Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.09.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65   

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BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65 (https://dejure.org/1966,248)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1966 - IV C 77.65 (https://dejure.org/1966,248)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1966 - IV C 77.65 (https://dejure.org/1966,248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage gegen eine Genehmigung zur Errichtung eines Vierfamilienhauses - Zulässigkeit einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage im Baurecht - Begriff des nachbarlichen Interesses im Baurecht - Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen des Berufungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 175
  • DVBl 1966, 272
  • DÖV 1966, 571
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht unter bestimmten Voraussetzungen in ständiger Rechtsprechung für zulässig gehalten (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 in MDR 1966, 174).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG 4 c 10.66 - im Anschluß an das Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 77.65 - ) hält der Senat - wie er bereits in seinem Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - (ZfBR 1984, 300) angedeutet hat - § 31 Abs. 2 BBauG insoweit für drittschützend, als diese Vorschrift das Ermessen der Baugenehmigungsbehörde dahin bindet, daß die Abweichung "auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen" mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein muß.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Dies läßt bereits der Wortlaut des § 35 Abs. 2 BBauG erkennen, der die erwähnten Gesichtspunkte, die von der Behörde nach dem objektiven Recht zu beachten, gegenüber anderen Gesichtspunkten abzuwägen und entsprechend dieser Abwägung gegebenenfalls zu berücksichtigen sind, nur als öffentliche Belange eingesetzt hat, ähnlich wie auch in § 31 Abs. 2 BBauG die dort sogar besonders erwähnten nachbarlichen Interessen nur gleichsam als unselbständiges, "dienendes" Element in den Begriff der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen Eingang gefunden haben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571]).
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

    Wird die nachbarschützende Wirkung vom Landesgericht bejaht, dann ist das vom Bundesverwaltungsgericht hinzunehmen; dies hat der Senat bereits mit Beschluß vom 9. September 1965 (BVerwG IV CB 150.65 in DVBl. 1966, 272) entschieden.
  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden

    § 31 Abs. 2 BBauG räumt Vorschriften, die nicht ihrerseits nachbarschützend sind, keine nachbarschützenden Wirkungen ein (im Anschluß an Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 -).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - (DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571) entschieden, daß der Inhalt des Nachbarschutzes nicht durch § 31 Abs. 2 BBauG festgelegt wird und daher der Begriff des nachbarlichen Interesses in § 31 Abs. 2 BBauG nur dann vom Revisionsgericht überprüft werden kann, wenn ihm bundesrechtliche Vorschriften zugrunde liegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 8 S 660/80

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung; Festlegung der Geländeoberfläche;

    Rechtlich geschützte Interessen des Nachbarn liegen vor, soweit Bauvorschriften ausschließlich oder wenigstens zum Teil auch dem Schutze der Interessen Dritter, des Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Beschl v 25.2.1954, BVerwGE 1, 83 sowie Urt v 4.2.1966, DVBl 66, 272; VGH Bad-Württ, Beschl v 14.5.1979 - VIII 419/79 -).
  • BVerwG, 12.09.1969 - IV B 113.69

    Fehlender Rechtsanspruch auf Plangewährleistung; Erhebliche nachhaltige

    Daß § 31 Abs. 2 BBauG einem Nachbarn keine rechtlich geschützten Interessen einräumt, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571] und vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 4]).
  • VG Berlin, 14.12.1976 - XIII A 419.76

    Untersagung der Erteilung einer Rodungsgenehmigung; Standortfestlegung für ein

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  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 44.66
    Was § 31 Abs. 2 BBauG anlangt, der als Rechtsgrundlage immerhin wegen der dem Beigeladenen erteilten Befreiung in Betracht kommen könnte, so hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - (DVBl. 1966, 272) ausgesprochen, daß der Begriff des nachbarlichen Interesses seinem Inhalt nach nur dann vom Revisionsgericht überprüft werden kann, wenn ihm bundesrechtliche Vorschriften zugrunde liegen; der Senat hat diese Auffassung im Urteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 - bestätigt und betont, daß 31 Abs. 2 BBauG Vorschriften, die ihrerseits nicht nachbarschützend sind, keine nachbarschützende Wirkung einräumt.
  • BVerwG, 10.02.1972 - IV B 179.71

