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OLG Zweibrücken, 23.03.1993 - 3 W 234/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1993, 765
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 10 W 168/04
Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Entstehung einer Gebühr nach § 146 …
Die Herbeiführung der das Zustandekommen des Vertrages erst bewirkenden Genehmigungserklärung eines unmittelbaren Vertragsbeteiligten stellt keine Vollzugstätigkeit im Sinne des § 146 Abs. 1 dar (vgl. Senat DNotZ 1974, 499 f; OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529; OLG Zweibrücken DNotZ 1993, 765 f). - OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 3 W 17/02
Notarkosten: Vollzugsgebühr für Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
In Abgrenzung zur eigentlichen Beurkundungstätigkeit bei Begründung von Wohnungseigentum kann daher nach dem Grundgedanken des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO eine Vollzugsgebühr beansprucht werden (vgl. dazu Senat DNotZ 1993, 765). - OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 10 W 169/04
Keine Erhebung einer separaten Gebühr für Genehmigung eines unmittelbaren …
Die Herbeiführung der das Zustandekommen des Vertrages erst bewirkenden Genehmigungserklärung eines unmittelbaren Vertragsbeteiligten stellt keine Vollzugstätigkeit im Sinne des § 146 Abs. 1 KostO dar (vgl. Senat DNotZ 1974, 499 f; OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529; OLG Zweibrücken DNotZ 1993, 765 f).
- LG Arnsberg, 23.03.2005 - 2 T 30/04
Vollzugsgebühr
Die bloße Entgegennahme der Genehmigungserklärung wäre gemäß § 35 KostO ein gebührenfreies Nebengeschäft gewesen, vgl. OLG Köln, a.a.O., OLG Zweibrücken, DNotZ 1993, 765, Rohs/Wedewer § 146 RN 29. In Höhe der Vollzugsgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer sind somit Mehrkosten entstanden. - LG Arnsberg, 26.07.2004 - 2 T 5/04
Kosten für Einholung einer vom Notar entworfenen Zustimmungserklärung
Mit dem OLG Düsseldorf, Rpfleger 1974, 411 (412), dem OLG Oldenburg, JurBüro 1991, 1225, und dem OLG Zweibrücken, DNotZ 1993, 765 (766), ist die Kammer der Auffassung, daß die Erstellung eines Entwurfs für die Zustimmungserklärung und deren spätere Unterschriftsbeglaubigung durch die Gebühr nach § 145 Abs. 1 KostO abgegolten ist und der Notar daneben nicht auch eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 1 KostO verdient. - OLG Köln, 16.02.1996 - 2 Wx 27/95
Kaufvertrag und Belastungsvollmacht
§ 35 KostG nicht ausgelöst (OLG Zweibrücken DNotZ 1993, 765, 766). - LG Koblenz, 16.03.1995 - 2 T 27/95
Nachträgliche Beanstandungen einer Kostenrechnung durch Änderung der …
§ 35 KostG nicht ausgelöst (OLG Zweibrücken DNotZ 1993, 765, 766).