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   FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2002 - 5 K 3072/00   

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FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2002 - 5 K 3072/00 (https://dejure.org/2002,14657)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.2002 - 5 K 3072/00 (https://dejure.org/2002,14657)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 5 K 3072/00 (https://dejure.org/2002,14657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Anteilsveräußerungsvertrages als rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines Anteilsveräußerungsvertrages als rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines Anteilsveräußerungsvertrages als rückwirkendes Ereignis; Änderung eines Steuerbescheides wegen eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit; Gewinne durch Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung an ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2003, 532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2002 - 5 K 3072/00
    Im Interesse einer sachgerechten Besteuerung derartiger singulärer Veräußerungssachverhalte hat die durch den Beschluss des Großen Senats eingeleitete Rechtsprechung des BFH den Begriff des "rückwirkenden Ereignisses" im Sinn der §§ 16 und 17 EStG weit ausgelegt und darunter sämtliche Vorgänge rechtlicher und tatsächlicher Art. verstanden, die den früher erfassten und besteuerten Veräußerungsgewinn dem Grunde oder der Höhe nach beeinflussen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993, VIII R 69/88, BStBl II 1994, 648 ; BFH-Beschluss vom 25. Juni 1998, VIII B 45/97, BFH/NV 1999, 33 ).

    Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Vorgang nach zivilrechtlichen oder nach den allgemeinen für die laufende Einkommensteuerbesteuerung geltenden Grundsätzen Rückwirkung zeitigt oder nicht, wie die Entscheidung des BFH, BStBl II 1994, 648 , belegt, die die Ausübung eines freien vertraglichen Rücktrittrechts betrifft, und ein solcher Rücktritt nach ganz überwiegender Auffassung im Zivilrecht nicht zu einem rückwirkenden Wegfall beiderseitiger Vertragspflichten, sondern lediglich zu einer für die Zukunft wirkenden Umgestaltung des Rechtsverhältnisses führt.

    Deshalb ist eine rückwirkende Korrektur eines Sachverhaltes, der zunächst - wie im Streitfall unstreitig ist - zur Entstehung der Einkommensteuer gem. § 17 Abs. 1 und Abs. 2 EStG geführt hat, unabhängig davon geboten, ob das Ereignis, das für eine Änderung des Veräußerungsgewinnes ursächlich war, erst nach dem Zeitpunkt der Veräußerung (der Gewinnrealisierung) eingetreten ist, wobei es auch nicht darauf ankommt, welche Gründe rechtlicher oder tatsächlicher Art. zu der rückwirkenden Sachverhaltsänderung geführt haben (BFH-Urteil, BStBl II 1994, 648 ).

    Deshalb ist eine rückwirkende Korrektur der Besteuerungsfolge des § 17 EStG auch dann geboten, wenn ein Veräußerer sein Recht auf Rückabwicklung des Vertrages aus einem außerhalb des Vertragsverhältnisses liegenden, privaten Grund ausgeübt haben sollte (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1994, 648 ).

    Dementsprechend fordert § 17 Abs. 2 EStG , dass jede nach der Veräußerung eintretende Veränderung beim ursprünglich vereinbarten Veräußerungspreis oder beim Veräußerungstatbestand auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückzubeziehen ist (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1994, 648 ).

    Denn dieser Sicht im Rahmen der Besteuerung des ursprünglichen Erwerbers steht die Rechtsprechung zur rückwirkenden steuerlichen Berücksichtigung von Leistungsstörungen aus der Sicht des ursprünglichen Veräußerers gemäß dem BFH-Urteil, BStBl II 1994, 648 , nicht entgegen.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2002 - 5 K 3072/00
    Insoweit verweist der Senat zur Begründung auf den Beschluss des Großen Senats vom 19. Juli 1993 - GrS 2/92, BStBl II 1993, 897 , unter C II. 1 der Gründe, denen sich der Senat anschließt.
  • BFH, 25.06.1998 - VIII B 45/97

    Veräußerungsgewinn - Veräußerung persönlicher Beteiligungen - Beteiligung an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2002 - 5 K 3072/00
    Im Interesse einer sachgerechten Besteuerung derartiger singulärer Veräußerungssachverhalte hat die durch den Beschluss des Großen Senats eingeleitete Rechtsprechung des BFH den Begriff des "rückwirkenden Ereignisses" im Sinn der §§ 16 und 17 EStG weit ausgelegt und darunter sämtliche Vorgänge rechtlicher und tatsächlicher Art. verstanden, die den früher erfassten und besteuerten Veräußerungsgewinn dem Grunde oder der Höhe nach beeinflussen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993, VIII R 69/88, BStBl II 1994, 648 ; BFH-Beschluss vom 25. Juni 1998, VIII B 45/97, BFH/NV 1999, 33 ).
  • BFH, 15.09.2006 - III B 197/05

    Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf minderjährige Kinder als

    Des Weiteren liege eine Divergenz zu dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2002 5 K 3072/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2003, 532) vor, das unter bestimmten Voraussetzungen die Rückabwicklung eines Anteilsveräußerungsvertrages als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) beurteilt habe.

    b) Mangels vergleichbarer Sachverhalte liegt auch keine Abweichung von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz in DStRE 2003, 532 (bestätigt durch BFH-Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107) vor.

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