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   BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95   

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BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95 (https://dejure.org/1997,2139)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1997 - 8 C 42.95 (https://dejure.org/1997,2139)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 8 C 42.95 (https://dejure.org/1997,2139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Erstattung des über die endgültige Beitragsschuld hinausgehenden Teils einer Vorausleistung - Gläubiger des Erstattungsanspruchs - Eigentumswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Gläubiger eines Anspruchs auf Erstattung des Teils einer erbrachten Vorausleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1968 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 294
  • DVBl 1997, 1060
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
    Auf der Grundlage noch des Bundesbaugesetzes, das sich mit Blick auf Vorausleistungen darauf beschränkt hat, in § 133 Abs. 3 Satz 1 zu erlauben, "für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, können Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag verlangt werden, wenn ein Bauvorhaben auf diesem Grundstück genehmigt wird", hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 50 S. 51 (52) und vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 S. 15 (19)) erkannt, bei der Vorausleistung handele es sich ihrem Wesen nach um eine vorläufige Leistung auf den Erschließungsbeitrag, die mit dem später entstehenden Beitrag zu "verrechnen" sei.

    In diesem Zeitpunkt nämlich ist diese Beitragsforderung derart voll als Anspruch ausgestaltet, daß sie geeignet ist, durch die Vorausleistung in deren Umfang getilgt zu werden, so daß damit die der Vorausleistung gesetzlich wesenseigene und von vornherein zugedachte Erfüllungswirkung vollkommen eintritt; diese Erfüllungswirkung war solange aufgeschoben, wie es noch an dem Beitragsanspruch fehlte, zu dessen Erfüllung die Vorausleistung von Anfang an dienen sollte (vgl. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - a.a.O., S. 20, und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 S. 12 (17)).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
    Das Bundesbaugesetz gab - so hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 u. 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 1 (8)) entschieden - keine Handhabe, die es der Gemeinde ermöglichte, die vom Veräußerer erbrachte Vorausleistung zu behalten und später mit der Beitragspflicht des Erwerbers zu verrechnen.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
    In diesem Zeitpunkt nämlich ist diese Beitragsforderung derart voll als Anspruch ausgestaltet, daß sie geeignet ist, durch die Vorausleistung in deren Umfang getilgt zu werden, so daß damit die der Vorausleistung gesetzlich wesenseigene und von vornherein zugedachte Erfüllungswirkung vollkommen eintritt; diese Erfüllungswirkung war solange aufgeschoben, wie es noch an dem Beitragsanspruch fehlte, zu dessen Erfüllung die Vorausleistung von Anfang an dienen sollte (vgl. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - a.a.O., S. 20, und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 S. 12 (17)).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
    Vorausleistungen sind - und insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nach dem Baugesetzbuch nicht von der nach dem Bundesbaugesetz - demjenigen, der sie erbracht hat, zu erstatten, wenn der weitere Geschehensablauf dazu geführt hat, daß für das Grundstück des Vorausleistenden eine endgültige Erschließungsbeitragspflicht nicht entstehen kann (vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 306.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 35 (36) und vom 13. August 1993 - BVerwG 8 C 36.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 67 S. 86 (89)).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
    Vorausleistungen sind - und insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nach dem Baugesetzbuch nicht von der nach dem Bundesbaugesetz - demjenigen, der sie erbracht hat, zu erstatten, wenn der weitere Geschehensablauf dazu geführt hat, daß für das Grundstück des Vorausleistenden eine endgültige Erschließungsbeitragspflicht nicht entstehen kann (vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 306.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 35 (36) und vom 13. August 1993 - BVerwG 8 C 36.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 67 S. 86 (89)).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 26.73

    Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
    Auf der Grundlage noch des Bundesbaugesetzes, das sich mit Blick auf Vorausleistungen darauf beschränkt hat, in § 133 Abs. 3 Satz 1 zu erlauben, "für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, können Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag verlangt werden, wenn ein Bauvorhaben auf diesem Grundstück genehmigt wird", hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 50 S. 51 (52) und vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 S. 15 (19)) erkannt, bei der Vorausleistung handele es sich ihrem Wesen nach um eine vorläufige Leistung auf den Erschließungsbeitrag, die mit dem später entstehenden Beitrag zu "verrechnen" sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Durch die Verrechnungsregelung des § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB soll zugunsten der Gemeinde (seit Inkrafttreten des Baugesetzbuches) die Erstattung einer gezahlten Vorausleistung ausgeschlossen werden, wenn ein Eigentumswechsel nach Erbringung der Vorausleistung und vor Entstehen des endgültigen Beitragsanspruchs stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1997 - 8 C 42.95 -, juris Rn. 17; vgl. dazu auch BT-Drs. 10/4630, S. 116).

