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   VGH Bayern, 22.12.1999 - 7 N 98.3333   

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https://dejure.org/1999,7748
VGH Bayern, 22.12.1999 - 7 N 98.3333 (https://dejure.org/1999,7748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.1999 - 7 N 98.3333 (https://dejure.org/1999,7748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 7 N 98.3333 (https://dejure.org/1999,7748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 709
  • ZUM 2000, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Schleswig, 29.08.2012 - 1 A 31/12

    Verwaltungsgericht Schleswig weist Klage gegen Schließung einer Nerztierfarm ab

    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur (z.B. BayVGH, Urt. v. 22. Dezember 1999 - 7 N 98.3333 - Rn 43, zitiert nach juris; Gerhard, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, 22. EL 2011, § 47 Rn 111 m.w.N.) anerkannt, dass eine Rechtsnorm nachträglich unwirksam werden kann (sog. Geltungsverlust), und insoweit auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist.
  • VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00
    gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 1999 Az. 7 N 98.3333.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Normenkontrollurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 1999 Az. 7 N 98.3333, mit dem § 9 Abs. 3 der Satzung der Beschwerdeführerin über die Nutzung von Hörfunkfrequenzen nach dem Bayerischen Mediengesetz (Hörfunksatzung -HFS) vom 9. Oktober 1998 (StAnz Nr. 42 S. 20), geändert durch Satzung vom 1. März 1999 (StAnz Nr. 9 S. 1), für nichtig erklärt wurde.

  • BVerwG, 03.07.2000 - 6 BN 1.00

    Frequenzsplitting im Hörfunkbereich

    VGH München vom 22.12.1999 - Az.: VGH 7 N 98.3333 -.

    BVerwG 6 BN 1.00 VGH 7 N 98.3333.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02

    Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum

    In Ansehung des - auch einen Beurteilungsspielraum begrenzenden - verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss sich die Entscheidung der Antragsgegnerin deshalb zusätzlich daran messen lassen, ob die Position der Antragstellerin als Trägerin der Rundfunkfreiheit bei der Auswahlentscheidung hinreichende Beachtung erfahren hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.06.2002 - 7 CE 02.899 -, juris; Urteil vom 22.12.1999, DVBl. 2000, 709, 711).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum

    In Ansehung des - auch einen Beurteilungsspielraum begrenzenden - verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss sich die Entscheidung der Antragsgegnerin deshalb zusätzlich daran messen lassen, ob die Position der Antragstellerin als Trägerin der Rundfunkfreiheit bei der Auswahlentscheidung hinreichende Beachtung erfahren hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.06.2002 - 7 CE 02.899 -, juris; Urteil vom 22.12.1999, DVBl. 2000, 709, 711).".
  • OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00

    Haftung des Vertreibers ausländischer Zeitschrift - Umfang des

    Dem steht nicht entgegen, daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 22.12.1999 eine Entscheidung erlassen hat, wonach § 9 Abs. 3 der Satzung über die Nutzung der Hörfunkfrequenzen nichtig ist (Az 7 N 98.3333, ZUM 2000, 335).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02

    Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im

    In Ansehung des - auch einen Beurteilungsspielraum begrenzenden - verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss sich die Entscheidung der Antragsgegnerin deshalb zusätzlich daran messen lassen, ob die Position der Antragstellerin als Trägerin der Rundfunkfreiheit bei der Auswahlentscheidung hinreichende Beachtung erfahren hat (vgl. Bayerischer VGH , Beschluss vom 04.06.2002 - 7 CE 02.899 -, [...]; Urteil vom 22.12.1999, DVBl. 2000, 709, 711).
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