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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1954 - II C 1/53 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.1954 - II C 1/53 (https://dejure.org/1954,6288)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 1954 - II C 1/53 (https://dejure.org/1954,6288)
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1953 - II C 1/53
- BVerfG, 10.02.1954 - 2 BvN 1/54
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1954 - II C 1/53
Papierfundstellen
- DVBl 1954, 574
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
So tritt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil zur Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung (OVGE 7, 489 = DVBl. 1954, S. 574) den Ausführungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich bei und legt dar, daß die Einrichtung der Untersuchungsausschüsse ihren Wert weitgehend verlieren würde, wenn es der Mehrheit des Parlaments gestattet sei, den Untersuchungsgegenstand in seinem Kern zu verändern (…a.a.O. S. 498); dem von einer Minderheit beantragten Untersuchungsausschuß dürfe nicht die Untersuchung von Tatbeständen übertragen werden, die über den ursprünglichen Gegenstand des Minderheitsantrags hinausgingen (…a.a.O. S. 497 f.). - StGH Baden-Württemberg, 16.04.1977 - GR 2/76
Organstreit - Ablehnung eines Minderheitsantrags im Baden-Württembergischen …
Da die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auch auf Grund eines Minderheitsantrags somit immer auch Sache des gesamten Landtags ist, muß diesem das Recht zugestanden werden, das Untersuchungsthema in gewisser Weise zu verändern (vgl. Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, RGZ 116, Anhang S. 52), soweit dadurch sachlich die Erreichung des von der Minderheit zu bestimmenden Untersuchungsziels nicht gefährdet ist (v. Mangoldt-Klein, III 4 b zu Art. 44; OVG Lüneburg DVBl 1954 S. 574-579; zur Praxis allgemein: Partsch, Verhandlungen des 45. Deutschen Juristentages, Band I Teil 3 S. 38 ff.).