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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2000 - 21 A 2891/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2000 - 21 A 2891/99 (https://dejure.org/2000,5042)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.11.2000 - 21 A 2891/99 (https://dejure.org/2000,5042)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. November 2000 - 21 A 2891/99 (https://dejure.org/2000,5042)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 725
  • DVBl 2001, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Als von der Wahrnehmung der Aufgabe des Abfallbeauftragten ausgeschlossener "zuständiger Betriebsleiter" ist aber nur derjenige anzusehen, der im Rahmen des ihm von der Geschäftsführung zugewiesenen Zuständigkeitsbereichs nicht nur bestimmte Betriebsabläufe der Anlage zu überwachen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Entscheidungen zu treffen hat, sondern ausschließlich der für den Betrieb Verantwortliche, dem insoweit also die "letzte unternehmerische Entscheidungsbefugnis" zukommt (vgl. OVG Münster 14. November 2000 - 21 A 2891/99 - NVwZ-RR 2001, 725, 727; Hansmann in Landmann/Rohmer § 55 BImSchG Rn. 11 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Ob dies bereits daraus folgt, dass die TA-Lärm im Rahmen der Summenbetrachtung die Geräusche solcher Anlagen grundsätzlich ausklammert, die vom Anwendungsbereich der TA-Lärm ausgenommen sind (vgl. Ziff. 2.4 TA-Lärm und hierzu Schulze-Fielitz, Die neue TA-Lärm, DVBl. 1999, 65, 69; Kutscheidt, Die Neufassung der TA-Lärm, NVwZ 1999, 577, 582), hierzu auch der nach der 16. BundesimmissionsschutzV zu beurteilende Verkehrslärm rechnet (kritisch hierzu OVG Berlin, Urteil vom 18.07.2001 - 2 S 1.01 -, NVwZ-RR 2001, 725) und demnach eine Vorbelastung durch Verkehrslärm von vornherein nicht weiter schutzmindernd berücksichtigt werden dürfte (vgl. hierzu auch Kutscheidt, a.a.O., S. 582), kann dahinstehen.
  • VG Düsseldorf, 13.01.2004 - 17 K 6863/02
    Trotz seines prognostischen Elements handelt es sich beim Tatbestandsmerkmal der Bedenken gegen die Zuverlässigkeit um einen unbestimmten Rechtsbegriff (ohne Beurteilungsspielraum der Verwaltung), welcher der vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. November 1967 - I C 43.67, in: BVerwGE 28, 202 (209 f.) zu § 35 GewO; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. November 2000 - 21 A 2891/99, in: NVwZ-RR 2001, 725 (726) zu §§ 55 Abs. 2 S. 1, 58c I Bundes-Immissionsschutzgesetz.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7161
OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99 (https://dejure.org/2000,7161)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.09.2000 - 7 C 10088/99 (https://dejure.org/2000,7161)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 2000 - 7 C 10088/99 (https://dejure.org/2000,7161)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Wenn der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93.OVG -) für den Fall einer Genehmigung der zivilen Mitbenutzung militärischer Flugplätze gefordert hat, dass für die Rechtmäßigkeit der Erteilung der Betriebsänderungsgenehmigung nachgewiesen ist, dass der Betreiber als Grundlage für den zivilen Betrieb entsprechende legale Anlagen vorhält und unterhält, ist im Allgemeinen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Änderungsgenehmigung nicht von Belang, wie die einem gesonderten rechtlichen Regime der Flugsicherung unterliegende Kapazität des Luftraums bewirtschaftet wird.

    In der Rechtsprechung des Senats (7 C 11843/93.OVG, Urteil vom 1. Juli 1997, Umdruck S. 89 f.) ist auch anerkannt, dass die planerische Rechtfertigung bei der Umwidmung eines bisher nur militärisch genutzten Flughafens erleichtert sein kann, insbesondere insoweit, als bei entsprechendem Bedarf nicht gesondert von Bedeutung ist, ob dieser Bedarf gerade an dem betreffenden Standort am besten befriedigt werden könne.

    Die Landesregierung hat seinerzeit im Verfahren des Flughafens Hahn insoweit im Hinblick auf die planerischen Erwägungen angegeben, dass sie ein Projekt vergleichbarer Art wie Hahn lediglich an einem Standort zu schaffen wünsche und aufgrund umfangreicher gutachterlicher Untersuchungen der Prognos AG jenen Standort ausgewählt habe (Urteil des Senats vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, S. 101).

