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   OLG Zweibrücken, 30.11.1988 - 3 W 157/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6533
OLG Zweibrücken, 30.11.1988 - 3 W 157/88 (https://dejure.org/1988,6533)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.11.1988 - 3 W 157/88 (https://dejure.org/1988,6533)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. November 1988 - 3 W 157/88 (https://dejure.org/1988,6533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines bedingten dinglichen Vorkaufsrechts in das Grundbuch; Verständnis des Bestimmtheitsgrundsatzes; Bestimmtheit und Eintragungsfähigkeit der Bestellung eines Rechts "auf die Dauer des Pachtvertrages"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 2 Z 66/84

    Zur Bestimmtheit einer Bedingung für das Erlöschen des Nießbrauchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.1988 - 3 W 157/88
    Allerdings ist der Ausgangspunkt zutreffend, daß der Zweck des Grundbuchs, sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, es (auch) gebietet, daß die Voraussetzungen für das Erlöschen eines Rechts an einem Grundstück klar und eindeutig abgegrenzt sein müssen, wozu gehört, daß das Ereignis, das für das Erlöschen eines Rechts an einem Grundstück maßgeblich sein soll, mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (vgl. statt vieler BayObLG, Rpfleger 1984, 405 - MittBayNot 1984, 253).

    Dem vorstehend dargelegten Ergebnis steht die von den Vorinstanzen in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 1984, 405) nicht entgegen.

  • BGH, 20.09.1974 - V ZR 44/73
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.1988 - 3 W 157/88
    Diesen Voraussetzungen wird jedoch bei bedingten oder befristeten dinglichen Rechten regelmäßig auch dann hinreichend Rechnung getragen, wenn ihr Bestand von einem eindeutig bestimmbaren Ereignis abhängig ist; ein derartiges eindeutig bestimmbares Ereignis kann auch die Kündigung eines dem dinglichen Recht zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrages oder die Beendigung dieses oder eines sonstigen genau bezeichneten Vertragsverhältnisses sein (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 488 unter Hinweis auf BGH NJW 1974, 2123, 2124 [BGH 20.09.1974 - V ZR 44/73] und weit. Nachw.).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    2 Z 4/90">NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, DNotZ 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 331).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Es ist ständige Rechtsprechung, daß die Kündigung oder allgemein die Beendigung eines schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Miet- oder Pachtvertrags über das belastete Grundstück, zur auflösenden Bedingung für ein dingliches Recht, vor allem eine Dienstbarkeit oder ein Vorkaufsrecht gemacht werden kann (BGH NJW 1974, 2123/2124; BayObLG aaO; BayObLGZ 1989, 442/446 f. m.w.N.; OLG Zweibrücken DNotZ 1990, 177 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    2 Z 4/90">NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, DNotZ 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 331).
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