    Nachbarschutz des Eigentümers eines emissionsträchtigen Betriebes gegenüber einem

    § 31 Abs. 2 BBauG legt den Inhalt des Nachbarschutzes nicht fest (Urteile vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272] und vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 - [Buchholz 406.11, § 31 BBauG Nr. 4]).
  • BVerwG, 24.03.1980 - 4 B 57.80

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Auch von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 - DVBl. 1969, 213 (zur Frage, wann Änderungen von Vorschriften über den Bauwich enteignende Wirkung haben) und vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - (zum Begriff des nachbarlichen Interesses im Sinne des § 31 Abs. 2 BBauG) weicht das Berufungsurteil, das sich mit auch nur vergleichbaren Fragen nicht befaßt, nicht ab (vgl. zu dieser Rüge S. 38 der Beschwerdebegründung).
  • BVerwG, 12.08.1985 - 4 B 115.85

    Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für eine Befreiung von

  • BVerwG, 03.09.1973 - IV B 21.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Berlin, 24.09.1971 - II B 12.71

    Zulässigkeit eines Abenteuerspielplatzes im allgemeinen Wohngebiet

  • BVerwG, 16.07.1971 - IV B 49.71

    Grundsätzliche Bedeutung der Klärung der nachbarschützenden Wirkung von § 31 Abs.

  • BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1967 - IV B 27.65

    Nachbarschützender Charakter von § 49 Bauordnung des Landes Bayern (BayBauO), §

  • BVerwG, 30.01.1968 - IV B 43.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestimmung über

  • BVerwG, 26.04.1967 - IV B 139.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.10.1966 - IV B 294.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nachbarschützende Wirkung

  • BVerwG, 21.04.1967 - IV B 30.67

    Widerruflichkeit einer erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis - Revisionsfähigkeit

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV B 8.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung

  • VG Berlin, 28.06.1972 - XIII A 11.72

    Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl; Voraussetzung für die Erteilung einer

  • BVerwG, 15.06.1967 - IV B 109.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 18.12.1990 - VK 11/90
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 18.12.1990 - VK 11/90
  • BVerwG, 03.03.1981 - 4 CB 7.81

    Festsetzungen eines Bebauungsplanes über die Art der baulichen Nutzung - Anspruch

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1965 - IV CB 150.65   

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BVerwG, 09.09.1965 - IV CB 150.65 (https://dejure.org/1965,1961)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1965 - IV CB 150.65 (https://dejure.org/1965,1961)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1965 - IV CB 150.65 (https://dejure.org/1965,1961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.08.1964 - I CB 67.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Vorschriften über Fensterrechte,

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1965 - IV CB 150.65
    Die Zulässigkeit der sogenannten Nachbarklage kann vom Revisionsgericht insoweit nicht überprüft werden, als sie auf Verletzung landesrechtlicher Vorschriften gestützt wird, die angeblich dem Schutz des Nachbarn dienen (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG I CB 67.64).
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

    Wird die nachbarschützende Wirkung vom Landesgericht bejaht, dann ist das vom Bundesverwaltungsgericht hinzunehmen; dies hat der Senat bereits mit Beschluß vom 9. September 1965 (BVerwG IV CB 150.65 in DVBl. 1966, 272) entschieden.
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Auf der Grundlage solcher Erwägungen hat der erkennende Senat deshalb wiederholt ausgesprochen, daß es das Revisionsgericht hinzunehmen hat, wenn die nachbarschützende Wirkung einer Vorschrift des Bebauungsplanes von einem Landesgericht bejaht wird (Beschluß vom 9. September 1965 - BVerwG IV CB 150.65 - in Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 2; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 2.68 - a.a.O.).
  • BVerwG, 15.06.1967 - IV B 109.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung

    Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit dem früher für Baurechtssachen zuständig gewesenen I. Senat mehrfach entschieden, daß die Frage, ob eine Norm des Landesrechts sogenannte nachbarschützende Wirkung hat oder nicht, vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht überprüft werden kann, da die Verletzung von Landesrecht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO einer Revisionsrüge nicht zugänglich ist (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1964 - BVerwG I CB 67.64 - vom 9. September 1965 - BVerwG IV CB 150.65 - [DVBl. 1966, 272]; vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV B 8.66 - Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272]).
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