Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.07.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,915
BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93 (https://dejure.org/1994,915)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1994 - 2 C 3.93 (https://dejure.org/1994,915)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 2 C 3.93 (https://dejure.org/1994,915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 2 Abs. 1, § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 224
  • NVwZ 1996, 77
  • DVBl 1995, 196
  • DÖV 1995, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
    Die neben der Besoldung zulässige Gewährung von Aufwandsentschädigungen nach § 17 BBesG setzt u. a. voraus, daß dem Beamten, Richter oder Soldaten aus dienstlicher Veranlassung - dienstbezogen - finanzielle Aufwendungen entstehen, deren Übernahme ihm nicht zugemutet werden kann; nicht erhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (BVerwGE 70, 106 (109)).
  • BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
    Der Dienstherr entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 BBesG über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - (Buchholz 235 § 17 Nr. 1)), das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien - wie hier - binden kann.
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung in festen Beträgen neben der Besoldung muss aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar sein, dass und in welcher ungefähren Höhe dem Besoldungsempfänger dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise erwachsen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ).

    Dies stellt - verdeutlichend - die Neufassung des § 17 BBesG durch Art. 5 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666) klar, wonach die finanziellen Aufwendungen "dienstlich veranlasst" und "dienstbezogen" sein müssen (so bereits Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Die Einordnung einer Zuwendung als Aufwendungsersatz setzt aber voraus, dass sie auch hinsichtlich der Höhe noch am Charakter einer Zahlung orientiert bleibt, die tätigkeitsbezogene Aufwendungen abgilt (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 - BVerwGE 111, 313 , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung neben der Besoldung muß aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bzw. tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar sein, daß und in welcher ungefähren Höhe dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen; bloße Mutmaßungen genügen insoweit nicht (wieUrteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

    Über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 BBesG der Dienstherr nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien - wie hier - binden kann (vgl.Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - , Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung in festen Beträgen neben der Besoldung muss aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar sein, dass und in welcher ungefähren Höhe dem Besoldungsempfänger dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise erwachsen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ).

    Dies stellt - verdeutlichend - die Neufassung des § 17 BBesG durch Art. 5 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666) klar, wonach die finanziellen Aufwendungen "dienstlich veranlasst" und "dienstbezogen" sein müssen (so bereits Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

  • VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 8272/09

    Klage des ehemaligen Ratsmitglieds der Stadt Mülheim/Ruhr auf Zahlung von

    Die Pauschalierung sei aber in Orientierung am tatsächlichen Aufwand vorzunehmen, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 -, juris Rdn. 64 (= BverfGE 40, 296); s. auch BverfG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 314/77 -, juris Rdn. 5 (= BverfGE 49, 1); im Hinblick auf die Steuerfreiheit BverfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 222/708, 2 BvR 2228/08 -, juris Rdn. 7; BFH, Urteile vom 11. September 2008 - VI R 63/04 und VI R 13/06 -, juris; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C3 3/93 -, juris Rdn. 10 (= BVerwGE 96, 224), welches es ebenfalls als zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ansieht, dass aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bzw. tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher Höhe (dienstbezogene) finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2003 - 4 S 2191/00

    Beamtenversorgung - Gesetzesvorbehalt - Frankenversorgung

    Die durch Gesetz geregelte Versorgung darf deshalb nicht im Verwaltungsweg durch weitere Leistungen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts ergänzt werden (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 11.06.1958, BVerfGE 8, 1 und 28; BVerwG, Urteil vom 08.07.1994, BVerwGE 96, 224).

    Die durch Gesetz geregelte Versorgung darf deshalb nicht im Verwaltungsweg durch weitere Leistungen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts ergänzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.07.1994, BVerwGE 96, 224).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - 3 A 1062/13

    Gewährung eines Bekleidungszuschusses für einen Beamten

    BVerwG, Urteile vom 13. Juli 2000 - 2 C 30.99 -, BVerwGE 111, 313, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, und vom 8. Juli 1994 - 2 C 3.93 -, BVerwGE 96, 224; OVG NRW, Urteile vom 9. März 1995 - 6 A 1822/94 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/E III 1 Nr. 25, und vom 21. Juni 1990 - 6 A 928/88 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/C IV 5 Nr. 3.

