Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.07.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1992 - 2 B 126.92   

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BVerwG, 01.09.1992 - 2 B 126.92 (https://dejure.org/1992,2241)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1992 - 2 B 126.92 (https://dejure.org/1992,2241)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1992 - 2 B 126.92 (https://dejure.org/1992,2241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Kürzung der Versorgungsbezüge - Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 698
  • DVBl 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1992 - 2 B 126.92
    Das Bundesverfassungsgericht hat - zwar in anderem Zusammenhang - § 57 Abs. 1 Satz 1 und 2 BeamtVG als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Urteil vom 5. Juli 1989 - 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87 und 556/88 - <BVerfGE 80, 297>).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1992 - 2 B 126.92
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 1992 - 2 B 126.92 -, b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. April 1992 - 3 L 313/91 -, c) den Gerichtsbescheid des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 13. Juni 1991 - 11 A 104/90 -, hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, den Richter Klein und die Richterin Graßhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. November 1995 einstimmig beschlossen :.
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen -

    Diese unterschiedliche Regelung über die Kürzung der Versorgungsbezüge nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken (vgl. Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 B 126.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 14.93

    Beamtenrecht - Versorgungsausgleich - Versetzung in Ruhestand - Dienstunfähigkeit

    Die unterschiedliche Regelung über die Kürzung der Versorgungsbezüge nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich - vor oder nach der Versetzung des verpflichteten Ehegatten in den Ruhestand - begegnet - wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat - keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 B 126.92 - (Buchholz 239.1 § 57 Nr. 8) m. w. N.; Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - (ZBR 1994, 248 = DÖV 1994, 699 = DVBl. 1994, 1079) und vom 28. April 1994 - a.a.O.).
  • VG Aachen, 13.03.2014 - 5 K 1024/13

    Rentenleistungen; Versorgungsausgleich; Rentnerprivileg ; Pensionistenprivileg;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, Juris; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 28. April 1994 - 2 C 22/92 -, Juris, und vom 10. März 1994 - 2 C 4/92 -, Juris, Beschluss vom 1. September 1992 - 2 B 126/92 -, Juris.
  • VG Gießen, 15.12.2005 - 5 E 2851/04

    HÄRTEFALL; KAPITALABFINDUNG; KÜRZUNG DER VERSORGUNGSBEZÜGE;

    Diese unterschiedliche Regelung über die Kürzung der Versorgungsbezüge nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1992 - 2 B 126.92 -, NVwZ 1993, 698).
  • OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04

    Kürzung der Beamtenversorgung bei Ehescheidung

    Dieser war im Zeitpunkt der Ehescheidung noch aktiver Polizeibeamter vgl. zur Anwendbarkeit der Kürzungsvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG auch dann, wenn ein aus dem Versorgungsausgleich verpflichteter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 14.93 -, DÖV 1995, 333, 334; zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen in Satz 1 und 2 des § 57 Abs. 1 BeamtVG ("Pensionistenprivileg") BVerwG, Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92 -, ZBR 1993, 27, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung insgesamt, insbesondere am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG, BVerwG, Beschluss vom 15.1.1991 - 2 B 8.91 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, BVerfGE 53, 257 ff.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 2 B 214.92

    Kürzung der Versorgungsbezüge je nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der

    Dieser Rechtsauffassung hat sich der beschließende Senat angeschlossen (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 B 126.92 - [ZBR 1993, 27]).
  • VG Ansbach, 26.06.1998 - AN 17 K 98.00017

    Kürzung der Versorgungsbezüge von Soldaten

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  • VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09.01623

    Pensionistenprivileg

    Diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92, DÖV 1996, 247; BVerwG, Urteil vom 24.11.1994, a.a.O.; Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92, Buchholz 239.1 § 57 Nr. 8; Urteile vom 10.3.1994 - 2 C 4.92, ZBR 1994, 248 und vom 28.4.1994 - 2 C 22.92, BVerwGE 95, 375).
  • VG Karlsruhe, 11.06.2001 - 12 K 3569/00

    Versorgungsbezüge - Kürzung um den Versorgungsausgleich

    Dies ergibt sich schon aus der in § 57 Abs. 1 S. 1BeamtVG vorgeschriebenen Kürzung der Versorgungsbezüge, die vorzunehmen ist, wenn wirksam über den Versorgungsausgleich entschieden wurde und der Ausgleichspflichtige später pensioniert wird, denn dabei wird nicht darauf abgestellt, ob der Ausgleichsberechtigte im Zeitpunkt der Zurruhesetzung des Ausgleichspflichtigen selbst schon altersrentenberechtigt ist oder nicht (BVerwG NVwZ 1993, 698).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7504
BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92 (https://dejure.org/1992,7504)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 2 B 129.92 (https://dejure.org/1992,7504)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 2 B 129.92 (https://dejure.org/1992,7504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatengesetz - Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand - Auffangstreitwert bei Untersagung einer Erwerbstätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92
    Der Schutzzweck des § 20 a SG, der durch das Sechste Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) in das Soldatengesetz eingefügt worden ist, besteht, wie der seinerzeit für das Soldatenrecht zuständige 6. Senat im Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - (BVerwGE 84, 194) ausgeführt hat, zum einen darin, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren, und zum anderen zu verhindern, daß das "Amtswissen" der früheren Soldaten bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes mißbräuchlich "für private Zwecke zum Schaden des Dienstherrn genutzt" wird (BVerwGE 84, 194 ).

    Die Regelung des § 20 a SG begegnet verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG, keinen durchgreifenden Bedenken (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92
    Die Regelung des § 20 a SG begegnet verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG, keinen durchgreifenden Bedenken (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08

    Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluss vom 29. Juli 1992 - 2 B 129.92 -, DVBl 1993, 389) ist der Wert des Streitgegenstandes in Fällen der vorliegenden Art mit dem Auffangstreitwert festzusetzen.
  • VG Würzburg, 08.04.2008 - W 1 K 07.701

    Soldat im Ruhestand; nachdienstliche Tätigkeit; Untersagung; Besorgnis der

    Nach diesem Schutzzweck gilt die Vorschrift unabhängig davon, in welchem Alter und aus welchem Grund der Berufssoldat in den Ruhestand tritt (vgl. BVerwG v. 29.07.1992 Az. 2 B 129/92 - juris).
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