    Diese Möglichkeit eröffnet nunmehr § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB, der eine Verrechnung der Vorausleistung mit der endgültigen Beitragsforderung der Gemeinde auch für den Fall anordnet, dass - etwa infolge eines nach Inkrafttreten des Baugesetzbuches am 1. Juli 1987, aber vor Entstehen der gemeindlichen Erschließungsbeitragsforderung eintretenden Eigentumswechsels - "der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist" (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1997 - 8 C 42.95 -, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 5 ZB 17.31905

    Zugang eines zuzustellenden Dokuments durch eine Fotokopie

    Zur Heilung ist nicht erforderlich, dass auch die nachträgliche Kenntniserlangung durch den Adressaten oder Empfangsberechtigten vom Willen der erlassenden Behörde erfasst wird, wenn der Bescheid mit Wissen und Wollen dieser Behörde in der Absicht, Rechtsfolgen auszulösen, aus dem internen Bereich herausgegeben wurde (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 42.95 - juris Rn. 29 m.w.N.), was bereits bei einem Zustellungsversuch der Fall ist.

    Wird eine Bescheidskopie, die einem Dritten, hier dem minderjährigen Kläger, ausgehändigt wurde, nicht an die empfangsberechtigte Person weitergereicht, jedoch einem von der empfangsberechtigten Person bevollmächtigten Rechtsanwalt übergeben, ist die mangelhafte oder fehlende Zustellung durch tatsächliche Bekanntgabe ebenfalls geheilt (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 42.95 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 07.12.2023 - 9 B 16.23
    Hat das Eigentum am Grundstück nach Erbringung der Vorausleistung und vor Entstehen der endgültigen Beitragspflicht gewechselt, wirkt demnach die Tilgung zugunsten des neuen Eigentümers; eine Erstattung der Vorausleistung an den Vorausleistenden ist im Interesse der Gemeinde ausgeschlossen (vgl. in Auseinandersetzung mit der früheren Rechtslage nach dem Bundesbaugesetz BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1997 - 8 C 42.95 - NVwZ 1998, 294 = juris Rn. 17; BT-Drs. 10/4630 S. 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Denn der Bescheid ist in materielle Bestandskraft erwachsen und war auch geeignet, in der Folgezeit seine wesenseigene, ihm von vornherein gesetzlich zugedachte (§ 10 Abs. 8 KAG) Erfüllungswirkung zu entfalten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 05.09.1975, DÖV 1976, 96; Urteil vom 24.01.1997, DVBl. 1997, 1060; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.04.1989 - 2 S 2043/87 -, BWGZ 1990, 281).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 6 ZB 12.1183

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Adressat; BGB-Gesellschaft;

    Das ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die einzig zur Verrechnung der Vorausleistung mit der endgültigen Erschließungsbeitragsforderung der Gemeinde dient (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1997 - 8 C 42.95 - NVwZ 1998, 294).

    Das Verwaltungsgericht hat in der angegriffenen Entscheidung keinen tragenden Rechts- oder Tatsachensatz aufgestellt, mit dem es von einem in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1997 - 8 C 42.95 - (NVwZ 1998, 294/295) in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten und entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz abweicht.

  • VG Oldenburg, 26.06.2003 - 1 B 3569/02

    Abschnittsbildung; Erschließungsanlage; Planabweichung; Planunterschreitung;

    (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1997 - 8 C 42/95 - NVwZ 1998, S. 294; und vom 16. September 1981 - 8 C 1. und 2.81 -, BVerwGE 64, 67, Hessischer VGH, Urteil vom 14. September 1995 - 5 UE 260/93 - juris).