    Das Gutachten, das Bestandteil der vor dem Senat beigezogenen Gerichtsakten in dem Verfahren 7 C 11843/93.OVG - Blatt 1011 f. - ist, befasst sich mit der Aufgabenstellung (dort S. 4), den Nachweis der Chancen entsprechender Marktsektoren und der aussichtsreichen Standorte (unter den 8 in Frage kommenden Flugplätzen) für einen Flughafen in Rheinland-Pfalz aufzuzeigen.

    Im Hinblick auf die Rechtfertigung von Nachtflugbetrieb hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, Umdruck S. 130, 131, ausgeführt:.

    Zu den einschlägigen Abwägungsmaßstäben hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, S. 103, ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Soweit die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behebbar sind, ist lediglich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung und deren Nichtvollziehbarkeit festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, DVBl. 1996, 907).

    Zwar kommt für die Behebung von Ermittlungs- und Bewertungsfehlern grundsätzlich ein "ergänzendes Verfahren" in Betracht (vgl. BayVGH UPR 1994, 194), dies gilt aber nicht für Fehler solcher Art und Schwere, dass die Planung von vornherein in Frage gestellt ist (BVerwGE 100, 370, 373).

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Da in diesen Fällen eine Planfeststellung nicht folgt, hat die Genehmigung den Charakter einer planerischen Entscheidung und unterliegt dem Erfordernis der Planrechtfertigung sowie dem Gebot der gerechten Abwägung (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

    Die vorliegende Genehmigung stellt sich als planerische Entscheidung dar, weil keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Ist Letzteres der Fall, hat der Betroffene nur einen im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Anspruch auf Ergänzung der Entscheidung (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

    Anderes gilt nur, wenn durch die Planergänzung zugleich die Plankonzeption berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer andersartigen Planung bestünde, wobei insoweit auf die Sicht der Behörde abzustellen ist (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Da in diesen Fällen eine Planfeststellung nicht folgt, hat die Genehmigung den Charakter einer planerischen Entscheidung und unterliegt dem Erfordernis der Planrechtfertigung sowie dem Gebot der gerechten Abwägung (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

    Die vorliegende Genehmigung stellt sich als planerische Entscheidung dar, weil keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Da in diesen Fällen eine Planfeststellung nicht folgt, hat die Genehmigung den Charakter einer planerischen Entscheidung und unterliegt dem Erfordernis der Planrechtfertigung sowie dem Gebot der gerechten Abwägung (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

    Die vorliegende Genehmigung stellt sich als planerische Entscheidung dar, weil keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tagesbelastung- durch den militärischen Flugverkehr wegen der Lautheit der Ereignisse beachtlich ist und sich die Frage aufdrängt, ob einer dermaßen vorbelasteten Bevölkerung die Ausweitung des Flugverkehrs insbesondere in den Ruhezeiten, des nachts und an Wochenenden zugemutet werden kann, wenn demgegenüber die planerische Rechtfertigung und das Bedürfnis für einen solchen Verkehr - wie bei der allgemeinen Luftfahrt und Freizeit- und Hobbyflügen - äußerst schwach sind (zu dem für die Bewertung besonderen Umstand, dass "vermeidbare" Geräusche als besonders belästigend angesehen werden: BVerwGE 88, 143).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Dies entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Bestandsschutzes (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 667).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Insoweit sind im Genehmigungsverfahren in einem Mindestmaß entsprechende gesicherte Bedarfsfeststellungen erforderlich (zum Erfordernis fachgerechter Prognose vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1991, 129, 131; 1991, 601, 609).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Insoweit sind im Genehmigungsverfahren in einem Mindestmaß entsprechende gesicherte Bedarfsfeststellungen erforderlich (zum Erfordernis fachgerechter Prognose vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1991, 129, 131; 1991, 601, 609).
  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Insbesondere im Bitburg-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 11.7.2001, DVBl 2001, 1848 ff.) stand keine enteignungsrechtliche Vorwirkung der Planung an, vielmehr war Streitgegenstand eine reine Lärmbetroffenheit der Kläger, die kein enteignungsrelevantes Maß erreichte (vgl. dazu auch die Vorinstanz, OVG Koblenz, Urteil vom 26.9.2000, 7 C 10088/99, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    In dieser Entscheidung, die den Fall der Genehmigung eines Verkehrslandeplatzes auf dem NATO-Reserveflugplatz Bitburg betrifft, ist das BVerwG der Auffassung der Vorinstanz (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.2000 - 7 C 10088/99 - DVBl. 2001, 408 (LS)), auf die sich die Kläger berufen, ausdrücklich entgegengetreten, auch bei der Umwandlung von Militärflugplätzen müsse trotz geringerer Anforderungen hinsichtlich einer optimalen Standortplanung die Befriedigung von Verkehrsbedürfnissen der zivilen Luftfahrt in einem Mindestmaß nachgewiesen werden.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2000 - 10a D 8/00.NE   

