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   BVerwG, 14.04.1978 - IV C 96.76, IV C 97.76   

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BVerwG, 14.04.1978 - IV C 96.76, IV C 97.76 (https://dejure.org/1978,91)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1978 - IV C 96.76, IV C 97.76 (https://dejure.org/1978,91)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1978 - IV C 96.76, IV C 97.76 (https://dejure.org/1978,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden Rechtsänderungen zu Lasten eines Bauherrn bei Klage eines Nachbarn gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung - Bedeutung der Wertminderung eines Grundstücks i.R.d. Feststellung der Schwere ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens; Maßgebliches Recht bei Nachbarklagen; Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich; Maßstabsveränderung und Folgewirkungen; Unmittelbarer und mittelbarer Eingriff in das Eigentum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 995
  • DVBl 1978, 289
  • DVBl 1978, 614
  • DVBl 1978, 615
  • BauR 1978, 289
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Ein gegen sie gerichteter Abwehranspruch ist nur gegeben, wenn als Folge der nachhaltigen Veränderung der Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken 'schwer und unerträglich' getroffen wird (vgl. BVerwGE 32, 173 [BVerwG 13.06.1969 - BVerwG IV C 234.65] [179]; 36, 248 [249 f.]; 44, 244 [246 ff.] und Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - BRS 28 Nr. 133).

    Entgegen der Meinung der Revision ist auch der Hinweis des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, gegen die Scheinwerfereinstrahlung der zum streitigen Vorhaben nachts an- und abfahrenden Kraftwagen könne man sich durch Jalousien schützen; denn einerseits sind die Auswirkungen eines gelegentlichen nächtlichen Fahrens von Kraftfahrzeugen einschließlich der Scheinwerferstrahlung nicht ohne weiteres im Grade eines enteignungsrechtlichen Eingriffs unzumutbar, sondern - auch in reinen Wohngebieten - üblich und in aller Regel hinzunehmen; zum anderen müssen sich nach der Rechtsprechung des Senats die betroffenen Nachbarn in bestimmten Fällen zumuten lassen, auf dem eigenen Grundstück für Abhilfe gegen gewisse Nachteile zu sorgen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 3).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72

    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu dem hiernach weiter anzuwendenden § 34 BBauG 1960 lassen einen Rechtsfehler nicht erkennen: Sowohl die Bestimmung des maßgebenden Bereichs der "vorhandenen Bebauung" als auch die Ausführungen zur Unbedenklichkeit entsprechen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. einerseits Urteil des Senats vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - BVerwGE 27, 341 [344] und andererseits Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [32 f.] und vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304]).

    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. über das bereits zitierte Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 hinaus noch das Urteil vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 47 und Beschluß vom 3. November 1975 - BVerwG IV B 110.75 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 49).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Sind von den Nachbarn mittelbare, dh erst durch eine Situationsveränderung vermittelte, Auswirkungen der Bebauung eines anderen Grundstücks hinzunehmen, weil diese nicht den Grad des schweren und unerträglichen Eingriffs erreichen, so sind von ihnen auch die durch diese Auswirkungen verursachten Wertminderungen ihrer Grundstücke hinzunehmen; der Wertminderung kommt keine selbständige Bedeutung, sondern nur Indizbedeutung für die Schwere des Eingriffs zu (Vergleiche BVerwG, 25.02.1977, IV C 22.75, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28).

    Der Senat hat bereits in seinen Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28 S. 18 [20 f.] ausgeführt, Art. 14 Abs. 1 GG biete in der Regel keinen Schutz dagegen, daß durch Vorgänge, die auf anderen Grundstücken stattfinden, der Wert des eigenen Grundstücks sinke.

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Zum Unterschied zwischen unmittelbaren und mittelbaren Eingriffen in das Eigentum (Vergleiche BVerwG, 26.03.1976, IV C 7.74, BVerwGE 50, 282).

