Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,241
BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03 (https://dejure.org/2003,241)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 5 C 40.03 (https://dejure.org/2003,241)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 5 C 40.03 (https://dejure.org/2003,241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2
    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines; Bekenntnisfähigkeit; deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum; Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2
    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -; Bekenntnisfähigkeit; Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum -

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler; Zwischenzeitliche Adoption eines von deutschen Volkszugehörigen abstammenden Kindes durch russische Volkszugehörige; Behandlung einer erfolgten rechtlichen Zuordnung zu einem anderen Volkstum in Fällen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 192
  • NVwZ-RR 2004, 538
  • DVBl 2004, 899
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
    Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausreise genügt den rechtlichen Anforderungen des § 6 Abs. 2 BVFG n.F. danach nicht (zur Rechtslage nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a.F. vgl. BVerwGE 99, 133 ).

    Die für die im Gesetz vorgesehenen Formen des Bekenntnisses - die Nationalitätenerklärung (1. Alternative) und das Bekenntnis auf vergleichbare Weise (2. Alternative) - erforderliche Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit liegt jedenfalls mit Eintritt der Volljährigkeit vor, wobei die Bekenntnisreife auch schon ab Vollendung des 16. Lebensjahres angenommen werden kann und sich die Erklärungsfähigkeit nach dem Recht des Herkunftsstaates richtet (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ).

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59]) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".

  • BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99

    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
    Stimmen im Zeitpunkt der Erklärung (äußerer) Erklärungsinhalt und (inneres) Volkstumsbewusstsein überein, fehlt dieser Erklärung der "Bekenntnischarakter" nicht deswegen, weil objektiv keine Wahlmöglichkeit bestanden hat (vgl. auch - für den umgekehrten Fall der Erklärung des Abkömmlings zweier deutscher Volkszugehöriger - BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) oder ein der Erklärung entgegenstehender Wille deswegen nicht gebildet werden konnte, weil das erklärungsrelevante Bewusstsein auf der Grundlage verfolgungsbedingt unzureichender Informationen über die eigene Abstammung gebildet worden ist.
  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass sich die Frage, ob die nach dem 31. Dezember 1923 geborene Klägerin zu 1 deutsche Volkszugehörige ist, nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) - BVFG n.F. - beurteilt (vgl. BVerwGE 114, 116 ) und dass sie von deutschen Volkszugehörigen abstammt.
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
    Ein Bekenntnis "nur" zum deutschen Volkstum kann allein derjenige ablegen, dessen nach außen tretende Erklärungen oder Handlungen von einem entsprechenden (inneren) Volkstumsbewusstsein getragen werden (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ), und der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich mit Erreichen des bekenntnisfähigen Alters ein "inneres Bewusstsein", einem bestimmten Volkstum anzugehören, bilden kann und gebildet hat.
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
    Überdies wirkte die Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum nicht über die Zeit hinaus, in der ein solches Bekenntnis für den Betreffenden mit den in § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG bezeichneten Gefahren verbunden war (Senatsurteil vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 -).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
    Ein Bekenntnis "nur" zum deutschen Volkstum kann allein derjenige ablegen, dessen nach außen tretende Erklärungen oder Handlungen von einem entsprechenden (inneren) Volkstumsbewusstsein getragen werden (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ), und der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich mit Erreichen des bekenntnisfähigen Alters ein "inneres Bewusstsein", einem bestimmten Volkstum anzugehören, bilden kann und gebildet hat.
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59]) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    § 6 Abs. 2 BVFG 2001 erfordert grundsätzlich ein durchgängiges (positives) Bekenntnis ab dem Eintritt der Bekenntnisfähigkeit nur zum deutschen Volkstum (BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 40.03 - BVerwGE 119, 192 ).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    § 6 Abs. 2 BVFG 2001 erfordert grundsätzlich ein durchgängiges (positives) Bekenntnis ab dem Eintritt der Bekenntnisfähigkeit nur zum deutschen Volkstum (BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 40.03 - BVerwGE 119, 192 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 411/05

    Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei einem Abkömmling

    - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133, vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116 und vom 13. November 2003 - 5 C 40.03 -, BVerwGE 119, 192.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 40.03 -, BVerwGE 119, 192.

    Auch Zweifel an dem ferner erforderlichen ausschließlichen Bekenntnis ("nur") zum deutschen Volkstum, das vom Zeitpunkt der Bekenntnisreife an bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete dauerhaft bestehen muss, vgl. zu den insoweit gegenüber dem früheren Recht geänderten Anforderungen: BVerwG, Urteile vom 13. September 2007 - 5 C 25.06 -, NVwZ-RR 2008, 448, juris, vom 13. November 2003 - 5 C 14.03 -, BVerwGE 119, 188, juris , - 5 C 40.03 - BVerwGE 119, 192, juris und.

    Soweit die Klägerin erst am 29. November 1994 das 16. Lebensjahr vollendet und damit den Anspruch auf einen eigenen Inlandspass erlangt hat, vgl. dazu, dass sich die Bekenntnisreife nach dem Recht des Herkunftsstaates richtet, etwa: BVerwG, Urteile vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133; vom 13. November 2003 - 5 C 40.03 -, BVerwGE 119, 192 und vom 21. Oktober 2004 - 5 C 13.04 -, NVwZ-RR 2005, 210, ist nicht ausgeschlossen, dass sie noch einen Inlandspass mit Nationalitätseintrag erhalten hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht