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   EuGH, 09.03.2023 - C-354/21   

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https://dejure.org/2023,4012
EuGH, 09.03.2023 - C-354/21 (https://dejure.org/2023,4012)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - C-354/21 (https://dejure.org/2023,4012)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - C-354/21 (https://dejure.org/2023,4012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Registrų centras

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Europäisches Nachlasszeugnis - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. l - Anwendungsbereich - Art. 68 - Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses - Art. 69 Abs. 5 - Wirkungen des ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EuErbVO Art. 68, 69 Abs. 5
    Europäisches Nachlasszeugnis; Wirkungen; Geeignetheit für Eintragungen im litauischen Grundbuch; Aufnahme von unbeweglichem Nachlassvermögen in anderem Mitgliedstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Europäisches Nachlasszeugnis - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. l - Anwendungsbereich - Art. 68 - Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses - Art. 69 Abs. 5 - Wirkungen des ...

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Grundbucheintragung und Europäisches Nachlasszeugnis

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1934
  • NJW-RR 2023, 652
  • DNotZ 2023, 943
  • FGPrax 2023, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.06.2018 - C-20/17

    Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-354/21
    Insbesondere hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass für dieses Zeugnis eine durch die Bestimmungen des Kapitels VI dieser Verordnung geschaffene autonome rechtliche Regelung gilt (Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 46).

    Die in Rn. 39 des vorliegenden Urteils angeführten Bestimmungen der Verordnung Nr. 650/2012 sind im Licht der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele auszulegen, die, wie aus ihren Erwägungsgründen 7 und 8 hervorgeht, darauf gerichtet ist, den Erben und Vermächtnisnehmern, den anderen Personen, die dem Erblasser nahestehen, und den Nachlassgläubigern die Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug zu erleichtern sowie es den Unionsbürgern zu ermöglichen, ihren Nachlass zu regeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 49).

  • EuGH, 12.10.2017 - C-218/16

    Kubicka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-354/21
    Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass, wie sich aus Rn. 38 des vorliegenden Urteils ergibt, Art. 69 Abs. 5 der Verordnung Nr. 650/2012 bestimmt, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis ein wirksames Schriftstück für die Eintragung des Nachlassvermögens in das einschlägige Register eines Mitgliedstaats darstellt, unbeschadet u. a. von Art. 1 Abs. 2 Buchst. l dieser Verordnung, wobei diese letztgenannte Bestimmung, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, vorsieht, dass jede Eintragung von Rechten an beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen in einem Register, einschließlich der gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Eintragung, sowie die Wirkungen der Eintragung oder der fehlenden Eintragung solcher Rechte in einem Register vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, Kubicka, C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 54).
  • EuGH, 17.01.2019 - C-102/18

    Brisch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-354/21
    Insoweit ist festzustellen, dass nach Art. 67 Abs. 1 der Verordnung Nr. 650/2012, und wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die Ausstellungsbehörde verpflichtet ist, für die Ausstellung des Zeugnisses das in Anhang 5 der Durchführungsverordnung Nr. 1329/2014 vorgesehene Formblatt V zu verwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 2019, Brisch, C-102/18, EU:C:2019:34, Rn. 30).
  • EuGH, 16.11.2021 - C-479/21

    Auswärtige Beziehungen

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-354/21
    Nach ständiger Rechtsprechung hat nämlich der Gerichtshof aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2021, Governor of Cloverhill Prison u. a., C-479/21 PPU, EU:C:2021:929, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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