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   BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67   

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BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67 (https://dejure.org/1970,1799)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1970 - IV C 108.67 (https://dejure.org/1970,1799)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - IV C 108.67 (https://dejure.org/1970,1799)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Erschließungsvertrags - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

Papierfundstellen

  • ZMR 1970, 253
  • DVBl 1970, 836
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 26.68

    Ermittlung des Erschließungsaufwandes für einheitliche Erschließungsgebiete bei

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67
    Schließlich braucht die Möglichkeit der Festsetzung von Erschließungseinheiten auch nicht in der Beitragssatzung der Gemeinde vorgesehen zu sein (BVerwG IV C 26.68 - Urteil vom 23. Oktober 1968 - in BVerwGE 30, 293 = BBauBl. 1969, 403 = ZMR 1969, 190).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 - DVBl 1970, 836 ).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12

    Abrechnungseinheit; sog. Drittelgrenze (BVerwG); fingierte Abrechnungseinheit

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 - DVBl 1970, 836 ).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar den Begriff der "Erschließungseinheit" im Sinne dieser Vorschrift weit ausgelegt (zu vgl.Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - undvom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08

    Zur Verpflichtung der Gemeinde zur Bildung einer Erschließungseinheit

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 -, DVBl. 1970, 836 ).
  • BVerwG, 14.03.1986 - 8 B 7.86

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Gemeinsame Aufwandsermittlung und

    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Anschluß an seine vorangegangene Rechtsprechung (s. etwa die Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - BVerwGE 34, 15 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 106/67], vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 5 S. 1 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 ) in den von der Beschwerde für das Vorliegen einer Divergenz in Anspruch genommenen Entscheidungenbekräftigt, daß für das Vorliegen einer Erschließungseinheit nicht wesentlich sei, ob "sämtliche Grundstücke ... erst durch die Gesamtheit der Erschließungseinheit erschlossen werden" (Urteil vom 23. Juni 1972 a.a.O.).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76

    Kostenspaltung für Teillängen

    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß die einheitliche Planung und Ausführung von Straßen zwar keine Voraussetzung für die Bildung einer Erschließungseinheit, aber dennoch ein wichtiges Indiz für die Rechtmäßigkeit der Bildung einer solchen Einheit sei (vgl. Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - BVerwGE 34, 15 [17] und gleichlautend Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 5 S. 1 [2], ferner Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25/26]).
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