Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.05.1993 - 3 U 148/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1993, 756
- DtZ 1993, 349
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13 Als Ergebnis hiervon kann die Leistungspflicht bei überobligationsmäßigen Belastungen des Unterlassungsschuldners entfallen bzw. diese der besonderen Situation über eine Aufbrauchfrist anzupassen sein (…Burkhardt, a.a.O. Kap. 12, Rn. 99 f.; Kammer, Urteil vom 4.8.2010 - Az. 28 O 636/09; Kammer, NJOZ 2010, 445; OLG Hamburg, DtZ 1993, 349).
- LG Hamburg, 19.05.1995 - 324 O 729/94
Dr. Gregor Gysi ./. Bärbel Bohley
Falls man entgegen dieser Rechtsprechung vorliegend von einer Tatsachenbehauptung ausgehe, so treffe den Kläger die Darlegungs- und Beweislast für sein Klagebegehren; dies folge aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. Mai 1993 (DtZ 1993, 349; Anl. B 3).Die Beklagte kann sich auch nicht unter Hinweis auf die von ihr zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. Mai 1993 (DtZ 1993, 349 = AfP 1993, 756; Anl. B 3) auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen.
- OLG Naumburg, 15.03.1994 - 7 U 61/93
Öffentliche Auslegung einer Liste mit Namen angeblich inoffizieller Mitarbeiter …
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