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   BayObLG, 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85   

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https://dejure.org/1986,4806
BayObLG, 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85 (https://dejure.org/1986,4806)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85 (https://dejure.org/1986,4806)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 1986 - BReg. 2 Z 76/85 (https://dejure.org/1986,4806)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1988, 30
  • Rpfleger 1986, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 11.02.1997 - 15 W 490/96

    Eintragung einer Erweiterung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

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  • OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17

    Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der

    Der Ausschluss des Mitgebrauchs wird von Anfang an - wenn auch unter der aufschiebenden Bedingung - zum Inhalt des Sondereigentums eines jeden Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85 -, abgedruckt in DNotZ 1988, 30).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98

    Sondernutzungsrechte

    Sind Wohnungs- und Teileigentümer durch eine im Grundbuch eingetragene Gebrauchsregelung (Sondernutzungsrechte) von der Mitbenutzung von Grundstücksflächen ausgeschlossen, so brauchen sie nicht mitzuwirken, wenn innerhalb dieser Flächen die Grenzen zwischen einzelnen Sondernutzungsbereichen sowie zwischen Garten und Wegeflächen verschoben werden (wie BayObLGZ 1985, 124 und BayObLG DNotZ 1988, 30).

    Es kann hier nichts anderes gelten als bei der Übertragung eines Sondernutzungsrechts (vgl. BGHZ 73, 145/148 ff.) oder bei dessen nachträglicher positiver Zuordnung (vgl. BayObLGZ 1985, 124 ff.; 1985, 378 ff.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193) oder bei der Begründung zusätzlicher Sondernutzungsrechte an dem in seinen Grenzen unverändert bleibenden Sondernutzungsbereich (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30 f.).

  • BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 12/91

    Unterteilung eines Sondernutzungsrechts ohne Mitwirkung der anderen Miteigentümer

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  • OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 11/93

    Eintragung von Sondernutzungsrechten bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten bedarf es dagegen nicht, wenn diese bereits durch bestehende Sondernutzungsrechte vom Mitgebrauch ausgeschlossen sind und es nur darum geht, an dieser Fläche die bestehenden Sondernutzungsrechte zu ändern, denn dann ist eine (weitere) rechtliche Beeinträchtigung zu verneinen (BayObLG DNotZ 1988, 30).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 112/91

    Bestimmtheit eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts an einer

    An dieser Aufteilung braucht die Eigentümerin der Wohnung Nr. 2 nicht mitzuwirken (BayObLG Rpfleger 1986, 257), ihre rechtlichen Interessen werden dadurch nicht berührt; sie braucht deshalb zum Verfahren nicht zugezogen zu werden.
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