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   BFH, 05.06.2002 - I R 69/01   

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https://dejure.org/2002,1600
BFH, 05.06.2002 - I R 69/01 (https://dejure.org/2002,1600)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2002 - I R 69/01 (https://dejure.org/2002,1600)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - I R 69/01 (https://dejure.org/2002,1600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Körperschaftsteuer - Gesellschafter - Geschäftsführer - GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Festvergütung - Umsatz - Verdeckte Gewinnausschüttung - Unangemessenheit - Gesamtvergütung

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA bei umsatzabhängiger Festvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Aufbauphase; Beherrschender Gesellschafter; Tantieme; Umsatztantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 315
  • BB 2002, 2321
  • DB 2002, 2304
  • BStBl II 2003, 329
  • DStR 2002, 1856
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.02.1999 - I R 105/97

    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 69/01
    Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben einem monatlichen Festgehalt jährlich eine weitere Festvergütung für den Fall gezahlt, dass eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht wird, ist eine vGA regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Gesamtvergütung ihrer Höhe nach unangemessen ist (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die einschlägigen Entscheidungen des erkennenden Senats Bezug genommen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321, m.w.N.).

    Bleibt die so verstandene Tantieme steuerlich unbeanstandet, ist auf die weiteren Erwägungen der Beteiligten und des FG, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umsatztantieme während der Aufbauzeit einer neu gegründeten Gesellschaft ausnahmsweise anzuerkennen ist, nicht mehr einzugehen (vgl. dazu m.w.N. Senatsurteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 891/98

    Umsatztantiemen als vGA

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 69/01
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 163 abgedruckt.
  • BFH, 06.04.2005 - I R 27/04

    VGA: Geschäftsführer-Gehalt, kurzfristige Verdoppelung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (s. bezogen auf wiederholte kurzfristige Gehaltserhöhungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, z.B. Senatsurteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, 318, BStBl II 2003, 329, 331), die Abmachungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen des Fremdvergleichs nicht nur ihrer Höhe nach, sondern auch ihrem Grunde nach auf ihre Fremdüblichkeit zu überprüfen.

    Dies gilt zumindest dann, wenn ihn der mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossene Anstellungsvertrag nicht zu einer kontinuierlichen Gehaltsanpassung nach Ertragslage verpflichtet (s. dazu z.B. Senatsurteil in BFHE 199, 315, 318, BStBl II 2003, 329, 331) und wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer infolge einer ihm versprochenen Gewinntantieme ohnehin an den kurzfristigen Gewinnsteigerungen teilhat.

  • FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 116/01

    Umsatzbemessene Weihnachtsgratifikation als verdeckte Gewinnausschüttung

    Bei einer vom Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen abhängigen Weihnachtsgratifikation ist zweifelhaft, ob auf diese die Grundsätze des BFH-Urteils vom 5.6.2002 I R 69/01, BStBl. II 2003, 329 Anwendung finden.

    Eine solche Vereinbarung habe der BFH im Urteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BB 2002, 2321, bei ansonsten angemessener Gesamtvergütung als nicht zur Begründung einer verdeckten Gewinnausschüttung ausreichend bezeichnet.

    Um eine solche umsatzabhängige Vergütung handelt es sich möglicherweise dann nicht, wenn einem Gesellschafter neben dem laufenden monatlichen Fixum eine weitere fixe Vergütung zugesagt wird, deren Entstehen lediglich vom Erreichen bestimmter Umsätze abhängig gemacht wird, so dass dadurch nicht die Gefahr der "Gewinnabsaugung" besteht (so BFH, Urteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BStBl. II 2003, 329).

    Bei einer derartigen Zahlung ist zweifelhaft, ob auf sie die Grundsätze des BFH-Urteils vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BStBl. II 2003, 329, anwendbar sind.

  • BFH, 11.08.2004 - I R 40/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer: keine Untergrenze für die Bandbreite der

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die einschlägigen Entscheidungen des erkennenden Senats Bezug genommen (s. Urteile vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329, m.w.N.).

