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   BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97   

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BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97 (https://dejure.org/1997,367)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 2 A 1.97 (https://dejure.org/1997,367)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 2 A 1.97 (https://dejure.org/1997,367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Dienstliche Beurteilung von Beamten - Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen Verhältnisses der Noten als Konkretisierung ihres Inhalts - Unterschiedliche Systeme für Beamte und Soldaten - Hinweis auf mögliche Verschlechterung - Besorgnis der Befangenheit des ...

  • Judicialis

    BLV § 40; ; BLV § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV ( Bundeslaufbahnverordnung ) § 40 § 41
    Beamtenrecht - Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn, Gerichtliche Überprüfung dienstlicher Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 638
 
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Auch im Falle einer tatsächlichen Verschlechterung - bezogen auf die jeweils angewandten Maßstäbe - besteht eine Pflicht zu solchen Hinweisen jedenfalls grundsätzlich nicht (vgl. Urteil des Senats vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 28.83 - ).

    Indessen bedarf dies keiner näheren Erörterung, weil selbst bei Verletzung einer ausnahmsweise gegebenen Hinweispflicht die dienstliche Beurteilung dem tatsächlich im Beurteilungszeitraum vorhandenen Leistungsstand des Klägers zu entsprechen hätte (vgl. Urteil vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 28.83 - ).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Dienstherr durch die Angabe eines insgesamt erwarteten anteiligen Verhältnisses der Noten deren von ihm gewollten Inhalt konkretisiert (in Anschluß an Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ).

    Durch solche Richtsätze verdeutlicht und konkretisiert der Dienstherr für die Praxis den Aussagegehalt, den er den einzelnen, in der Notenskala verbal kurz umschriebenen Noten des Gesamturteils beilegen will (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ; vgl. heute auch § 41 a BLV).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Durch die Konkretisierung des Beurteilungsmaßstabs erleichtert der Dienstherr den bei Auswahlentscheidungen anzustellenden Vergleich zwischen mehreren nach denselben Bestimmungen beurteilten Beamten - u.a. auch dadurch, daß er einer zuweilen beklagten Tendenz entgegenwirkt, schon die Leistungen des großen Durchschnitts der beurteilten Beamten mit überdurchschnittlich klingenden Notenbezeichnungen und dadurch mißverständlich zu kennzeichnen (vgl. zur Änderung des Noteninhalts durch eine vom Vorschriftengeber hingenommene abweichende Verwaltungspraxis Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - ).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95

    Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zur Verhinderung der anderweitigen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Allerdings führt dies zu der Notwendigkeit, in Konkurrenzsituationen die Unterschiedlichkeit der Beurteilungssysteme in den wertenden Vergleich der Bewerber einzubeziehen, insbesondere erzielte Noten nicht ohne Gewichtung gemäß den Beurteilungssystemen und ihrer tatsächlichen Handhabung in Vergleich zu setzen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 VR 2.95 - und Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 2 A 3.96 -, beide zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangen).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar (u.a. BVerwGE 60, 245; Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - ; Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - ).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar (u.a. BVerwGE 60, 245; Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - ; Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Die dienstliche Beurteilung eines Beamten ist nicht schon wegen einer aus der subjektiven Sicht des Beurteilten begründeten Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers rechtswidrig, sondern nur im Fall dessen tatsächlicher Befangenheit (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 ).
  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Allerdings führt dies zu der Notwendigkeit, in Konkurrenzsituationen die Unterschiedlichkeit der Beurteilungssysteme in den wertenden Vergleich der Bewerber einzubeziehen, insbesondere erzielte Noten nicht ohne Gewichtung gemäß den Beurteilungssystemen und ihrer tatsächlichen Handhabung in Vergleich zu setzen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 VR 2.95 - und Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 2 A 3.96 -, beide zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangen).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar (u.a. BVerwGE 60, 245; Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - ; Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - ).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Die dienstliche Beurteilung muss den im Beurteilungszeitraum tatsächlich vorhandenen Leistungsstand des Beamten bewerten (Urteile vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8, S. 15 - und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17, S. 4.); sie darf einen bestimmten Tätigkeitsbereich nicht deshalb ausklammern, weil der Beamte die damit verbundenen Aufgaben erst seit kurzer Zeit wahrnimmt und bisher nur geringe Erfahrung sammeln konnte oder für ihre ordnungsgemäße Erfüllung einer bestimmten Vorbereitung bedarf.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Das Gericht kann folglich kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr; z.B. Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17 m.w.N.).

    Dadurch werden die Beurteiler nicht angehalten, die Note unter Heranziehung sachwidriger Erwägungen zu bilden (stRspr, vgl. Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 16; Urteile vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - a.a.O. m.w.N. und vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 15).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Dies ist bereits vom Ansatz her abwegig, was sich schon darin zeigt, dass gemäß VwV-LK-Beurt ein Richtwert festgesetzt worden ist, nach dem bei den Beurteilungen auch unter Berücksichtigung der Einzelfallgerechtigkeit davon ausgegangen werden soll, dass Gesamturteile von 3, 0 bis 5, 0 Punkten in etwa an 60 Prozent der Beurteilten derselben Vergleichsgruppe vergeben werden sollen (zur Zulässigkeit derartiger Richtwerte in Beurteilungsrichtlinien vgl. BVerwG 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356; 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - DVBl. 1998, 638 zur Festlegung einer Quote von 80 Prozent durchschnittlicher Bewertungen).
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