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https://dejure.org/2000,2532
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2000 - 10a D 8/00.NE (https://dejure.org/2000,2532)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.2000 - 10a D 8/00.NE (https://dejure.org/2000,2532)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2000 - 10a D 8/00.NE (https://dejure.org/2000,2532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zufügung von landwirtschaftlichen Freiflächen zur Bebauung im Rahmen eines Bebauungsplans; Errichtung eines zusätzlichen Schweinestalles mit 300 Liegeplätzen unter Beachtung der Einhaltung der Grenzwerte bezüglich Geruchsimmissionen

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Ermittlung und Bewertung von Geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliche Tierhaltung; Nichtberücksichtigung eines von mehreren erholten Sachverständigengutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 408 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2000 - 10a D 8/00
    Ob die Gemeinde ihm den Vorrang vor einer störungsanfälligen baulichen Nutzung der Umgebung einräumt, hängt von dem Gewicht ab, das sie ihm im Rahmen der städtebaulichen Ordnung des Gemeindegebiets beimisst, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 - BRS 55 Nr. 175.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993, a.a.O..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - 22 B 95.4078 -, Gew- Arch 1996, 437 f.; OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 10 B 2939/97 -, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 7 A 258/96 -, Urteil vom 27. August 1999 - 10 A 1329/97 - zur Bedeutung der GIRL, Nds. OVG, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7648/95 -, BRS 59 Nr. 83.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - 10a D 139/98

    Verwaltungsprozessrecht:

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2000 - 10a D 8/00
    vgl. BVerwG Urteil vom 16. April 1971 - IV C 66.67 -, BRS 24 Nr. 166 = DVBl. 1971, 746, Beschluss vom 10. November 1998 - 4 BN 44/98 -, BRS 60 Nr. 3 = NVwZ-RR 1999, 423, Beschluss vom 5. September 2000 - 4 B 56/00 - und OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2000 - 10a D 139/98.NE -, zur Veröffentlichung vorgesehen.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2000 - 10a D 139/98.NE - m.w.N.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2000 - 10a D 8/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - 4 C 53.76 -, BRS 33 Nr. 66, HessVGH, Beschluss vom 16. März 1995 - 3 TG 50/95 -, BRS 57 Nr. 216 = RdL 1996, 333 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2002 - 10a D 133/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175; Bay VGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - 22 B 95.4078 -, GewArch 1996, 437 f.; OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 10 B 2939/97 -, Urteile vom 19. Dezember 1997 - 7 A 258/96 -, vom 27. August 1999 - 10 A 1329/97 -, vom 25. September 2000 - 10a D 8/00.NE -, BRS 63 Nr. 7, und vom 23. Oktober 2001 - 10a D 123/99.NE - zur Bedeutung der GIRL Nds.OVG, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7648/95 -, BRS 59 Nr. 83.

    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen - auch im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens - ist damit sowohl die GIRL als auch die VDI-Richtlinie 3471 geeignet, ohne dass ein Vorrang zu Gunsten eines dieser Regelwerke bestünde, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2001 - 10 A 4486/00 - und Urteil vom 25. September 2000 - 10a D 8/00.NE -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 1993 - 4 B 151.93 -, BRS 55 Nr. 165; OVG NRW, Urteil vom 25. September 2000 - 10a D 8/00.NE -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Sie enthält in Abhängigkeit von der Bestandsgröße und weiteren Einflussfaktoren eine Abstandsregelung, die u.a. danach differenziert, ob ein Wohnbauvorhaben in einem dörflich geprägten Gebiet bzw. im Außenbereich oder in einem sonstigen Baugebiet verwirklicht werden soll (vgl. zu näheren Einzelheiten: OVG Münster, Urt. vom 25.9.2000 - 10 a D 8/00.NE -, RdL 2001, 64).

