rechtsprechung im Vordringen begriffenen Auffassung (…Kawohl, Notaranderkonto Rdnr. 103; Lüke, ZIP 1992, 150, 157 ff; Reithmann, Vorsorgende Rechtspflege S. 224; ders. WM 1991, 1493, 1497; Rupp/Fleischmann, NJW 1983, 2368, 2369;… Stöber, Forderungspfändung 11. Aufl. Rdnr. 1781; Volhard DNotZ 1987, 523, 545; OLG Celle DNotZ 1984, 256; LG Duisburg MittRhNotK 1984, 26; LG Wuppertal MittRhNotK 1984, 149) ist daher anzunehmen, daß der öffentlich-rechtlichen Pflicht des Notars, den auf seinem Anderkonto verwalteten Kaufpreis bei Auszahlungsreife an den Verkäufer auszukehren, ein entsprechender Anspruch des Berechtigten gegenübersteht. - BGH, 30.06.1988 - IX ZR 66/87
Pfändung des Anspruchs gegen den Notar auf Auszahlung des Kaufpreises beim …
Ob der Anspruch gegen den Notar auf Auskehrung auf sein Anderkonto eingezahlten Geldes pfändbar ist und, falls ja, ob es sich dabei um die Pfändung einer Geldforderung nach § 829 ZPO oder um die Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht nach § 857 ZPO handelt, wird unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Celle DNotZ 1984, 256 mit abl. Anm. von Göbel; OLG Hamm DNotZ 1983, 61; Rupp/Fleischmann, Pfändbare Ansprüche bei notarieller Kaufpreishinterlegung NJW 1983, 2368). - KG, 16.03.1999 - 1 W 8724/98
Forderungsprätentenstreit über auf Notaranderkonto zu verw ahrenden
Über die Frage, ob er als Zessionar einen materiellrechtlichen Anspruch auf den vom Notar verwahrten Geldbetrag erheben kann, sei nicht im Verfahren nach § 15 BNotO zu entscheiden; vielmehr müsse der Zessionar seine Ansprüche gegen den Zedenten im zivilprozessualen Verfahren verfolgen und sei deshalb eine Beschwerdebefugnis im Verfahren nach § 15 BNotO nicht anzuerkennen (ebenso seinerzeit OLG Frankfurt MittRhNotK 1987, 82; ferner OLG Celle DNotZ 1984, 256 mit ablehnender Anmerkung von Göbel; LG Wuppertal MittBayNot 1994, 84/85;… vgl. auch Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 3. Aufl., § 23 Rdn. 139: Abtretung nur beachtlich, wenn Verkäufer Auszahlungsanweisung entsprechend ändert; wohl auch Reithmann, WM 1991, 1493/1496; ähnlich KG, 9. Zivilsenat, DNotZ 1978, 182 und DNotl-Report 1996, 125 LS).Die abweichende Entscheidung des OLG Celle in DNotZ 1984, 256, ein Pfändungsgläubiger des Verkäufers könne mangels Beteiligung am Verwahrverhältnis das Beschwerdeverfahren nach § 15 BNotO betreffend die Auszahlung des Kaufpreises nicht betreiben, ist in einem Zivilprozess ergangen und zwingt deshalb nicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß §§ 15 BNotO, 28 Abs. 2 FGG.