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KG, 09.03.1992 - 2 U 4315/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DtZ 1992, 358
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95
Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland
Es bedarf auch keiner abschließenden Entscheidung, ob die Regelung in § 78 Abs. 1 VertragsG, wonach die Partner den Wirtschaftsvertrag zu ändern oder aufzuheben haben, wenn dies "im gesellschaftlichen Interesse" notwendig ist, generell in jeder darunter subsumierbaren Fallkonstellation mit der durch den Vertrag über die Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 (GBl. DDR I 332 ff. = BGBl. II 537 ff.) am 1. Juli 1990 in Kraft getretenen Rechts- und Wirtschaftsverfassungsordnung zu vereinbaren ist (verneinend KG DtZ 1992, 358;… Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., 1993, S. 235). - BGH, 11.10.1994 - X ZR 78/92
Umstellung eines Anspruchs nach VertragsG -DDR nach der Wirtschafts- und …
Dabei bedarf keiner vertieften Erörterung, ob die in § 78 Abs. 1 VG bestimmte Verpflichtung zur Aufhebung des Vertrages bei Vorliegen eines entsprechenden "gesellschaftlichen Interesses" in der Definition der Vorschrift generell mit dieser Rechts- und Wirtschaftsverfassungsordnung zu vereinbaren ist (verneinend KG, DtZ 1992, 358;… Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl. 1993, S. 235).