    In jüngster Zeit gibt es verstärkt Tendenzen, die GIRL als Hilfsmittel für die Ermittlung von Geruchsbelästigungen zu akzeptieren (vgl. OVG Münster, Urt. vom 25.9.2000 - 10 a D 8/00 - NE, a. a. O.; BGH, Urteil vom 26.6.2001 - III ZR 313/99 -, DVBl 2001, 1435; OLG Karlsruhe, Urt. vom 9.5.2001 - 6 U 223/00 -, NJW-RR 2001, 1236).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 10a D 123/99

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Ermöglichung einer Wohnbebauung in der Nähe

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. September 2000 - 10a D 8/00.NE - NWVBl 2001, 185 ff. = Rdl 2001, 64 ff = Agrarrecht 2001, S. 297.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. September 2000 - 10a D 8/00.NE -, a.a.O.

    Da für die Ermittlung und Bewertung von Geruchsbelästigungen keine untergesetzlichen Rechtsvorschriften bestehen, können zwar grundsätzlich Rückschlüsse aus der GIRL auf die Erheblichkeit der Belästigung durch Geruchsimmissionen im Rahmen der Beurteilung nach § 22 BImSchG gezogen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993, a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 25. September 2000 - 10a D 8/00.NE -a.a.O., m.w.N., doch erlaubt es die vom Rat in Auftrag gegebene Geruchsimmissionsprognose nicht, die für das Plangebiet und die vorhandene Wohnbebauung errechneten Immissionswerte den einzelnen Emittenten zuzuordnen.

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99   

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https://dejure.org/2000,12561
OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99 (https://dejure.org/2000,12561)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.09.2000 - 7 C 10154/99 (https://dejure.org/2000,12561)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 2000 - 7 C 10154/99 (https://dejure.org/2000,12561)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 408 (Ls.)
 
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  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Die abstrakte Möglichkeit einer irgendwie gearteten Beeinflussung künftiger Möglichkeiten der gemeindlichen Planung reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus (vgl. BVerwG, UPR 1994, 32; 1996, 337; BVerwGE 56, 110, 135; 74, 124, 132).

    Den Gemeinden steht unabhängig von ihrer materiellen Betroffenheit in ihren Selbstverwaltungsrechten infolge ihrer Planungshoheit in jedem Genehmigungsverfahren ein formelles (im Falle nachfolgender Planfeststellung "vorgezogenes") Beteiligungsrecht hinsichtlich des Verfahrens zu (vgl. BVerwGE 56, 110 sowie BVerwG, Urteil vom 20. November 1987, NVwZ 1988, 731).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Die abstrakte Möglichkeit einer irgendwie gearteten Beeinflussung künftiger Möglichkeiten der gemeindlichen Planung reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus (vgl. BVerwG, UPR 1994, 32; 1996, 337; BVerwGE 56, 110, 135; 74, 124, 132).

    Außerhalb der Geltendmachung der Beeinträchtigung von konkreten Planungsabsichten kann für die Gemeinde die Klagebefugnis aus der Planungshoheit nur noch in den Fällen begründet werden, in denen wesentliche Teile des Gemeindegebiets durch das Fachplanungsvorhaben einer gemeindlichen Planung gänzlich entzogen werden (BVerwGE 74, 124, 132) bzw. das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon nachhaltig betroffen wären und die Entwicklung der Gemeinde davon beeinflusst würde (BVerwG, UPR 1996, 443).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Soweit daneben die Klagebefugnis einer Gemeinde - auch der Verbandsgemeinde - auf die Betroffenheit eigener Einrichtungen (BVerwG NVwZ 1988, 1122, 1324) bzw. von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken gestützt werden kann (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 1997, 904, 905, Urteil vom 12. Januar 1996; Urteil vom 24. November 1994, DVBl. 1995, 238, 241; Urteil vom 27. März 1992, DVBl. 1992, 1233), fehlt es hier für die Zulässigkeit der Klage bereits an der erforderlichen Substantiierung und Darlegung der Möglichkeiten einer Rechtsverletzung.