    BVerwG, Urteile vom 13. Juli 2000 - 2 C 30.99 -, BVerwGE 111, 313, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, und vom 8. Juli 1994 - 2 C 3.93 -, BVerwGE 96, 224; OVG NRW, Urteil vom 9. März 1995 - 6 A 1822/94 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/E III 1 Nr. 25.

  • BVerwG, 28.02.2001 - 2 B 81.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Eine Aufwandsentschädigung darf gemäß § 17 BBesG neben den Dienstbezügen nur gewährt werden, wenn - erstens - aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher ungefähren Höhe dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen, deren Übernahme dem Beamten nicht zugemutet werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 ), und wenn - zweitens - der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt.

    Denn nicht erhebliche Aufwendungen müssen außer Betracht bleiben (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juli 1994, a.a.O. S. 226).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor dem Jahr 1998 die langjährige und weit verbreitete Praxis des Bundes beanstandet, Beamten auf der Grundlage von § 17 BBesG Aufwandsentschädigungen zu gewähren, durch die die physischen und psychischen Belastungen und Erschwernisse ihrer Dienstleistung abgegolten werden sollten (BVerwG, Urteile vom 8. Juli 1994 - 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 und vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 7 S. 9).
  • OVG Sachsen, 18.12.2000 - 2 B 59/98
  • VG Freiburg, 19.01.2010 - 3 K 697/08

    Aufwandsentschädigung für Außendienstbeamte der Deutschen Rentenversicherung für

  • VG Magdeburg, 21.01.2010 - 5 A 292/09

    Aufwandsentschädigung für im Dienst getragene Zivilkleidung von

  • VG München, 20.03.2009 - M 21 K 08.242

    Dienstaufwandsentschädigung für von miteinander verheirateten Außendienstbeamten

  • OVG Sachsen, 09.12.2005 - 2 D 7/04
  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97

    Ausgleichszulage, Sicherheitszulage;; Stellenzulage, Verlust einer

  • VG Düsseldorf, 29.04.2014 - 26 K 6190/12

    Polizei; Besoldung; Bekleidungspauschale; Zivilkleidung; Polizeivollzugsdient;

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94

    Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 41.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 42.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder - Außendienst -

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93

    Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93

    Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 12 A 365/99

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Einnahmen aus einer Nebentätigkeit als

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.1998 - 2 L 5/97

    Aufwandsentschädigung, Mutterschutz

  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Ruhensregelung; Anrechnung von Einkommen;

  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06

    Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 11 S 2831/93

    Besoldungsrecht: Stellenzulage - zum Begriff des "Führers" im Sinne der

  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20

    Reform der Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W); kein Anspruch eines

  • BVerwG, 22.10.1999 - 2 B 38.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 22.08.1995 - 2 B 80.95

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

  • BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren -

  • VG Berlin, 19.11.2008 - 7 A 114.08

    Gerichtsvollzieher dürfen Bürokostenentschädigung vorerst behalten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1995 - 2 A 12377/95

    Beamter der Kriminalpolizei; Laufbahnausbildung ; Aufwandsentschädigung; Haftung

  • VG Oldenburg, 08.01.2003 - 6 A 2441/01

    Bekleidungszuschuss; Dienstbekleidung; Zivilkleidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 2977/98

    Voraussetzungen des Vorliegens des Anspruchs eines kommunalen Wahlbeamten auf

  • VG Berlin, 24.04.1995 - 28 A 177.92

    Anspruch auf Gewährung von Bewegungsgeld

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1894
BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93 (https://dejure.org/1994,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1994 - 2 C 4.93 (https://dejure.org/1994,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 2 C 4.93 (https://dejure.org/1994,1894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten - Aufwandsentschädigung - Mitabgeltung