    Die Vereinbarung über die Zahlung des variablen Gehalts ist deshalb nicht mit einer Vergütungsregelung vergleichbar, nach der sich bei Überschreiten einer einzig festen Umsatzgrenze das Festgehalt um einen bestimmten Betrag erhöht (s. Senatsurteil in BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329).

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02

    Steuerhinterziehung (verdeckte Gewinnausschüttung: Herausnahme eines

    Es liegt auf der Hand, daß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine entsprechende Überlassung des Vermögenswertes der Erfindung an den Gesellschafter nicht vorgenommen hätte (vgl. BFH BStBl II 1989, 631; 1993, 635; DStR 2002, 1856).

    Körperschaftsteuerrechtlich kann unter dem Gesichtspunkt einer verdeckten Gewinnausschüttung die Minderung des Gesellschaftsvermögens zugunsten eines Gesellschafters nicht anders zu beurteilen sein als die unterlassene Mehrung des Gesellschaftsvermögens zugunsten eines Gesellschafters (BFH BStBl II 1989, 631; 1993, 635; DStR 2002, 1856).

  • BFH, 06.04.2005 - I R 10/04

    GmbH-Geschäftsführer: Umsatztantieme als vGA

    Gleichermaßen ist auch nicht über eine zusätzliche Vergütung zu entscheiden, die von der Erreichung bestimmter Unternehmensziele --gegebenenfalls auch eines vorgegebenen Umsatzes-- abhängig ist und als solche u.U. sachgerecht sein könnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 72/05

    VGA - Festtantieme

    Eine solche "Festtantieme", die wie der "Sockelbetrag" einer Mindesttantieme letztlich für eine angemessene Mindestausstattung des Geschäftsführers für den Fall eines Verlusts oder eines geringen Gewinns Sorge tragen soll, ist nach der Rechtsprechung des Senats materiell-rechtlich als Festgehalt anzusehen (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 1993 I B 66-68/93, BFH/NV 1994, 660; Senatsurteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329; Gosch, a.a.O., § 8 Rz. 1275).
  • BFH, 15.12.2004 - I R 32/04

    VGA: Wiederkehrschuldverhältnisse; Vertrag zwischen GmbH und

    Der Senat hat das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 163 abgedruckte Urteil des Finanzgerichts (FG) des Landes Brandenburg vom 30. August 2000 2 K 891/98 K, G, F durch Urteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01 (BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
  • FG Köln, 20.11.2003 - 13 K 1009/02

    Zuschläge an den Gesellschafter-GF für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als

    In diesem Zusammenhang sei auf das bei dem BFH anhängige Revisionsverfahren I R 69/01 zu verweisen, das die Zusage einer Umsatztantieme an Gesellschafter/Geschäftsführer in der Aufbauphase des Unternehmens betreffe.
  • BFH, 09.06.2004 - I B 10/04

    VGA: Umsatztantieme

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Umsatztantiemen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt, steuerlich regelmäßig als vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zu beurteilen (Senatsurteile vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854; vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329).
  • FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03

    Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des BFH gewährt ein gewissenhafter Geschäftsleiter einem Geschäftsführer im Regelfall eine Erfolgsvergütung in Form einer Gewinn- und nicht in Form einer Umsatztantieme (s. Urteile vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BStBl. II 2003, 329; vom 11. August 2004 I R 40/03, BFH/NV 2005, 248 m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 01.09.2003 - 2 K 2366/02

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträge 1993 und 1994; Anstellungsvertrag

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2005 und 2006

  • FG München, 12.04.2005 - 6 K 247/03

    Umsatztantieme als vGA

  • FG Berlin, 10.02.2003 - 8 K 8263/99

    Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Hamburg, 29.06.2005 - III 193/02

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG München, 23.09.2003 - 6 K 2405/01

    Umsatztantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer und Rückstellung für

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