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der in seinem Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282 [286 ff.] - im Anschluß an den Hinweis, daß das öffentliche Recht das Eigentum in öffentlich-rechtlicher Richtung nicht minder schütze, als es das private Recht gegenüber Angriffen aus dem privaten Bereich tue - ausgeführt hat:.

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Dem § 34 BBauG 1960 kam eine nachbarschützende Wirkung nicht zu (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Ein gegen sie gerichteter Abwehranspruch ist nur gegeben, wenn als Folge der nachhaltigen Veränderung der Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken 'schwer und unerträglich' getroffen wird (vgl. BVerwGE 32, 173 [BVerwG 13.06.1969 - BVerwG IV C 234.65] [179]; 36, 248 [249 f.]; 44, 244 [246 ff.] und Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - BRS 28 Nr. 133).

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Klagt ein Nachbar auf Aufhebung einer Baugenehmigung, so können Rechtsänderungen, die während des Verwaltungsstreitverfahrens eintreten, im allgemeinen nicht zu Lasten des Bauherrn berücksichtigt werden (Anschluß BVerwG, 19.09.1969, IV C 18.67, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).

    Daß im Nachbarrechtsstreit dem Nachbarn günstige Rechtsänderungen, die nach Erteilung der Baugenehmigung eingetreten sind, sich im allgemeinen nicht zu Lasten des Bauherrn auswirken können, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 76.66 - Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10, vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 7.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 19 und vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Ein gegen sie gerichteter Abwehranspruch ist nur gegeben, wenn als Folge der nachhaltigen Veränderung der Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken 'schwer und unerträglich' getroffen wird (vgl. BVerwGE 32, 173 [BVerwG 13.06.1969 - BVerwG IV C 234.65] [179]; 36, 248 [249 f.]; 44, 244 [246 ff.] und Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - BRS 28 Nr. 133).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu dem hiernach weiter anzuwendenden § 34 BBauG 1960 lassen einen Rechtsfehler nicht erkennen: Sowohl die Bestimmung des maßgebenden Bereichs der "vorhandenen Bebauung" als auch die Ausführungen zur Unbedenklichkeit entsprechen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. einerseits Urteil des Senats vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - BVerwGE 27, 341 [344] und andererseits Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [32 f.] und vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304]).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Ein gegen sie gerichteter Abwehranspruch ist nur gegeben, wenn als Folge der nachhaltigen Veränderung der Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken 'schwer und unerträglich' getroffen wird (vgl. BVerwGE 32, 173 [BVerwG 13.06.1969 - BVerwG IV C 234.65] [179]; 36, 248 [249 f.]; 44, 244 [246 ff.] und Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - BRS 28 Nr. 133).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
    Beispiele aus der Rechtsprechung des Senats sind dafür die ungerechtfertigte Errichtung einer gemeindlichen Kläranlage auf einem fremden Grundstück (Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - [a.a.O.]) und die unerlaubte Zuführung von Wasser durch Veränderungen an einem Bachbett (BVerwGE 44, 236).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66

    Eigentumsgarantie und Nachbarrecht

  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche

  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 81.73

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde bei einer Klage auf

  • BVerwG, 03.11.1975 - 4 B 110.75

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Baugenehmigung für

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 7.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66

    Von der Benutzung von Fahrzeugen ausgehende Emissionen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1977 - X A 1316/76
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Zwar verfügt der Bauherr im Verhältnis zum Nachbarn über eine gesicherte Rechtsposition, wenn der Nachbar bei Erlass der Baugenehmigung verpflichtet war, diese mangels Verletzung nachbarschützender Rechte hinzunehmen (Urteile vom 31. Januar 1969 - BVerwG 4 C 76.66 - Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10 und vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Der Widerspruch kann aber Anlaß sein, ermessensgerechte Erwägungen über Widerruf oder Rücknahme anzustellen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96 u. 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34 S. 44 = NJW 1979, 995 = DVBl. 1978, 614).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Die Antragsteller verkennt nämlich In diesem Zusammenhang offenbar folgendes: Der Bauherr erlangt mit der Erteilung der Baugenehmigung eine Rechtsposition, die Ihm nicht ohne weiteres mehr entzogen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 19.9.1969, DVBl 1970, 62 und vom 14.4.1978, DVBl 1978, 614 m.w.N.).