    Der Belang ist zu unbenannt und zu vage, als dass er sich einem rechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht zuordnen ließe (vgl. BVerwG NVwZ 1997, 904, 905 zu dem ähnlich vagen Belang der "Wirtschaftsstruktur"); soweit sich die Fremdenverkehrsbelange in schutzwürdigen Bauleitplänen niederschlagen, wäre auch insoweit die Zuständigkeit der Ortsgemeinden gegeben.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Die abstrakte Möglichkeit einer irgendwie gearteten Beeinflussung künftiger Möglichkeiten der gemeindlichen Planung reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus (vgl. BVerwG, UPR 1994, 32; 1996, 337; BVerwGE 56, 110, 135; 74, 124, 132).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Soweit daneben die Klagebefugnis einer Gemeinde - auch der Verbandsgemeinde - auf die Betroffenheit eigener Einrichtungen (BVerwG NVwZ 1988, 1122, 1324) bzw. von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken gestützt werden kann (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 1997, 904, 905, Urteil vom 12. Januar 1996; Urteil vom 24. November 1994, DVBl. 1995, 238, 241; Urteil vom 27. März 1992, DVBl. 1992, 1233), fehlt es hier für die Zulässigkeit der Klage bereits an der erforderlichen Substantiierung und Darlegung der Möglichkeiten einer Rechtsverletzung.
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Soweit daneben die Klagebefugnis einer Gemeinde - auch der Verbandsgemeinde - auf die Betroffenheit eigener Einrichtungen (BVerwG NVwZ 1988, 1122, 1324) bzw. von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken gestützt werden kann (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 1997, 904, 905, Urteil vom 12. Januar 1996; Urteil vom 24. November 1994, DVBl. 1995, 238, 241; Urteil vom 27. März 1992, DVBl. 1992, 1233), fehlt es hier für die Zulässigkeit der Klage bereits an der erforderlichen Substantiierung und Darlegung der Möglichkeiten einer Rechtsverletzung.
  • BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Außerhalb der Geltendmachung der Beeinträchtigung von konkreten Planungsabsichten kann für die Gemeinde die Klagebefugnis aus der Planungshoheit nur noch in den Fällen begründet werden, in denen wesentliche Teile des Gemeindegebiets durch das Fachplanungsvorhaben einer gemeindlichen Planung gänzlich entzogen werden (BVerwGE 74, 124, 132) bzw. das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon nachhaltig betroffen wären und die Entwicklung der Gemeinde davon beeinflusst würde (BVerwG, UPR 1996, 443).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Die abstrakte Möglichkeit einer irgendwie gearteten Beeinflussung künftiger Möglichkeiten der gemeindlichen Planung reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus (vgl. BVerwG, UPR 1994, 32; 1996, 337; BVerwGE 56, 110, 135; 74, 124, 132).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Soweit daneben die Klagebefugnis einer Gemeinde - auch der Verbandsgemeinde - auf die Betroffenheit eigener Einrichtungen (BVerwG NVwZ 1988, 1122, 1324) bzw. von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken gestützt werden kann (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 1997, 904, 905, Urteil vom 12. Januar 1996; Urteil vom 24. November 1994, DVBl. 1995, 238, 241; Urteil vom 27. März 1992, DVBl. 1992, 1233), fehlt es hier für die Zulässigkeit der Klage bereits an der erforderlichen Substantiierung und Darlegung der Möglichkeiten einer Rechtsverletzung.
  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Den Gemeinden steht unabhängig von ihrer materiellen Betroffenheit in ihren Selbstverwaltungsrechten infolge ihrer Planungshoheit in jedem Genehmigungsverfahren ein formelles (im Falle nachfolgender Planfeststellung "vorgezogenes") Beteiligungsrecht hinsichtlich des Verfahrens zu (vgl. BVerwGE 56, 110 sowie BVerwG, Urteil vom 20. November 1987, NVwZ 1988, 731).
  • BVerwG, 13.09.1993 - 4 B 68.93

    Unterlassungsklage einer Gemeinde gegen die Wiederaufnahme eines zivilen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98

    Zulassung der Nassauskiesung durch die Fachbehörde; Anderslautender

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Rechtsprechung
   VG München, 13.11.2000 - M 1 K 96.1078   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17451
VG München, 13.11.2000 - M 1 K 96.1078 (https://dejure.org/2000,17451)
VG München, Entscheidung vom 13.11.2000 - M 1 K 96.1078 (https://dejure.org/2000,17451)
VG München, Entscheidung vom 13. November 2000 - M 1 K 96.1078 (https://dejure.org/2000,17451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 461
  • DVBl 2001, 408 (Ls.)
 
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