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   BezG Erfurt, 08.03.1991 - BZR 157/90   

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BezG Erfurt, 08.03.1991 - BZR 157/90 (https://dejure.org/1991,8742)
BezG Erfurt, Entscheidung vom 08.03.1991 - BZR 157/90 (https://dejure.org/1991,8742)
BezG Erfurt, Entscheidung vom 08. März 1991 - BZR 157/90 (https://dejure.org/1991,8742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DtZ 1991, 252
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Der Unterlassungsanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden (vgl. KG, a.a.O.; BezG Erfurt, DtZ 1991, S. 252; Kohler, NJW 1991, S. 465 [470]).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Der dieser Verpflichtung korrespondierende Unterlassungsanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden (vgl. BezG Erfurt, DtZ 1991, S. 252; KG, DtZ 1991, S. 191; Kohler, NJW 1991, S. 465 (470)).
  • BVerfG, 25.05.1992 - 1 BvR 1914/91

    Verfassungsbeschwerde gegen Hoheitsakt der DDR - Subsidiarität der

    Im Falle einer zwischenzeitlichen Gefährdung des Rückübertragungsanspruchs hat das Kammergericht - im Einklang mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung (vgl. BezG Erfurt, DtZ 1991, S. 252; KG, DtZ 1991, S. 191; Kohler, NJW 1991, S. 465 [470]) - eine Sicherung im Wege eines Verfügungs- und Belastungsverbots (vgl. § 3 Abs. 3 VermG) in Betracht gezogen.
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