    (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1996 - 8 C 14/94 - NVwZ-RR 1996, S.465, und vom 24. Januar 1997 - 8 C 42/95 - NVwZ 1998, S. 294).

  • VG Augsburg, 15.05.2014 - Au 2 K 13.1281

    Anspruch auf Erstattung einer aufgrund notarvertraglicher Vereinbarung gezahlten

    Da im vorliegenden Fall - das Eigentum an dem beitragspflichtigen Grundstück ging vor dem 1. Juli 1987 vom Kläger auf den Ersteher über - die alte Rechtslage fort galt, war eine Anrechnung der vom Kläger erbrachten Vorausleistung auf die Beitragspflicht des Erwerbers nach der durch das Inkrafttreten des BauGB zum 1. Juli 1987 neu geschaffenen Rechtslage ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1997 - 8 C 42.95 - NVwZ 1998, 294; BayVGH, B.v. 1.8.2013, a.a.O.; B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 44).
  • VGH Hessen, 08.09.2011 - 5 A 1197/11

    Kommunalabgabenrecht: Aufhebung eines endgültigen Heranziehungsbescheides ex nunc

    Doch hat das Bundesverwaltungsgericht seine hierzu ergangene Rechtsprechung im Erschließungsbeitragsrecht auch unter der Abgabenordnung und mithin auch nach Einführung der Festsetzungsverjährung beibehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1997 - 8 C 42/95 -, HSGZ 1997, 287 = NVwZ 1998, 294 und Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14/94 -, KStZ 1997, 77).
  • VG Münster, 27.04.2011 - 3 K 1885/10

    Für den Zeitraum der Unwirksamkeit eines Jagdscheins darf keine Jagdabgabe

    BVerwG, Urteil vom 24.1.1997 - 8 C 42.95 -, NVwZ 1998, 294 = juris, Rdn. 12 und OVG NRW, Urteil vom 20.9.1991 - 3 A 1953/87 -, juris, Rdn. 6 (jeweils zur Erstattung von Vorausleistungen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB); Bay. VGH, Beschluss vom 7.6.2010 - 20 ZB 10.513 -, juris, Rdn. 4 f. (zur Rückzahlung von Vorausleistungen nach einer Entwässerungssatzung); Nds. OVG, Beschluss vom 18.6.2008 - 9 LA 51/07 -, juris, Rdn. 4 (zur Erstattung von Zweitwohnungssteuer); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7.9.2005 - 10 K 1220/04 -, juris, Rdn. 19 f. (zur Erstattung von Baugenehmigungsgebühren); VG Münster, Urteil vom 15.10.1976 - 1 K 25/76 -, RdL 1979, 286 (zur Jagdabgabe).
  • VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480

    Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt

    Diesen Erstattungsbetrag hätte der Beklagte durch einen Erstattungsbescheid festsetzen müssen (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a KAG i.V.m. § 218 Abs. 2 A 1977 (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1997 - 8 C 42.95).
  • VGH Bayern, 03.04.2012 - 6 ZB 11.1919

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; maßgeblicher Zeitpunkt; Verrechnung

  • VG Koblenz, 30.03.2009 - 4 K 694/08

    Erschließungsbeitragsrecht - Vorausleistung

  • VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11

    Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.515

    Rückzahlung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage,

  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98

    Vorliegen eines Darlehensrückzahlungsanspruches; Anwendungsbereich des

  • VG Stuttgart, 19.01.2007 - 2 K 1914/06

    Verjährung im Zusammenhang eines Erstattungsanspruchs im

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.513

    Rückzahlung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage,

  • VG Bayreuth, 14.03.2019 - B 4 K 17.716

    Erstattung einer Vorauszahlung auf einen Herstellungs-/Verbesserungsbeitrag

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 6 ZB 12.1776

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Entstehen der endgültigen Beitragspflicht;

  • VG Regensburg, 25.02.2021 - RN 11 K 20.269

    Gemeinde, Bescheid, Beitragspflicht, Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage,

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.514

    Verzinsung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage,

  • VG Würzburg, 20.01.2010 - W 2 K 09.473

    Allgemeine Leistungsklage; Zulässigkeit; Rechtsschutzinteresse

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