  • rechtsportal.de

    BBesG § 47 Abs. 1, § 17; EZulV §§ 2, 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 227
  • NVwZ 1996, 78
  • DVBl 1995, 196
  • DVBl 1995, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
    Die Frage, ob die Fliegeraufwandsentschädigung selbst in dem gewährten Umfange durch § 17 BBesG gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. hierzu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwGE 96, 224, ferner Urteil vom 10. März 1994 - BVerwGE 95, 208, wonach landesrechtliche Regelungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen über die Abgeltung des Aufwandes hinaus keine den Bezügen des aktiven Beamten vergleichbare Alimentation (Besoldung) vorsehen dürfen).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
    Die Frage, ob die Fliegeraufwandsentschädigung selbst in dem gewährten Umfange durch § 17 BBesG gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. hierzu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwGE 96, 224, ferner Urteil vom 10. März 1994 - BVerwGE 95, 208, wonach landesrechtliche Regelungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen über die Abgeltung des Aufwandes hinaus keine den Bezügen des aktiven Beamten vergleichbare Alimentation (Besoldung) vorsehen dürfen).
  • BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
    Denn im Gegensatz zur Erschwerniszulage gehört die Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 17 BBesG nicht zur Besoldung im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG, d. h., eine Aufwandsentschädigung kann neben den Dienstbezügen gewährt werden (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - (Buchholz 235 § 17 Nr. 1)), wenn - wie § 17 BBesG es vorsieht - aus dienstlicher Veranlassung Aufwendungen entstehen, deren Übernahme dem Beamten nicht zugemutet werden kann, und der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 17 BBesG gehört die Erschwerniszulage (Dienst in ungünstigen Zeiten) zur Besoldung im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG (vgl. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 6 S. 6).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 976/08

    Unterricht am Abendgymnasium - Erschwerniszuschlag

    Der in dieser Vorschrift geregelte Ausschluss der Zulage bezweckt, Doppelleistungen zu vermeiden (BVerwG 8. Juli 1994 - 2 C 4/93 - BVerwGE 96, 227, 230).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

    Eine Aufwandsentschädigung wird neben den Dienstbezügen gewährt, wobei sie der Dienstherr nach den Maßstäben des § 3 Abs. 1 LBesG RP festlegen kann (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 17 BBesG: Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - BVerwGE 96, 227 = Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 6 S. 6).
  • BVerwG, 22.08.1995 - 2 B 80.95

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Vielmehr sind die im vorliegenden Falle aufgeworfenen Rechtsfragen durch die weiteren Urteile des Senats vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 und BVerwG 2 C 23.93 - geklärt.

    In den bereits bezeichneten Urteilen vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 und BVerwG 2 C 23.93 - ist der beschließende Senat davon ausgegangen, daß § 6 Satz 2 Halbs. 2 EZulV im Einklang mit den Vorschriften des Grundgesetzes steht, ohne daß dies weiterer Ausführungen bedurfte.

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93

    Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage

    Die Regelung in § 6 Satz 2 Halbs. 2 EZulV, wonach die Erschwerniszulage (Dienst zu ungünstigen Zeiten) entfällt oder sich verringert, soweit diese Erschwernis durch eine Aufwandsentschädigung (§ 17 BBesG) als mit abgegolten gilt, ist von der Ermächtigungsgrundlage des § 47 Satz 1 BBesG gedeckt (wie Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 6 A 2345/04

    Anspruch auf Gewährung einer Zulage für geleistete Dienste zu ungünstigen Zeiten

    Nach dieser Vorschrift, die durch die Ermächtigungsgrundlage des § 47 Satz 1 des BBesG gedeckt und auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C 4/93 -, in: BVerwGE 96, 227, entfällt oder verringert sich die Zulage, soweit der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als mit abgegolten oder ausgeglichen gilt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 6 A 3526/94

    Gewährung einer besoldungsrechtlichen Aufwandsentschädigung während der Teilnahme

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C 4.93 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1994, 342.
  • OVG Sachsen, 18.12.2000 - 2 B 59/98
    Wie § 1 Abs. 2 und 3 BBesG zu entnehmen ist, gehört eine Aufwandsentschädigung indes nicht zur Besoldung (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.7.1994, BVerwGE 96, 227 [230]).
  • VG Berlin, 24.04.1995 - 28 A 177.92

    Anspruch auf Gewährung von Bewegungsgeld

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht