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   LG Karlsruhe, 13.01.1994 - 2 O 250/93   

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https://dejure.org/1994,12826
LG Karlsruhe, 13.01.1994 - 2 O 250/93 (https://dejure.org/1994,12826)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.01.1994 - 2 O 250/93 (https://dejure.org/1994,12826)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Januar 1994 - 2 O 250/93 (https://dejure.org/1994,12826)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 892
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.04.2016 - V ZB 13/15

    Grundbucheintragung einer Grundschuld: Prüfungsumfang des Grundbuchrechtspflegers

    Dies kann anzunehmen sein, wenn für den Grundschuldgläubiger erkennbar ist, dass sich die Mitwirkung des Verkäufers auf die Finanzierung beschränkt, etwa weil der Käufer ihm gegenüber erklärt, die Grundschuld aufgrund einer Belastungsvollmacht zu bestellen (vgl. LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892 ff. m. zust. Anm. Reithmann; Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 9. Aufl., Rn. 712).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    18 Siehe hierzu auch BGH, NJW 1989, 521, 522 = DNotZ 1989, 757.19 LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892, 894 f. mit zust. Anm. Reithmann, DNotZ 1995, 896 ; Schöner/Stöber, Rdnr. 3158.20 Vgl. auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 .
  • OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 1 W 64/04

    Bestellung einer Sicherungsgrundschuld: Konkludente Willenserklärung zum

    Dabei braucht letztlich nicht entschieden zu werden, ob in der konkludenten Willenserklärung anlässlich der Grundschuldbestellung das Angebot der Antragstellerin auf Abschluss des Sicherungsvertrages mit der Antragsgegnerin zu sehen ist, das die Antragsgegnerin konkludent angenommen hat, indem sie die Ausfertigung der Bestellungsurkunde vor dem Hintergrund ihrer Darlehenszusage entgegengenommen und genehmigt hat (so Reithmann, Anm. zu LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892, 896 f), oder ob man die genannte Willenserklärung der Antragstellerin als Annahme eines entsprechenden Angebots der Antragsgegnerin sieht, das diese in ihrer Darlehenszusage gegenüber dem Sohn der Antragstellerin als Darlehensnehmer gemacht hat und von dem sie annehmen durfte, dass der Darlehensnehmer dieses Angebot im Rahmen des Deckungsverhältnisses zwischen ihm und der Antragstellerin als Sicherungsgeberin weiterreichen werde.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 111/99

    "Weitergabe" der Belastungsvollmacht

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hätte der Grundstückseigentümer durch eine solche Zweckbestimmungserklärung in einem Sicherungsvertrag mit dem Grundpfandgläubiger abgesichert werden müssen (vgl. Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rn. 3158; LG Karlsruhe DNotZ 1995, 892 ).
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