    Abgesehen von den hier nicht gegebenen Fällen, daß die zuständige Behörde die Baugenehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 48 bzw. Art. 49 BayVwVfG zulässigerweise zurücknimmt bzw. widerruft, kann nämlich die Baugenehmigung nur auf einen zulässigen und begründeten Rechtsbehelf eines betroffenen Dritten (im allgemeinen des Nachbarn) aufgehoben werden, wobei aber unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg des Rechtsbehelfs des Dritten ist, daß die Baugenehmigung - unter Zugrundelegung der Sach- und Rechtslage im Zeltpunkt der Erteilung der Baugenehmigung (siehe BVerwG vom 19.9.1969 und 14.4.1978, a.a.O.) - nicht nur gegen einschlägiges öffentliches Recht verstößt, sondern auch (eigene) Rechte des Dritten verletzt (vgl. Simon, Bayer. Bauordnung, Stand: März 1987, RdNr. 34 zu Art. 73 m.w.N.).

    War nämlich - wofür nach der Auffassung des Senats, wie dargelegt, nach dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens mehr oder weniger alles spricht - die Sach- und Rechtslage Im Zeltpunkt des Erlasses der Baugenehmigung so, daB durch die Erteilung der Baugenehmigung Rechte eines Nachbarn nicht verletzt wurden, so kann ein Rechtsbehelf, mit dem dieser Nachbarn die Baugenehmigung angefochten hat, selbst dann keinen Erfolg haben, wenn sich die Sach- und/oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Nachbarn verändert (vgl. BVerwG vom 14.4.1978, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden Rechtsänderungen zu Lasten eines Bauherrn bei Klage eines Nachbarn gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung - Bedeutung der Wertminderung eines Grundstücks i.R.d. Feststellung der Schwere ...

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 111
  • NJW 1979, 995
  • DVBl 1978, 289
  • DVBl 1978, 614
  • BauR 1978, 289
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76
    Sind von den Nachbarn mittelbare, dh erst durch eine Situationsveränderung vermittelte, Auswirkungen der Bebauung eines anderen Grundstücks hinzunehmen, weil diese nicht den Grad des schweren und unerträglichen Eingriffs erreichen, so sind von ihnen auch die durch diese Auswirkungen verursachten Wertminderungen ihrer Grundstücke hinzunehmen; der Wertminderung kommt keine selbständige Bedeutung, sondern nur Indizbedeutung für die Schwere des Eingriffs zu (Vergleiche BVerwG, 25.02.1977, IV C 22.75, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76
    Zum Unterschied zwischen unmittelbaren und mittelbaren Eingriffen in das Eigentum (Vergleiche BVerwG, 26.03.1976, IV C 7.74, BVerwGE 50, 282).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76
    Klagt ein Nachbar auf Aufhebung einer Baugenehmigung, so können Rechtsänderungen, die während des Verwaltungsstreitverfahrens eintreten, im allgemeinen nicht zu Lasten des Bauherrn berücksichtigt werden (Anschluß BVerwG, 19.09.1969, IV C 18.67, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Daß im Falle der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (§ 8 LuftVG) auch private Interessen mit eigenständigem Gewicht abwägungserheblich sein können, steht außer Frage (vgl. BVerwGE 56, 111 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]).
  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 15 B 13.2262

    Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs der gartenbaulichen Erzeugung

    Insofern kann sich der Beigeladene im Anfechtungsprozess nicht etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.1978 - 4 C 96/76 u. 4 C 97/76 - BauR 1978, 289 = juris Rn. 26) auf eine aus der Baugenehmigungserteilung unangreifbare Rechtsposition berufen, die gleichsam die Berücksichtigung nachträglicher Erkenntnisse zur Frage der Ernsthaftigkeit seines Betriebskonzepts entbehrlich machen könnte.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Dem wird das Berufungsgericht, wenn es im neuen Berufungsverfahren nicht abermals zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kommt, unter der Fragestellung nachzugehen haben, ob der Planfeststellungsbeschluß in der Tat Mängel in dieser Richtung aufweist und ob dem mit den Hilfsanträgen insoweit geltend gemachten Verpflichtungsbegehren der Klägerin auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses demzufolge stattzugeben ist (zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 111 [132/133]).
  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

    Sie beruht auf einer Prognoseentscheidung, die - wie allgemein administrative Prognoseentscheidungen - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1978 - BVerwG 4 C 97.76 -, BVerwGE 56, 111, 121 f.; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 272; Urteil des Senats vom 29. Januar 2001 - 9 N 2959/97 -).
  • OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 131/16

    Baunachbarklage; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang;

    Da sowohl das Vorhabengrundstück als auch das Gebäude T.............-Straße S1 innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) liegen, kann die Nachbarklage nur auf eine Verletzung von § 34 Abs. 2 BauGB oder auf eine Verletzung des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris) gestützt werden, nicht jedoch auf die erstinstanzlich erörterte Wertminderung des Hausgrundstücks T.............-Straße S1 durch eine "enteignende" Wirkung der Baugenehmigung oder einen mit ihr verbundenen "schweren und unerträglichen" Eingriff in Eigentumsrechte der Kläger (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. v. 6. Dezember 1996 - 4 B 215/96 -, juris Rn. 8 in Abkehr vom Nachbarschutz "unmittelbar aus Eigentum" i. S. v. Art. 14 Abs. 1 GG, wie sie noch BVerwG, Urt. v. 14. April 1978 - 4 C 96.76, 4 C 97.76 -, juris Rn. 30 ff. zugrunde lag).
  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02

    Gemeinde; Straßenplanung; Bebauungsplan; Naturschutz; Verzicht auf

    Die Verkehrsuntersuchung beruht auf einer Prognoseentscheidung, die wie allgemein administrative Prognoseentscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1978 - BVerwG 4 C 97.76 -, BVerwGE 56, 111, 121 f.; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 272; Urteil des Senats vom 29. Januar 2001 - 9 N 2959/97 -).
  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

    Spätere Änderungen, die sich zu Lasten des Bauherrn auswirken würden, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 19.4.1978 - 4 C 97.76 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 34 ; Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40/98 - OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2008 - 1 LB 154/07 - (zit. n. juris)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1997 - 20 B 713/95

    Linienführung einer Straßenbahn; Vorhabengenehmigung;

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 111 (121).
  • VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88

    Baurecht: Innerörtliche Straßenbeleuchtung, Störungswirkung auf das

    Ein Abwehranspruch ist gegen sie nach der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 96.76 und 4 C 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 39 = NJW 1979, 995 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.) nur gegeben, wenn als Folge einer nachhaltigen Veränderung der vorgegebenen Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird.
  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 165/05
    In einem solchen Fall korrespondiert die objektive Rechtswidrigkeit der Entscheidung nicht mit einem subjektiven Anspruch des Betroffenen auf Aufhebung, sondern allein mit einem Anspruch auf Planergänzung, etwa durch den Erlass von Schutzauflagen ( BVerwG, Urteil vom 07. Juli 1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 111, 133).
  • BVerwG, 30.10.1986 - 4 B 223.86

    Stützen eines Urteils auf zwei selbstständig tragende Begründungen

  • BVerwG, 19.03.1980 - 4 B 23.80

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht wegen Nichtbeiziehung von

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